Kriegsschiff

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Ein Kriegsschiff (auch: Kampfschiff bzw. Überwasser- und Unterwasserkampfschiff, darunter Großkampfschiffe, Minenkampffahrzeuge und Kleinkampffahrzeuge) ist ein für den Krieg ausgerüstetes Wasserfahrzeug. Zu den neuen Typen gehören U-Boote und Flugzeugträger sowie nach dem Zweiten Weltkrieg verschiedene Typen Lenkwaffenträger, so z. B. Lenkwaffenkreuzer (Raketenkreuzer), die Flottenverbänden bei der Flugabwehr dienen.

Geschichte

Der letzte Mann“ auf der sinkenden SMS „Leipzig“

Die ersten typischen Kriegsschiffe wurden von den Griechen, Persern und Phöniziern gebaut. Es waren Langschiffe, die später zu Galeeren mit Rammsporn weiterentwickelt wurden. In Nordgermanien wurde der Typ des Wikingerlangschiffes entwickelt, das besonders schnell und für die Raub- und Eroberungszüge der germanischen Wikinger geeignet war. Es ermöglichte den Aufbau der Wikingerreiche in Rußland, der Normandie, Sizilien und Großbritannien. Das sächsische Langschiff oder Langboot war eine Parallelentwicklung zum Wikingerlangschiff und diesem sehr ähnlich.

Schon Tacitus schrieb in seiner Germania zu den Schiffen der Germanen:

„Dann kommen, schon im Meere, die Stämme der Suionen; sie haben außer Männern und Waffen auch starke Flotten. Die Gestalt ihrer Schiffe zeichnet sich dadurch aus, daß beide Enden einen Bug haben und stets eine Stirnseite zum Landen bereit ist. Auch benutzen sie keine Segel, noch machen sie die Ruder in Reihen an den Schiffswänden fest; lose, wie manchmal auf Flüssen, und je nach Bedarf hier oder dort verwendbar ist das Ruderwerk.“

17. bis 19. Jahrhundert

Vom 17. bis 19. Jahrhundert beherrschten die Segelkriegsschiffe der zahlreichen Marinen die Weltmeere. Die Fregatten mit ihren mächtigen kanonenstarrenden Rümpfen und hochgetürmten Leinwandpyramiden waren imposante Zeugnisse einer hoch entwickelten Handwerkskunst und Seemannschaft, aber auch von einer gnadenlos betriebenen Seemachtpolitik.

Definition

Definition der Kriegsschiffe im Artikel 29 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) vom 10. Dezember 1982 (SRÜ):

„Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet ‚Kriegsschiff‘ ein zu den Streitkräften eines Staates gehörendes Schiff, das die äußeren Kennzeichen eines solchen Schiffes seiner Staatszugehörigkeit trägt; es muß unter dem Befehl eines Offiziers stehen, der sich im Dienst des jeweiligen Staates befindet und dessen Name in der entsprechenden Rangliste der Streitkräfte oder in einer gleichwertigen Liste enthalten ist; die Besatzung muß den Regeln der militärischen Disziplin unterliegen.“

Siehe auch

Literatur

  • Jürgen Gebauer: Kriegsschiffe unter Segel und Dampf, Siegler (2007), ISBN 978-3877486627