Witti, Michael

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Michael Witti (* 1957 in München) ist ein deutscher Rechtsanwalt in der BRD.

Werdegang

Michael Witti, kath., wurde am 1957 als Sohn eines Beamten in München geboren. Seine Großmutter war nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem Sudetenland vertrieben worden. Durch ihre Erzählungen war Witti, wie er selbst berichtete, mit dem „Verlusttrauma älterer Menschen“ konfrontiert worden.[1] Nach dem Abitur (1978) studierte Witti Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. 1989 legte er das Zweite juristische Staatsexamen ab.[2]

Wirken

Michael Witti plante nach dem Studium zunächst eine Spezialisierung in Steuerrecht und war kurz davor, einen Anstellung bei der Hamburg-Mannheimer-Versicherung in Hamburg anzunehmen. Als er jedoch 1991 eine kleine Kanzlei von dem verstorbenen Vater einer Freundin abwickeln sollte, die sich bei Entschädigungsfällen von „Holocaust-Opfern“ engagiert hatte, weckte die intensive Beschäftigung mit dem deutschen Entschädigungsgesetz (BEG) und auch der Kontakt zu den Betroffenen Wittis Interesse, und sein Mandantenstamm in diesem Bereich wuchs. In vielen Fällen ging es darum, ob und in welcher Höhe ehemaligen Lager-Häftlingen Renten aus den Kassen der Bundesregierung zustanden.[3]

1996 wurde Witti Mitglied des Juristenteams um den jüdischen Anwalt Edward Fagan, der in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Sammelklage gegen Schweizer Großbanken bezüglich nachrichtenloser Konten von sog. „Holocaust-Opfern“ vertrat. 1998 wurde ein Vergleich in Höhe von 1,25 Mrd. US-Dollar erreicht. 1997 reichten Fagan und Witti, der einen Beratervertrag erhielt, ebenfalls in den USA eine Sammelklage tausender Mandanten gegen die deutsche Allianz AG, München, und andere große europäische Versicherungskonzerne ein. Auch gegen deutsche Großbanken und Industrieunternehmen wurden Forderungen erhoben. Öffentlichkeitswirksam inszenierte Michael Witti Auftritte vor den Toren deutscher Bankhäuser, um sein Anliegen zu unterstreichen. Er betonte die Berechtigung der Ansprüche von „Holocaust-Opfern“, distanzierte sich aber von dem aggressiven Fagan, der einmal geäußert hatte, er wolle die Degussa AG im Grunde bankrott sehen.[4] In Abgrenzung zu Fagan, der sich oft PR-trächtiger „Haudrauf“-Methoden bedient, charakterisiert sich Witti als „ehrlicher, moderater und herzlicher Mensch“.[5]

Großes öffentliches Interesse wurde Witti zuteil, als Fagan in den USA eine Klage mit Entschädigungsforderungen von „Zwangsarbeitern“ (→ Jewish Claims Conference) gegenüber deutschen Industrieunternehmen einreichte und Witti dieses Anliegen in BR Deutschland vertrat. In zähen Verhandlungen unter Federführung des FDP-Politikers Otto Graf Lambsdorff wurde schließlich im Sommer 2000 die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für ehemalige „Zwangsarbeiter“ erreicht. Die Mittel für die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ in Höhe von 10 Mrd. DM wurden zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von der Wirtschaft aufgebracht. Voraussetzung für die Auszahlung von Entschädigungsgeldern sollte nach dem Willen der Unternehmen jedoch eine Rechtssicherheit sein. Auch Witti setzte sich daraufhin dafür ein, daß die u. a. von ihm selbst in den VSA angestrengten (Sammel-)Klagen von NS-Opfern abgewiesen wurden, um eine weitere Verzögerung der Auszahlung zu verhindern.

Den Vorwurf, daß Geld sein hauptsächlicher Antrieb sei — gut acht Mio. DM soll ihm Zeitungsberichten zufolge sein Engagement für die „Zwangsarbeiter“ eingebracht haben —, wies Witti immer wieder zurück, auch wenn er einen guten Verdienst einräumte. Es gehe ihm jedoch in erster Linie darum, den Opfern zu einer späten Genugtuung zu verhelfen. Dennoch begreift sich Witti als amerikanischer Unternehmer und lobt die Vorteile des Rechtssystems der VSA, das viel schneller eine Klage erlaubt. Deutsche Anwaltskollegen kritisierten jedoch häufig seine medienwirksamen starken Sprüche und seine Konzentration auf publicityträchtige Fälle. Unwidersprochen blieb aber auch die Einschätzung des Kölner Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, daß sich ohne Anwälte wie Fagan oder Witti die Einigung in der Zwangsarbeiterfrage weiter verzögert hätte.[6]

Neben den Sammelklagen von „Holocaust-Opfern“ übernahm Witti weitere Fälle, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgten. So vertrat er zusammen mit Fagan in den VSA Angehörige von zehn der 155 Menschen, die bei dem Seilbahnunglück im österreichischen Kaprun im November 2000 ums Leben kamen. Im Frühjahr 2001 kündigte Witti im Namen mehrerer von der BSE-Krise betroffener Bauern eine Klage in Milliardenhöhe gegen die deutsche Bundesregierung und Futtermittelhersteller an. Nachdem der deutsche Arzneimittelhersteller Bayer AG im August 2001 das cholesterinsenkende Mittel Lipobay wegen gesundheitsschädigender Nebenwirkungen vom Markt genommen hatte, kündigte Witti an, sich — zumindest indirekt, da US-Gerichte nicht ohne weiteres Deutsche und US-Bürger als gemeinsame Sammelkläger akzeptieren dürfen — an Sammelklagen von Lipobay-Patienten gegen den Chemiekonzern in den VSA zu beteiligen.[3]

Im November 2006 reichte er zusammen mit Edward Fagan, im Auftrag zweier Bewohner des rumänischen Dorfes Glod, einem Drehort des Films „Borat“, eine Klage gegen die Produktionsfirma 20th Century Fox in Höhe von 30 Millionen US-Dollar ein.[7]

Am 30. März 2008 bestätigte die Staatsanwaltschaft München, daß Witti wegen der Veruntreuung von sogenannten „Ghetto-Renten“ zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten Haft verurteilt worden ist. Er hatte für zehn in den USA lebende Juden, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Ghettos gelebt hatten, Renten erstritten, welche er dann jedoch nicht weiterleitete.[3]

Im Juni 2008 verlor Witti seine Anwaltszulassung, da er keine Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung mehr gezahlt hatte.[8]

Am „Runden Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, der von Antje Vollmer geleitet wurde, war es am 13. Juni 2009 zum Streit über die Vertreter der Opferseite. Der Verein ehemaliger Heimkinder (VEH) stellt sich gegen die bisherigen Betroffenenvertreter und wollte stattdessen den umstrittenen ehemaligen Staranwalt Michael Witti und den Hamburger Anwalt Gerrit Wilmans an den Runden Tisch bringen. Sie fordern, zur Entschädigung der Heimkinder solle ein Fonds in Höhe von mindestens 25 Mrd. Euro eingerichtet werden.

Fußnoten

  1. vgl. Schw. Z., 27. August 1998
  2. Internationales Biographisches Archiv 49/2001
  3. 3,0 3,1 3,2 Munzinger-Archiv GmbH, 2001
  4. vgl. Der Tagesspiegel, 27. August 1998
  5. Die Welt, 23. Februar 2001
  6. vgl. Handelsblatt, 29. August 2001
  7. spiegel.de, 28. November 2006: Klage gegen Borat: Staranwälte vertreten Dorfbewohner
  8. Medienberichten zufolge, 9. Juni 2008: Michael Witti war durch spektakuläre Sammelklagen und Mandate bekannt geworden, so vertrat er u. a. die Opfer des Seilbahnunglücks von Kaprun und die des Flugzeugabsturzes von Überlingen.