Kurmark

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Kurmark Brandenburg.jpg

Die Kurmark (auch Kurbrandenburg), ältere Schreibweise auch Churmark, war eine seit 1640 fest bestehende historische Bezeichnung für das westliche Kerngebiet der Mark Brandenburg, die die Kurlande der seit 1356 festgelegten brandenburgischen Kurfürstenwürde im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation repräsentierte. Infolge der ersten Krönung zum König in Preußen wurden die bisher „kurfürstlich-brandenburgischen“ zu „königlich-preußischen“ Institutionen

Geschichte

Wappen des Kurfürsten der Markgrafschaft Brandenburg um 1571; die Helme: Mitte Kurwürde von Brandenburg als Reichs-Erzkämmerer (die Erzkämmerer der römisch-deutschen Kaiser führten im Wappen -und in der Helmzier- das Reichszepter); heraldisch rechts: Burggraf von Nürnberg; links: Herzog von Pommern.
Ofenplatte mit dem Wappen der Kur-Brandenburg, um 1690

Begriff

Bis 1535 war das Kurfürstentum Brandenburg und die Mark Brandenburg als ein Reichslehen umfassender Besitzstand der Hohenzollern territorial deckungsgleich.

Diese änderte sich erst durch die Landesteilung von 1535 zwischen Joachim II., der die Mark Brandenburg erhielt und Markgraf Johann, der die Neumark und weitere Randgebiete wie Cottbus erhielt. Der Begriff Kurmark blieb in dieser Zeit auf die Mark Brandenburg beschränkt. Auch nachdem Mark und Neumark wiedervereinigt wurden, blieben die landes- und ständische Verwaltung beider Teile bestehen. So war die übliche Bezeichnung für das gesamte brandenburgische Gebiet Chur und Mark Brandenburg. Gegebenenfalls wurden Zusätze wie diesseits beziehungsweise jenseits der Oder gebraucht um Unklarheiten über die geografischen Ausdehnungen im jeweiligen Kontext auszuräumen.

Die Bezeichnung Churmark ist erst seit 1640 nicht mehr eindeutig zuordenbar. Anfänglich synonym für den Begriff Chur und Mark Brandenburg verwendet, wurde er zusehend nur für die westliche Hälfte benutzt. In der Bezeichnung Churmark wurde, bedingt durch diverse territoriale Zugewinne, ab 1648 in der Regel die Neumark nicht mit inbegriffen. Während man im 18. Jahrhundert für die ganze Mark die Bezeichnung Chur und Neumark verwendete.

Generalsuperintendentur Kurmark

Die Evangelische Kirche in Preußen, die in neun Provinzkirchen untergliedert war, unterteilte diese wiederum in Generalsuperintendenturen. Für den Norden, Nordwesten und Westen (v.a. Regierungsbezirk Potsdam) der Kirchenprovinz Mark Brandenburg bestand die Generalsuperintendentur Kurmark mit Sitz in Potsdam. Die Bezeichnung Generalsuperintendent der Kurmark schloß dabei an die Amtsbezeichnung früherer Generalsuperintendenten an, die fürs gesamte Kurfürstentum Brandenburg (jedoch ohne Brandenburg-Schwedt oder Pommern) mit Sitz in Berlin amtierten.

In der Kirchenprovinz Mark Brandenburg bestanden zwei weitere Generalsuperintendenturen je eine für das Stadtgebiet Berlin und die Neumark-Niederlausitz mit Sitz in Cottbus. Die Generalsuperintendentur Kurmark wurde 1829 eingerichtet und bestand – mit der Unterbrechung von 1933 bis 1945, als Propsteien an die Stelle der Generalsuperintendenturen traten – bis 1949.

Danach wurde ihr Gebiet zu Gunsten der 1945 um Ostbrandenburg verkleinerten Generalsuperintendentur in Cottbus verkleinert und der Sitz nach Neuruppin verlegt sowie der Name in Generalsuperintendentur Neuruppin geändert.

Kurfürsten von Brandenburg mit Herrschaftszeitraum

Die Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 schrieb dem Markgrafen von Brandenburg die Funktion des Erzkämmerers im Heiligen Römischen Reich und damit die eines der sieben Kurfürsten zu.

Territoriale Gliederung

Die Kurmark bestehend aus den Landesteilen:

  1. Altmark
  2. Mittelmark
  3. Uckermark
  4. Prignitz
  5. Herrschaft Ruppin
  6. Land Lebus
  7. Herrschaft Beeskow (seit 1575)
  8. Herrschaft Storkow (seit 1575)

Nicht dazugehörig war die Neumark und die Lausitz. Die Kurmark umfasste 1804 434 Quadratmeilen, die Neumark 206 Quadratmeilen und die gesamte Mark Brandenburg 640 Quadratmeilen.

Siehe auch

Verweise