Kulturgut

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Beispiel eines Kulturguts ist das Residenzschloß in Ludwigsburg

Kulturgut ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Erzeugnisse der Kultur, insbesondere der Kunst, Wissenschaft und Geschichte.

Erläuterung

Das Kulturgut ist bedingt durch den Geist des jeweiligen Volkstums und der geschichtlichen Epoche. Der deutsche Staat machte es sich bis 1945 zur Aufgabe, das völkische Kulturgut zu pflegen und zu erhalten. Hierzu dienten die Einrichtungen der Kunst und der Wissenschaft sowie vor allem die Gesamtheit der öffentlichen Schulen hinsichtlich des Bildungsguts.

Die planmäßige Pflege des deutschen Kulturguts hinsichtlich Erzeugung, Verbreitung und Erhaltung war im Deutschen Reich zuletzt vor allem die Aufgabe der 1933 gegründeten Reichskulturkammer. Kulturgut im Sinne der betreffenden Bestimmungen (VO vom 1. November 1933) war:

„1) jede Schöpfung oder Leistung der Kunst, wenn sie der Öffentlichkeit übermittelt wird,
2) jede andere geistige Schöpfung oder Leistung, wenn sie durch Druck, Film oder Funk der Öffentlichkeit übermittelt wird“
.

Siehe auch

Literatur

  • A. Hoffmann: Kulturgut und Schule (1925)
  • Ernst Krieck: Deutsche Kulturpolitik (1928)
  • Karl-Friedrich Schrieber (1905–85): Die Reichskulturkammer (1934)
  • Norbert Borrmann: Identität & Gedächtnis: Denkmäler und politische Architektur von 1800 bis zur Gegenwart, ARES Verlag, 2016, ISBN 978-3902732651 [216 S.]