Literatur im Nationalsozialismus

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Literatur im Nationalsozialismus umfaßt die schriftstellerischen Tätigkeiten und Ausprägungen während der Zeit des Nationalsozialismus. Im Gegensatz zur DDR-Literatur, die man in letzter Zeit wieder differenziert betrachtet, wird diese Zeit jedoch heute in Deutschland als minderwertig oder ideologisch geprägt abgetan. Statt dessen wird meist nur die deutsche Exilliteratur in den Jahren von 1933 bis 1945 (Lion Feuchtwanger, Bertolt Brecht, Klaus Mann etc.) an Schulen und in gängigen Lehrbüchern behandelt. In den gesamten zwölf Jahren der nationalsozialistischen Regierung soll eine literarische Eiszeit in Deutschland geherrscht haben. Ähnlich verhält es sich auch mit der Betrachtung der Kunst während des Nationalsozialismus.

Gelöbnis treuester Gefolgschaft

Das Gelöbnis treuester Gefolgschaft war ein Treuegelöbnis von 88 deutschen Schriftstellern und Dichtern für Adolf Hitler, das am 26. Oktober 1933 in der Vossischen Zeitung abgedruckt wurde. Es wurde zeitgleich auch in anderen Zeitungen, wie der Frankfurter Zeitung, veröffentlicht, um eine möglichst weite Verbreitung des Bekenntnisses des uneingeschränkten Vertrauens der unterzeichnenden Dichter und Schriftsteller zum neuen deutschen Reichskanzler zu erreichen. Das Gelöbnis wird in der Literatur auch als Kundgebung eines Bekenntnisses zum Reichskanzler Adolf Hitler oder als Loyalitätserklärung bezeichnet.

Gottbegnadeten-Liste

Hauptartikel: Gottbegnadeten-Liste

Die Gottbegnadeten-Liste war eine 1944, in der Endphase des Zweiten Weltkrieges vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und Adolf Hitler zusammengestellte 36 Seiten umfassende Liste, in der die wichtigsten Künstler aufgeführt waren. In ihr fanden sich u. a. Schriftsteller wie Gerhart Hauptmann, Hans Carossa, Hanns Johst, Erwin Guido Kolbenheyer, Agnes Miegel (1879–1964) und Ina Seidel. Der Name der Liste leitet sich von dem Aktentitel „Gottbegnadeten-Liste“ her.

Pressepolitik

Bereits in der Weimarer Zeit existierte ein „Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften“, was angesichts des großzügigen bzw. liberalistischen Maßstabes, den man an das deutsche Schrifttum jener Jahre anlegte, bezeichnend ist, ebenso wie der Umstand, daß Sexualschriften des Juden Dr. Magnus Hirschfeld in bezug auf ihre Auflagenhöhe mit an der Spitze der Buchproduktion jener Jahre standen. Selbst der jüdische Polizeipräsident Isidor Weiß mußte in nicht wenigen Fällen zu Beschlagnahmen schreiten, so daß sich hierdurch bereits ein ungefähres Bild abzeichnet, was vor 1933 alles gedruckt und gebunden wurde, und weswegen gerade der nationalsozialistische Staat auch hier dringenden Handlungsbedarf sah.

Presse ohne Juden

Der Zustand, den der Nationalsozialismus auf dem Gebiet der Presse am 30. Januar 1933 vorfand, mag allein dadurch charakterisiert werden, daß sich die Redaktionsstäbe an den großen Berliner Tageszeitungen im wesentlichen aus Juden zusammensetzten, daß das deutsche Pressewesen in einer Fülle parteipolitischer Zeitungen und Zeitschriften aufgespalten war und die Zerrissenheit der Nation sich nirgends in einem solchen Maße offenbarte, wie gerade auf dem Gebiet der Presse. Für die Gestaltung der Zeitung war nicht das Wohl des Volkes und Reiches maßgebend, sondern ausschließlich und allein die Verdienstmöglichkeit des Besitzers. Für eine Auflagensteigerung wurde bei gewissen Blättern täglich hohnlachend jeder Landesverrat begangen. „Pressefreiheit“ wurde gleichgesetzt mit verantwortungsloser Presseanarchie.

Die deutsche Presse erfuhr daher in den Jahren des Nationalsozialismus eine völlige Strukturwandlung. Diese Strukturwandlung bezog sich ebenso auf jene Gesetze, die für die Gestaltung einer Zeitung maßgebend sind, als auch auf die wirtschaftliche Fundierung, Zahl der Zeitungen, Auflagenhöhe usw. Die Presse der NSDAP, die sich während des Kampfes für die nationalsozialistische Revolution einen unabdingbaren Führungsanspruch erworben hatte, setzte sich im Jahre 1933 weiter durch und wurde so zum Sauerteig der gesamten deutschen Presse. Dafür verschwanden alle jene Organe des Landesverrats und ebenfalls die große Anzahl der parteipolitischen Zeitungen, für die es im nationalsozialistischen Staat keinen Platz mehr gab.

Durch das Schriftleitergesetz vom 9. Oktober 1933 und die aufgrund des Reichskulturkammergesetzes erlassenen Verordnungen des Präsidenten der Reichspressekammer, insbesondere die Verordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens vom 24. April 1935, wurde auch die Aufgabenstellung für Schriftleiter und Verleger eine neue und wurde den Erfordernissen des nationalsozialistischen Staates angepaß. Rechte und Pflichten wurden miteinander in Einklang gebracht. Der Schriftleiter erhielt durch das Schriftleitergesetz eine Stellung in der Nation, wie er sie niemals vorher besessen hatte, wurde aber im gleichen Maße an der Verantwortung beteiligt. So wurde seine Stellung zugleich zu einem öffentlichen Amt mit entsprechender Verantwortung gegenüber dem Ganzen. Dieser unterlag daher auch einer straffen Auslese und es wurden an ihn straffe Bestimmungen gestellt, so daß es der Berufsstand und der Staat jederzeit in der Hand hatten, Elemente auszumerzen, die der Aufgabenstellung des nationalsozialistischen bzw. eines dem Allgemeinwesen gegenüber verantwortlichen Schriftleiters nicht würdig waren.

Durch die Verordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens (Amann-Verordnung) wurde der Verleger aus der Sphäre der rein kaufmännischen Betätigung in die gleiche Verantwortung einbezogen, die der Schriftleiter zu tragen hatte, und unter die gleichen Pflichten gestellt, womit deutlich erkennbar zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß eine Zeitung in Deutschland keine Handelsware, sondern ein Kulturgut, und die Gestaltung der Zeitung eine kulturelle und politische Aufgabe von höchster Bedeutung zu sein hatte.

Die Beseitigung der aus der Zeit parteipolitischer Zerrissenheit herrührenden Übersetzung des Zeitungsverlagswesens in vielen kleinen Orten bescherte der deutschen Presse nach anfänglichen Erscheinungen der Depression eine qualitative und quantitative Besserung, was schon an der Druckauflage der deutschen Zeitungen zu messen war, die höher war als in der vornationalsozialistischen Zeit. So betrug die Auflage der deutschen Tageszeitungen im vierten Jahresquartal 1936 18.625.000 Stück. Bei 17,7 Millionen Haushaltungen kamen so auf jeden Haushalt statistisch 1,05 Exemplare. Das Deutsche Reich gehörte damit seinerzeit zur Spitzengruppe unter allen Nationen.

Auch im Zeitschriftenwesen wurden die gleichen Bereinigungen durchgeführt, und ebenso die Rundfunkpresse konnte ihre Auflage von 3.116.744 Stück im Jahre 1933 auf 5.306.741 Stück im Jahre 1936 steigern.

Reichsschrifttumskammer

Hauptartikel: Reichsschrifttumskammer

Zur Koordinierung und Durchführung dieser Medienpolitik wurde bereits im Jahre 1933 die Reichsschrifttumskammer gegründet, deren Aufgabe es war, sowohl das gesamte schädliche Schrifttum aus allen deutschen Büchereien zu entfernen, als auch den Berufsstand der deutschen Schriftsteller und Autoren aus der jüdischen Bevormundung zu befreien und nach den Grundsätzen nationalsozialistischer Kulturpolitik auszurichten. Drittens bestand ihre allgemeine Aufgabe darin, wertvolles Schrifttum zu fördern und dem wahrheitsorientierten und -suchenden deutschen Buch wieder einen Weg ins Volk zu bahnen.

Auch hier war nicht etwa eine Auflagenminderung, sondern eine Auflagen- und Absatzsteigerung des deutschen Buchhandels die Folge, so daß sie im Jahre 1936 gegenüber dem Stand von 1933 um 32 % stieg.

Für die Schriftsteller und Autoren wurden erhebliche Mittel freigemacht. Eine Reihe von Dichterpreisen wurde neu gestiftet. Mit der Gründung der Reichsschrifttumsstelle beim Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda wurde die Förderung wertvollen Schrifttums in Angriff genommen. So wurde die Aktion „Sechs Bücher des Monats“ geschaffen, die für den Käufer in jedem Monat das besonders wertvolle Schrifttum hervorhob, und zahlreiche Autobahnbüchereien gestiftet. Es entstanden Büchereien für den Reichsarbeitsdienst, es wurde eine Schrifttumsberatung ausgeübt, die sich ebenso sehr für Schriftsteller und Autoren wie für die Verlage, den Buchhandel, die Büchereien, die Verbände und die Dienststellen nützlich ausgewirkten, und es wurde ein Lektorat zur laufenden Auswahl des wertvollsten Schrifttums geschaffen.

Zudem wurde der Normalvertrag für alle Buchverleger eingeführt, der den Schriftsteller genau so wie den Verleger vor Übervorteilung schützte und das Vertragsverhältnis auf eine einheitliche Grundlage stellte.

Siehe auch