MICUM-Abkommen

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Das MICUM-Abkommen wurde der Ruhrindustrie im Ruhrkampf 1923 aufgedrängt. Der Name MICUM steht für das französisch-belgische Kontrollorgan „Mission Interalliée de Contrôle des Usines et Mines“. Mit diesem Organ mußten die Ruhrindustriellen zwischen dem 23. November 1923 und dem 3. September 1924 insgesamt sechs Verträge über die Ablieferung von Kohle unterzeichnen. Des weiteren wälzten die französischen und belgischen Besatzer die durch die Ruhrbesetzung entstandenen Kosten auf die Ruhrindustrie ab. Die Besatzungskosten in Höhe von 577 Millionen Reichsmark wurden ihr durch die Regierung der Weimarer Republik erstattet.

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