Milch-Prozeß

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Der sogenannte Milch-Prozeß (United States of America vs. Erhard Milch) ist das zweite von zwölf Nachfolgeverfahren des „Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses“, die im Zuge der alliierten Umerziehungs-Politik durchgeführt wurden.

Verlauf

Der Prozeß fand vom 13. November 1946 bis zum 17. April 1947 vor einem VS-amerikanischen Militärgericht im Justizpalast zu Nürnberg statt. Angeklagt war der Feldmarschall der Luftwaffe Erhard Milch. Ihm wurde drei Anklagepunkte zur Last gelegt:

  1. Kriegsverbrechen, einschließlich Mord, Sklavenarbeit, Deportation von Zivilist zwecks Sklavenarbeit, grausame und unmenschliche Behandlung von Fremdarbeitern und die gewaltsame und zwangsweise Benutzung von Kriegsgefangenen in Kriegsoperationen.
  2. Kriegsverbrechen, einschließlich Mord, in Folter und Tod mündende Druck- und Niedrigtemperaturexperimenten mit unfreiwilligen Opfern.
  3. Verbrechen gegen die Menschheit, einschließlich Mord und denselben, in Punkt 1 und 2 spezifizierten gesetzeswidrigen Akten gegen Deutsche und Mitglieder anderer Nationen.

Milch plädierte in allen Anklagepunkten auf unschuldig und wurde zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt.

Verweise

  • 96-book.png HTML PDF Englische Prozeßprotokolle: Trials of War Criminals Before the Nuernberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10, Volume II, Case No. 2: The Milch Case