Mecklenburg

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Mecklenburg ist eine Region im Norden Deutschlands und war jahrhundertelang reichsunmittelbares deutsches Territorium mit eigener Geschichte und unverwechselbarer Kultur. Bis 1945 war es Teil des Gaues Mecklenburg-Lübeck und ist heute der westliche und größere Teil des BRD-Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Die größten Städte Mecklenburgs sind Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Wismar.

Name

Im Altsächsischen bedeutete mikil „groß“, im 10./11. Jahrhundert war das Wort Mikilinborg („große Burg“) gebräuchlich. Der Name bezieht sich auf die Burg Mecklenburg nahe Wismar. Im Mittelalter wurde daraus dann mittelniederdeutsch Mekelenborch, später Meklenburg.

Lage

Mecklenburg grenzt im Westen an Schleswig-Holstein und Niedersachsen, im Süden an Brandenburg und im Osten und Norden an Vorpommern. Natürliche Grenzen bilden im Norden die Mecklenburger Bucht der Ostsee, im Westen die Lübecker Bucht und zum Teil Trave mit Dassower See, Wakenitz, Ratzeburger See und Schaalsee, im Südwesten die Elbe und im Osten die drei Flüsse Recknitz, Trebel und Peene.

Mecklenburg gehört zur Norddeutschen Tiefebene und hat Anteil an der Ostseeküste. Vorgelagert sind die Insel Poel und die Halbinsel Fischland, deren Fortsetzungen Darß und Zingst zu Vorpommern gehören. Entsprechend seiner großräumlichen Zugehörigkeit besteht Mecklenburg zu weiten Teilen aus Flachland. Dieses Flachland gestaltet sich aber durch viele Moränenzüge und die Mecklenburgische Seenplatte, die mit der Müritz den größten vollständig in Deutschland liegenden Binnensee besitzt, sehr abwechslungsreich. Weitere große Seen sind der Plauer See und der Schweriner See. Wichtige Flüsse in Mecklenburg sind die Warnow, die Recknitz, die Tollense und die Elde, bei Boizenburg und bei Dömitz grenzt Mecklenburg an die Elbe.

Die höchsten Erhebungen sind die Helpter Berge (ca. 179,0 m) im Landkreis Mecklenburg-Strelitz.

Soziales

Die größten Städte Mecklenburgs sind Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Wismar. Mecklenburg ist dünn besiedelt und hat mit der Ostseeküste, der Mecklenburgischen Seenplatte und der Mecklenburgischen Schweiz attraktive Urlaubsziele. Mecklenburg ist hauptsächlich von Landwirtschaft und Tourismus geprägt. Die Industrie ist dementsprechend geringer entwickelt und basiert hauptsächlich auf dem Schiffbau in Rostock und Wismar. In nächster Nähe der verkehrstechnisch gut erschlossenen Seehäfen in Rostock und Wismar haben sich einige produzierende Firmen angesiedelt. Dazu gehören Hersteller von Windenergieanlagen und Großkränen (Rostock) oder holzverarbeitende Industrie (Wismar). Es bestehen gut ausgebaute Verkehrsverbindungen zu den Nachbarn im Ostseeraum, wie Fährverbindungen nach Dänemark, Schweden, Finnland, Litauen und Russland.

Geschichte

Mittelalter

Im frühen Mittelalter war Mecklenburg von Heiden besiedelt. Das Herrschaftsgebiet dieser Fürsten zu Mecklenburg geriet ab 1160 zunächst unter den Sachsen in deutschrechtliche Lehnsabhängigkeit und es begann die dauerhafte Eingliederung Mecklenburgs in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. So erhielt Obodritenfürst Pribislaw 1167 die Terra Obodritorum (außer Grafschaft Schwerin) als Gefolgsmann des sächsischen Herzogs Heinrichs des Löwen zurück und nahm den christlichen Glauben an.

Ab 1200 zogen deutsche Siedler aus Westfalen, Niedersachsen, Friesland und Holstein ins Land. In dieser Zeit tritt auch erstmals der Stierkopf als mecklenburgisches Wappen auf. Von den 56 in Mecklenburg existierenden Städten wurden 45 in der Zeit der deutschen Kolonisation gegründet.

Die erste mecklenburgische Teilung erfolgte nach dem Tode Heinrich Borwins II. im Jahre 1226. Es entstanden die Fürstentümer Mecklenburg, Werle, Parchim-Richenberg und Rostock. Das Fürstentum Werle wurde im Jahr 1436 nach mehreren Teilungen als letztes Teilfürstentum aufgelöst. Die Auflösung der beiden anderen Fürstentümer erfolgte bereits 1256 (Parchim) bzw. 1312 (Rostock). Nach dem Tod Heinrichs II. von Mecklenburg im Jahr 1329 wurde das Fürstentum Mecklenburg unter seinen Söhnen im Jahr 1352 in die Linien Mecklenburg-Stargard und Mecklenburg-Schwerin geteilt.

Ab dem Jahr 1348 wurde Mecklenburg unter Albrecht II. als Herzogtum reichsunmittelbares Territorium. Unter Heinrich dem Dicken wurde Mecklenburg 1471 nochmals ein einheitliches Herzogtum. Durch neue Teilungen erfolgte die Trennung in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow. Nach außen gab es nur geringe Änderungen der Landesgrenzen, so kam 1276 Wesenberg an die Mark Brandenburg, dafür fiel 1299 die Herrschaft Stargard an Mecklenburg. Stadt und Land Grabow fielen 1320 an Mecklenburg und 1375 kam Dömitz zu Mecklenburg.

Im hohen Mittelalter lag Mecklenburg im Einflußbereich der Hanse. Nachdem unter Führung von Lübecks Ende des 13. Jahrhunderts die deutsche Hanse entstanden war schlossen sich schon bald die mecklenburgischen Städte Rostock und Wismar dem mächtigen Handelsbündnis an.

Dreißigjähriger Krieg und Neuzeit

1628 und 1630 wurden die Obotriten-Herzöge im Dreißigjährigen Krieg durch Kaiser Ferdinand II. abgesetzt und der Feldherr Wallenstein mit Mecklenburg belehnt, welcher aber schon Anfang 1630 wieder entlassen wurde. Das Haus Mecklenburg kehrte zurück. Erst 1701 konnte sich das mecklenburgische Fürstenhaus auf das Erbfolgeprinzip der Primogenitur einigen. Zugleich wurde Mecklenburg durch den so genannten Hamburger Vergleich vom 8. März 1701 in zwei beschränkt autonome (Teil-) Herzogtümer geteilt, ab 1815 (Teil-) Großherzogtümer – Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz –, die einen gemeinsamen Staat bildeten, seit 1755 dieselbe Verfassung hatten und einem gemeinsamen Landtag unterstanden. Diese landständische Verfassung in Mecklenburg galt bis 1918.

Im Jahr 1713 kam es zum Konflikt zwischen den Herzog Karl Leopold, dem Regenten des Landesteils Schwerin, und den mecklenburgischen Landständen, der bis 1717 andauerte. Der Herzog suchte landesherrliche, absolutistische Souveränität gegen die Ritterschaft sowie gegen das mit ihr verbündete Rostock durchzusetzen. Er forderte die Stände auf, ihm zum Aufbau eines stehenden Heeres zusätzliche Steuern zu bewilligen, zwang dann den Rostocker Rat zum Verzicht auf seine Privilegien.

Nach Klagen der mecklenburgischen Landstände vor dem Oberhaupt des Reiches gegen Karl Leopolds Rechtsbrüche und autokratische Bestrebungen wurde durch Kaiser Karl VI. 1717 die Reichsexekution gegen den Herzog verhängt.

Der Vollzug der Reichsexekution erfolgte im Frühjahr 1719. Karl Leopold verlegte seinen Regierungssitz nach Dömitz und verließ bald danach das Land. Die Regierung in Mecklenburg-Schwerin übernahmen als Exekutoren der Kurfürst von Hannover und der König von Preußen. Nach dem Tod Georgs I. (1727) wurde die Reichsexekution aufgehoben.

Der Kurfürst von Hannover und der König von Preußen drängten auf Zahlung der ihnen durch die Reichsexekution entstandenen Kosten. Da eine Beilegung des Konfliktes zunächst mislang, wurde Karl Leopold schließlich 1728 vom Reichshofrat in Wien zugunsten seines Bruders Christian Ludwig II. abgesetzt.

Als langfristige Folgen der Reichsexekution brachten für den Landesteil Mecklenburg-Schwerin die Verpfändung von acht Ämtern an den Kurfürsten von Hannover und von vier Ämtern an den preußischen König. Die politische und administrative Zersplitterung des Landes wurde dadurch verschärft, die Macht des Herzogs weiter eingeschränkt und die Bevölkerung zusätzlich belastet. Die Verpfändung der vier Ämter an Preußen endete erst 1787.

Nach langem Ringen schloss Christian Ludwig II. 1755 mit den Ständen den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich ab, der im Anschluss auch Adolf Friedrich IV. und seiner Mutter ratifiziert wurde. Dieser Erbvergleich führte zur weiteren Festigung der Macht der mecklenburgischen Ritterschaft.

Nach dem Sieg von Napoleon gerieten beide mecklenburgische Landesteile trotz vorangegangener Neutralitätspolitik 1806 unter die Räder der Geschichte. Der regierende Herzog von Mecklenburg-Schwerin wurde abgesetzt und musste zeitweilig auf dänisches Gebiet fliehen, der Strelitzer konnte zwar durch verschiedene Fürsprecher im Lande bleiben, verlor aber zeitweilig seine politischen Einflussmöglichkeiten fast vollständig. Mecklenburg erlebte bedrückende Jahre unter dem Joch französischer Besatzer. 1808 traten beide mecklenburgischen (Teil-) Herzogtümer dem Rheinbund bei. In der Folgezeit wurde Mecklenburg von Napoleon mehrfach als Tausch- oder Kompensationsobjekt für andere Territorien angeboten. Jedoch zerschlugen sich diese Pläne, auch das mecklenburgische Volk beteiligte sich voller Begeisterung an den Befreiungskriegen von 1813/15 gegen die napoleonischen Besatzer, die mecklenburgischen Herzöge konnten sich noch ein weiteres Jahrhundert auf ihren Thronen halten und in Mecklenburg blieb alles beim Alten.

1815 wurden beide Landesteile durch den Wiener Kongreß zu Großherzogtümern, ohne dass sich an der Einbindung beider Landesteile in den mecklenburgischen Gesamtstaat dadurch etwas änderte. Mecklenburg behielt seine staatliche Eigenständigkeit. Im Zuge der Revolution von 1848 kam es in Mecklenburg erstmals zu freien Wahlen. Der nachfolgende Versuch zur Einführung einer Verfassung und zur Umwandlung des Staates in eine konstitutionelle Monarchie scheiterte jedoch am Widerstand der Ritterschaft und des Strelitzer Großherzogs. Damit blieb das überlebte landständische Verfassungssystem bis zum Ende der Monarchie 1918 von Bestand. Das Land zählte zuletzt zu den rückschrittlichsten deutschen Territorien. Erst die Abdankung von Friedrich Franz IV. als Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und als Verweser von Mecklenburg-Strelitz machte den Weg frei zu politischen Reformen.

20. Jahrhundert

Erst nach dem illegalen Sturz der Monarchie 1918 erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbstständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage, gaben sich eigene Verfassungen, hielten aber am gemeinsamen Oberappelationsgericht fest. Mit Wirkung zum 1. Januar 1934 beschlossen die Landtage beider Freistaaten unter Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt die Wiedervereinigung zum Land Mecklenburg

Im Jahr 1945 erfolgte eine Veränderung der Zonengrenze zwischen den Besatzern Großbritannien und Sowjetunion im sogenannten Barber-Ljaschtschenko-Abkommen vom 13. November 1945. Dabei wurden die Nachbargemeinden Ratzeburgs Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz dem Kreis Herzogtum Lauenburg zugeschlagen. Sie gehörten bis dahin zum mecklenburgischen Kreis Schönberg (bis 1934 Teil von Mecklenburg-Strelitz) und kamen im Austausch gegen die lauenburgischen Gemeinden Dechow, Thurow (heute Ortsteil der Gemeinde Roggendorf) und Lassahn zur britischen Zone. Diese Gebietsveränderung wurde auch nach der sogenannten Wiedervereinigung 1990 beibehalten.

Das Land Mecklenburg wurde 1945 mit den bei Deutschland bleibenden Resten der preußischen Provinz Pommern und dem ehemals zur preußischen Provinz Hannover gehörenden Amt Neuhaus an der Elbe zum Land Mecklenburg-Vorpommern vereinigt, dessen amtliche Bezeichnung auf sowjetischen Befehl 1947 in „Mecklenburg“ geändert wurde. 1952 wurde dieses Land wie alle übrigen Länder der DDR aufgelöst und in Bezirke eingeteilt: aus der Küstenregion wurde der Bezirk Rostock gebildet, der Westen Mecklenburgs wurde zum Bezirk Schwerin, der Osten zum Bezirk Neubrandenburg. Die letzteren Bezirke bezogen auch Territorien des vorherigen Landes Brandenburg mit ein. Die altmecklenburgische Stadt Fürstenberg und einige Dörfer in der Umgebung, die bereits im Zuge einer Gebietsreform 1950 von Mecklenburg abgetrennt und zur Uckermark gelegt worden waren, kamen nun zum Bezirk Potsdam.

Im Jahr 1990, gegen Ende der DDR, wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern neu begründet und bildet seit dem 3. Oktober 1990 ein Land der BRD. Die Grenzen von 1952 wurden näherungsweise wiederhergestellt, folgten aber auch den in der DDR-Zeit entstandenen Kreisgrenzen. Im Juni 1993 kam das Amt Neuhaus wieder unter die Verwaltung Hannovers, indem es dem niedersächsischen Landkreis Lüneburg angegliedert wurde. Es ist das einzige Gebiet der ehemaligen DDR, das zu einem westdeutschen Land gehört.

Literatur

Verweise

  • MUPINFO (Nachrichten für Mecklenburg und Pommern)