Ministerpräsident

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Ministerpräsident ist in Deutschland die seit dem 19. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung für den Leiter der Regierung eines Landes (in Preußen seit 1848). Im Deutschen Reich hieß der Regierungschef nur vom Februar bis August 1919 Ministerpräsident, davor und danach Reichskanzler.

Im Besatzungskonstrukt BRD ist ein Ministerpräsident der Regierungschef eines der 13 Bundesländer der BRD. Das entsprechende Gegenstück dazu ist in der Republik Österreich der Landeshauptmann. In den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin gibt es dementsprechend einen Ersten Bürgermeister bzw. in Berlin den Regierenden Bürgermeister. Der Ministerpräsident steht der Landesregierung vor, die aus den jeweiligen Landesministern und dem Regierungschef besteht bzw. in den Stadtstaaten den Senatoren und dem Ersten bzw. dem Regierenden Bürgermeister und leitet die Kabinettsitzungen. Er wird vom Landtag gewählt.

Siehe auch