Kriegszustand

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Kriegszustand beschreibt die Zustände und Wechselwirkungen zwischen kriegführenden Staaten außerhalb eines Friedenszustandes. Er beginnt mit der Auslösung militärischer Auseinandersetzungen der Gegner, wie es für Kriege kennzeichnend ist. Zuvor können Kriegserklärungen ausgesprochen werden. Während eines Kriegszustandes gilt die Haager Landkriegsordnung.

Die Kundus-Krise der Bundeswehr 2009

Der kurzzeitige BRD-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg löste eine politische Krise aus, als er das sogenannte „ISAF-Mandat“ der Bundeswehr in Afghanistan 2010 als „Krieg“ bezeichnete. Der völlig naive, ahnungslose Teil der BRD-Bevölkerung (also die erdrückende Mehrheit), hat seit 2001 über etliche Jahre hinweg alle regierungsamtlichen Lügen fest geglaubt, die Bundeswehr baue Brunnen in Afghanistan und „Mädchenschulen“.

Die unablässigen politischen Lügen des BRD-Regimes im Zusammenhang mit dem Afghanistan-Krieg führten bereits im Jahr davor, 2009, zu einer verqueren Situation. Ein von einem deutschen Kommandeur angeordneter Luftangriff bei Kundus – in der Nacht vom 3. auf den 4. September (2009) – zog schwere diplomatische und innenpolitische Verwicklungen nach sich, weil offenbar zahlreiche Zivilisten umgekommen waren. Alle Ausflüchte und Teilverlautbarungen haben den wesentlichen Kern des Vorgangs bis heute verdunkelt: Nachts um 02h an der Furt eines Flusses haben Zivilisten in einem Kriegsgebiet nichts zu suchen; und es gibt auch kein Recht auf Benzindiebstahl (das die Bundeswehr mißachtet hätte) nachts um 02h an einer Furt in einem Kriegsgebiet.

Erst die Lügen über den nicht-eingetretenen Kriegszustand haben bewirkt, daß ein deutscher Kommandeur – auch nach diplomatischen Maßstäben – in Erklärungsnot geriet, obwohl er nichts falsch gemacht hat. Wegen der nicht enden wollenden Mutmaßungen, Vorwürfe, Anklagen (auch wegen Widersprüchen in den Rechtfertigungen des Generalinspekteurs Wolfgang Schneiderhan und des Staatssekretärs Peter Wichert) sah der Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg es als unerläßlich an, diese zu entpflichten und den Kriegszustand bekanntzugeben. Formell handelte es sich um die völkerrechtliche Einordnung des Afghanistan-Einsatzes als „nicht-internationaler bewaffneter Konflikt“, um die erforderliche Rechtssicherheit für die im Einsatz befindlichen deutschen Soldaten herzustellen.

Verweise

  • Udo Ulfkotte: Europa – überall Kriegsvorbereitungen, Kopp Online, 6. Februar 2016; mit der Meldung: „Wohin man derzeit in Europa auch schaut, überall bereiten sich die Armeen auf den großen erwarteten Krieg vor. In Deutschland gibt es nichts vorzubereiten. Denn die Deutschen haben ihre Bundeswehr ins Ausland geschickt und im Inland kaum noch einsatzbereite Polizeifahrzeuge.“