Moskauer Blasphemieprozesse

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Bei den Moskauer Blasphemieprozessen handelt es sich um eine Reihe von Strafprozessen, die seit dem Jahr 2000 vor Moskauer Strafgerichten durchgeführt wurden. Streitpunkt war jeweils die Frage, inwieweit die verfassungsmäßig geschützte Freiheit der Kunst überschritten und blasphemische Akte gegen die Religion, näherhin die russisch-orthodoxe Religion verübt worden sind. Die Prozesse sind teilweise noch nicht abgeschlossen.

Moskauer Pornographen

Die Prozesse sind Teil des Kampfes um die geistige und kulturelle Dominanz in Rußland und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, der nach deren Ende entbrannte und bis zum heutigen Tage andauert. In den Jahren der russischen Präsidentschaft Jelzins konnten sich die sowjetischen Juden, gestützt auch auf eine starke Dominanz im Staatsapparat, erhebliche Machtpositionen in Staat, Kultur und Gesellschaft sichern.

Erst nach der Machtübernahme durch Wladimir Putin zeigte sich, daß die dem ehemaligen KGB nahestehenden Kräfte die aus dieser Entwicklung resultierenden Gefahren richtig erkannt hatten und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen. So wurde einer der schlimmsten kriminellen Machtkader, der Jude Michail Chodorkowski im Jahr 2003 vor Gericht gestellt und 2005 abgeurteilt, andere wurden mit entsprechenden notwendigen juristischen Maßnahmen überzogen.

Neben der ökonomischen Ausplünderung war die geistige Zersetzung eines der gefährlichsten Mittel der Judaisierung der russischen Gesellschaft. Zu welch grauenhaften Folgen sie führen muß, hatte nicht zuletzt die bolschewistische Oktoberrevolution gezeigt. Zur Strategie der erneuten Zersetzung Rußlands gehörte nach dem Ende der Sowjetunion vor allem die geistige und kulturelle Infiltration.

Ausstrahlung von „Die letzte Versuchung Christi“

Im November 1997 zeigte der überregionale Fernsehsender NTV trotz massiver Proteste den lästerlichen Spielfilm „Die letzte Versuchung Christi“ von Martin Scorsese, zu welchem übrigens Peter Gabriel die Filmmusik beigesteuert hatte. Der Moskauer Patriarch Alexij II. erklärte damals, daß „jeder, der die Sünde der Gotteslästerung begeht, von Gott nicht nur im zukünftigen, sondern schon im irdischen Leben bestraft wird“.

Zerstörung von Ikonen durch den Juden David Ter-Oganjan

Ein Jahr später wurde der jüdische Künstler David Ter-Oganjan für eine blasphemische Aktion bestraft. Auf einer Kunstmesse in Moskau bot Ter-Oganjan den Besuchern an, billige Ikonendrucke zu zerstören. Einige Ikonen zerhackte der Künstler dann selbst mit einer Axt.

Der Erzpriester Alexander Schargunow bezichtigte Ter-Oganjan zu Recht der Verunglimpfung der „Rechtgläubigkeit und der russischen Nation selbst“. Mehrere Abgeordnete der Staatsduma, Regierungsbeamte und Moskaus mächtiger Bürgermeister Juri Luschkow verurteilten die lästerliche Schau ebenfalls. Ter-Oganjan wurde dann auf der Basis des Strafparagraphen 282 wegen „Entfachung von nationaler oder religiöser Feindschaft“ angeklagt. Da ihm eine mehrjährige Haftstrafe drohte, verließ er Rußland und erhielt in der Tschechei politisches Asyl.

Blasphemien durch Oleg Mawromati und Wladimir Sorokin

Ein anderer Pseudo-Künstler suchte wenig später ebenfalls Asyl im Ausland. Nach einer Selbstkreuzigungsaktion wurde Oleg Mawromati aufgrund desselben Strafparagraphen angeklagt, konnte aber nach England entweichen.

Im Jahre 2002 mußte sich der Jude Wladimir Sorokin wegen Erstellung und Verbreitung pornographischer Schriften vor einem Gericht in Moskau verantworten.

Blasphemien im „Sacharow-Zentrum

Im Januar 2003 wurden Im Moskauer Sacharow-Zentrum für Menschenrechte blasphemische Kunstwerke ausgestellt: Die Darstellung von Christus auf dem Werbeposter für Coca-Cola oder das Ölgemälde mit drei auf dem Hakenkreuz, dem christlichen Kreuz und dem Sowjetstern gekreuzigten Figuren. Am vierten Tag nach der Eröffnung wurde die Ausstellung „Vorsicht, Religion“ beschädigt. Die jüdischen Ausstellungsmacher erstatteten Strafanzeige. Der zweithöchste Würdenträger der Orthodoxie Metropolit Kirill sagte mit Recht: Angesichts der Tatenlosigkeit der Polizei hätten die verunglimpften Gläubigen keine andere Wahl, als zur Nothilfe zu greifen.

Protest durch russische Intellektuelle

Eine Gruppe prominenter Intellektueller, darunter das Akademiemitglied Igor Schafarewitsch und der Schriftsteller Wassili Below, wandten sich in einem offenen Brief gegen die Ausstellung. Blasphemische Kunst sei „eine größere Gefahr für Rußland als der Kommunismus“. Das „Komitee für die sittliche Wiedergeburt des Vaterlandes“ unter Federführung Alexander Schargunows appellierte an Wladimir Putin, das Sacharow-Zentrum zu schließen, da dessen Tätigkeit die sittlichen Grundlagen der russischen Gesellschaft unterminiere. Desgleichen wurde die Staatsduma aufgefordert, die Ausstellungsmacher zur Verantwortung zu ziehen.

Anklage 2006 gegen Juri Samodurow

Die Duma reagierte sofort: Per Dekret stellte sie fest, die Ausstellung im Sacharow-Museum habe religiösen Hass geschürt und die Gläubigen beleidigt. Sie beauftragte den Generalstaatsanwalt, gegen die Organisatoren der Ausstellung zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Randalierer ein und erhob statt dessen Klage wegen Entfachung von religiösem Haß gegen den Direktor des Sacharow-Zentrums, Juri Samodurow, und zwei Mitarbeiterinnen.

Während der Verhandlung gegen das Sacharow-Zentrum beteten orthodoxe Gläubige im Gerichtssaal und veranstalteten eine Kerzenprozession mit Gesang.

Anfang 2005 forderte eine Gruppe Abgeordneter das Verbot aller jüdischen Vereinigungen, da diese kriminell und bösartig seien. Ende März folgte die zweite Eingabe, die bis jetzt über 5.000 Vertreter des russischen Kulturlebens unterschrieben haben. Den jüdischen Vereinigungen wurde vorgeworfen, sie begingen „insgeheim den Genozid des russischen Volkes und seiner traditionellen Kultur“.

Dennoch fiel das Urteil im Fall „Vorsicht, Religion“ relativ milde aus. Die Kuratoren der Ausstellung wurden nach zweijähriger Verhandlung im März schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt. Noch vor dem Urteilsspruch sagte der hochgestellte Geistliche Dmitri Smirnow, „die Gotteslästerer hätten im russischen Reich Zuchthaus bekommen“.

2006 demonstrierte die Putin-Jugend zusammen mit orthodoxen Christen vor dem Bolschoi-Theater gegen die Opernaufführung „Rosenthals Kinder“ nach einem Libretto des Juden Wladimir Sorokin, der als „Pornograph“ bezeichnet wurde.

In die kriminellen Aktivitäten der Blasphemie-Ausstellung „Vorsicht Religion!“ sind die jüdischen Bürger Michail Ryklin, Anna Altschuk und der notorische Samodurow verwickelt.

Anklage 2009 gegen Jerofejew und Samudorow

Im Jahre 2009 stehen nun die jüdischen Intellektuellen Andrej Jerofejew und Jurij Samodurow in Moskau vor Gericht. Sie werden beschuldigt, gemeinsam die orthodoxe Religion beleidigt, Blasphemie verbreitet und Volksverhetzung begangen zu haben.

Jerofejew war bis vor kurzem Leiter der Abteilung für zeitgenössische Kunst in der Moskauer Tretjakow-Galerie. Er wurde wegen seiner kriminellen Aktivitäten von Direktor Walentin Rodjonow gefeuert. Jerofejew hatte systematisch blasphemische und perverse „Kunstwerke“ gesammelt, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Samodurow, der Direktor des zionistischen Moskauer Sacharow-Zentrums, öffnete seinen Ausstellungssaal für die abartige Schau unter dem zynischen Namen „Verbotene Kunst“. Durch kleine Löcher - wie in einer Peep-Show - konnten die Besucher einen Blick auf Werke werfen, die in blasphemischer Weise christliche Symbole herabwürdigten, sowie Perversion und Satanismus propagierten. Die Urheber dieser Scheußlichkeiten waren u. a. Ilja Kabakow und Michail Roginski. Insgesamt begutachtete das Gericht neun Bilder, die Urheber der Werke standen nicht vor Gericht. Inhalt der satanistisch inspirierten „Kunstwerke“: z. B. Ikonen, in deren Rahmen schwarzer Kaviar ausgebreitet ist oder ein Christus mit einem Lenin-Orden als Kopf. Dieses Machwerk stammt von dem jüdischen Maler Bachtschanjan.

Die Anklage wirft den Beschuldigten auch „Russophobie“ und die „Erniedrigung der Menschenwürde“ vor. Auch Jerofejews Bruder, der in Deutschland viel gelesene Viktor Jerofejew („Russische Apokalypse“), ist Urheber inhumaner und rußlandfeinlicher LIteratur.

Der Prozeß wurde im Moskauer Taganskij-Gericht geführt. Nach Paragraph 282 des russischen Strafgesetzes drohten den Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft. Samodurow war bereits wegen Verbreitung von Blasphemie und Perversion vorbestraft.

Die Anklage warf den beiden Juden vor, sie hätten eine kriminelle Übereinkunft getroffen, um das Christentum und insbesondere die orthodoxen Gläubigen öffentlich herabzuwürdigen. Mit den Gucklöchern hätten sie sich „vorsätzlich und bewusst“ ein System ausgedacht, durch das „in noch stärkerem Ausmaß die negative psychologische und sittliche Wirkung auf die Besucher der Ausstellung verstärkt wurde, die in ihnen ein Gefühl der Beleidigung und der Erniedrigung der menschlichen Würde bewirkte“.

Die Zeugen waren sich sicher, daß die Ausstellung „antirussisch und antichristlich“ ist, und daß es das Ziel der Ausstellungsmacher war, „unsere Heiligtümer zu verspotten“. Priester Pawel, Vertreter der orthodoxen Kirche, warf ihnen vor, Satan zu dienen: „Die russische Seele ist vom orthodoxen Glauben erzogen“.

Am 21. Juni 2010 forderte der Staatsanwalt Alexander Nikiforow 3 Jahre Haft im Straflager für Jerofejew und Samodurow.

Offener Brief gegen Jerofejew

Im Oktober 2009 hatten 19 Professoren der philologischen Fakultät der Lomonossow-Universität einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie vor den obszönen Schmierereien Viktor Jerofejews warnten. In seinen Büchern würde Schindluder mit der russischen Sprache getrieben

Urteile rechtskräftig

Andrej Jerofejew und Juri Samodurow wurden im Juli 2010 wegen Aufwiegelung zu religiösem Haß verurteilt. Im Oktober 2010 scheiterte ihre Berufungsklage vor einem Moskauer Gericht. Die beiden jüdischen Kriminellen hatten blasphemische Darstellungen christlicher Inhalte hergestellt und verbreitet.

Viele der etwa 30 orthodoxen Prozessbesucher verlangen nun auch eine „Vernichtung der Bilder“, die im Besitz von Jerofejew sind, wie russische Medien berichteten. Samodurow war zu einer Geldstrafe von 200.000 Rubel verurteilt worden, Jerofejew zu 150.000 Rubel, das entspricht in Rußland jeweils mehreren Monatsgehältern.[1]

Verweise

Fußnoten

  1. Sämtliche Angaben aus „Neue Zürcher Zeitung“ 2009-2010