Moschee

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Moscheen in der BRD 2011

Eine Moschee (masdschid, „Ort der Niederwerfung“) ist ein ritueller Ort des gemeinschaftlichen mohammedanischen Gebets und darüber hinaus der politischen und weltanschaulichen Agitation im Sinne des Mohammedanismus sowie ein sozialer Treffpunkt. Sie sind in allen islamischen Ländern Orte der verbindlichen Rechtsauslegung; eine institutionelle Trennung von politischer, religiöser und staatlicher Sphäre, wie sie in Europa als selbstverständlich gilt, kennen islamische Gesellschaften nicht. Moscheegebäude werden meist mit Minaretten ausgestattet, in der BRD verfügten 2012 111 Moscheen über Minarette.

Sie ist in der Regel ein Mehrzweckgebäude mit Waschräumen, d. h. auch ein Ort für Schulung und Indoktrination sowie ein Veranstaltungsort für das Feiern gesellschaftlicher mohammedanischer Anlässe. Seit 2007 gibt es eine Rechtsverordnung, wonach Kirchengebäude nicht an nicht-christliche Religionsgemeinschaften – natürlich mit Ausnahme der jüdischen Gemeinden – verkauft werden dürfen. Als die Verordnung erlassen wurde, war beispielsweise die Kapernaum-Kirche in Hamburg jedoch bereits im Besitz eines Hamburger Kaufmanns, der das nun in eine Moschee umgewandelte Gebäude im Weltnetz anbot.[1]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten