Morganatisch

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Morganatisch ist eine von der Morgengabe abgeleitete Bezeichnung. Die morganatische Ehe (Ehe zur linken Hand) ist eine aus dem spätmittelalterlichen Recht bezeugte, als eine für den Adel zulässige Form der nicht standesgemäßen Ehe ohne Erbrecht.

Literatur

  • Joseph von Held: „System des Verfassungsrechts der monarchischen Staaten Deutschlands“, Band 2, Würzburg 1857, S. 244 (PDF-Datei)