Korporativismus

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Korporativismus (auch Korporatismus) ist eine ideologische Strömung, die die Vereinigung von Personen eines Berufes oder eines bestimmten Geschäftsfeldes als Fundament der Gesellschaft ansieht und die korporative Regierung und ständische Staats- und Gesellschaftsordnung als ideales System erachtet. Im mittelalterlichen Ständestaat erblickte der Korporativismus ein harmonisches Zusammenwirken aller organisierten gesellschaftlichen Kräfte verwirklicht.
Die korporativistische Bewegung richtete ihr Staatsmodell gegen bürgerlich-liberale bzw. sozialistischen Programme. Im korporativistischen System sollten zum Nachteil der parlamentarischen Repräsentativität Interessenkorporationen die offizielle Vertretung in den Abgeordnetenhäusern einnehmen. Dem Mehrheitsprinzip des Parlamentarismus setzte der Korporativismus ein Modell des eigenverantwortlichen Interessenausgleichs der organisierten Gemeinschaft bzw. der gesellschaftlichen Gruppen entgegen.

Vertreter

Julius Evola, ein Vordenker des italienischen Faschismus, schrieb über den Korporativismus:

„Der Geist des Korporativismus (das politische Bestreben, den Staat durch Schaffung von berufsständischen Verbänden zu erneuern) war im Wesentlichen der einer Arbeitsgemeinschaft und einer schöpferischen Solidarität, deren feste Angelpunkte die Prinzipien der Sachkenntnis, der Qualifikation und der natürlichen Hierarchie waren, wobei sich das Ganze durch aktives Über-der-Person-Stehen, Selbstlosigkeit und Würde auszeichnete. Das alles war bei den mittelalterlichen handwerklichen Korporationen, den Gilden und Zünften, deutlich zu sehen.“[1]

Max Hildebert Boehm vertrat ebenfalls die Idee des Korporativismus, verbunden mit völkischem Denken.

Korporativistische Systeme

Das korporative System fand seine deutlichste Anwendung im italienischen Faschismus. Portugal unter Zalazar und Brasilien unter Vargas trugen korporativistische Züge.

Neokorporatismus

Die korporativistische Agitation des Faschismus diskreditierte den Begriff nachhaltig. Erst seit den 1970er Jahren findet der Begriff als Neokorporatismus auch in der BRD wieder Verwendung. Hier bezeichnet er „die Formierung und Inkorporierung gesellschaftlicher Großgruppen und Interessenträger mit staatlicher Politik in liberal-demokratischen und kapitalistischen Industriestaaten“ (Ulrich von Alemann). Als praktisches Beispiel eines solchen neuen Korporativismus gilt die von der ersten Großen Koalition (1966–1969) ins Leben gerufene „Konzertierte Aktion“, in der das Verhalten der Gebietskörperschaften, der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften aufeinander abgestimmt wurde, um gesamtwirtschaftliche Ziele zu erreichen.

Literatur

  • Peter Cornelius Mayer-Tasch: Korporativismus und Autoritarismus, 1971
  • Ulrich von Alemann: Neokorporatismus, Frankfurt 1981

Fußnoten

  1. Julius Evola: Wirtschaft und Politik; in: „Menschen inmitten von Ruinen“, Tübingen 1991, S. 301-316 Weltnetzversion