Nürnberger Tribunal

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Die sogenannten Nürnberger Prozesse umfassen den Nürnberger Prozeß gegen die sogenannten "Hauptkriegsverbrecher" sowie zwölf weitere "Nachfolge-Prozesse" vor einem amerikanischen Militärgerichtshof, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 gegen Regierungsmitglieder und hochrangige Vertreter des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführt wurden und bei denen elementarste Rechtsgrundsätze verletzt wurden.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Das Tribunal

Bereits im Oktober 1943 sprach sich US-Außenminister Cordell Hull zunächst für Standgerichte aus, die Delegation der Sowjetunion zollte Beifall.

Hull: “Wenn es nach mir ginge, würde ich mit Hitler und Mussolini und Tojo und ihren Erzkomplizen vor einem Standgericht kurzen Prozeß machen. Und bei Sonnenaufgang des nächsten Tages gäbe es einen historischen Zwischenfall.“ Nachdem diese Äußerung übersetzt worden war, berichtet Hull in seinen Memoiren: „brachen Molotow und die Mitglieder seiner Delegation in laute Zustimmungsrufe aus.“

Der britische Außenminister Anthony Eden forderte dagegen einen Prozeß. Am 18. Januar 1945 einigten sich auf amerikanischer Seite Richter Samuel Rosenman, Henry L. Stimson vom Kriegsministerium und der Justizminister Francis A. Biddle auf einen ordentlichen Prozeß. Auch der vormalige Prozeßgegner Franklin D. Roosevelt änderte seinen Standpunkt. Winston Churchill lobte am 22. Oktober 1944 die Haltung Josef Stalins – der nach einem Meinungswandel auch einen ordentlichen Prozeß wollte. Obwohl die Briten kurzzeitig wieder schwankten, ließen sie sich letztlich von den Amerikanern überzeugen.

Die Sowjetunion wollte die Prozesse in Berlin durchführen, für Nürnberg sprach jedoch, daß der Justizpalast weitgehend unbeschädigt geblieben war und ein großes Gefängnis dazugehörte. Außerdem war Nürnberg die Stadt der NSDAP-Reichsparteitage gewesen, und somit war es auch von symbolischer Bedeutung, den führenden Nationalsozialisten gerade an diesem Ort einen Prozeß zu machen. Chefankläger war der US-Amerikaner Robert Jackson.

[bearbeiten] Die mißachteten Grundsätze

  • Unabhängigkeit der Richter
  • Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit
  • Ausreichende Verteidigung
  • Freie Zeugenaussagen
  • Wertung von Beweisen
  • Gleichheit vor dem Gesetz
  • Keine Strafe ohne Gesetz
  • Straffreiheit für Taten unter Befehl oder Zwang
  • Niemand darf seinem Richter entzogen werden
  • Niemand darf in eigener Sache richten
  • Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden
  • Kein Gefangener darf gefoltert oder erpreßt werden
  • Möglichkeit der Berufung


Die vier "Anklagepunkte" lauteten:

  1. "Gemeinsamer Plan oder Verschwörung"
  2. "Verbrechen gegen den Frieden"
  3. "Kriegsverbrechen"
  4. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit"

Der Prozeß sollte den Anschein von Recht und Gerechtigkeit erwecken, wurde jedoch schon durch die elementarsten Umstände dieser Veranstaltung als reine Propaganda zum Zwecke den geschlagenen Gegner auch noch als Verbrecher abzukanzeln ("die Fortführung des Krieges mit anderen Mitteln") offenbar.

Bei der Auswahl der Angeklagten versuchten die Ankläger, stellvertretend einzelne Funktionsträger anzuklagen. Hierbei stellte sich zunächst das Problem, wer überhaupt in Frage kommen konnte. Adolf Hitler und Joseph Goebbels waren tot, ebenso wie Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich. Martin Bormann war unauffindbar. Stellvertretend für Joseph Goebbels als Verantwortlichen für die Propaganda griff man im Fall von Hans Fritzsche auf eine Person zurück, deren Name der internationalen Öffentlichkeit wenig bekannt war. Mit Bedacht wählte man Personen aus, die repräsentativ für bestimmte Einrichtungen und Bereiche waren. Für die Anklagebank waren daher repräsentativ vorgesehen:

Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß in seiner Gefängniszelle in Nürnberg
Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß in seiner Gefängniszelle in Nürnberg

Für die nationalsozialistische Führung:

  1. Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1–4)
  2. Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Heß (Anklagepunkte 1–4)
  3. Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt) (Anklagepunkte 1, 3, 4)
  4. Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1–4)
  5. Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1, 3, 4) – Selbstmord vor Prozessbeginn
  6. der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als „Wegbereiter“ Hitlers) (Anklagepunkte 1–4)

Für das Oberkommando der Wehrmacht (OKW):

  1. Der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1–4)
  2. der Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl (Anklagepunkte 1–4)

Für die Kriegsmarine:

  1. Großadmiral Dr. Erich Raeder (Oberbefehlshaber bis 1943) (Anklagepunkte 1, 2, 3)
  2. Großadmiral Karl Dönitz (Oberbefehlshaber von 1943–1945) (Anklagepunkte 1, 2, 3)

Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) – und damit auch für die Gestapo, Kriminalpolizei und SD:

  1. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Dr. Ernst Kaltenbrunner (Anklagepunkte 1, 3, 4)

Für die Kriegswirtschaft:

  1. Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer (Anklagepunkte 1–4)
  2. der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel (Anklagepunkte 1–4)
  3. Reichsbankpräsident (bis 1939) Dr. Hjalmar Schacht (Anklagepunkte 1, 2)
  4. Reichsbankpräsident (von 1939–1945) Walther Funk (Anklagepunkte 1–4)
  5. Unternehmer Dr. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (krankheitsbedingt prozessunfähig).

Für die "Verbrechen" in den (ehemals) besetzten Gebieten:

  1. Der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (Anklagepunkte 1, 3, 4)
  2. der Reichskommissar in den Niederlanden Dr. Arthur Seyß-Inquart (Anklagepunkte 1–4)
  3. Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg (Anklagepunkte 1–4)
  4. der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (bis 1943) Konstantin von Neurath (Anklagepunkte 1–4)
  5. der Reichsminister des Innern (1933 bis 1943) und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (1943–1945) Wilhelm Frick (Anklagepunkte 1–4)

Für die nationalsozialistische Propaganda:

  1. Der Herausgeber der Wochenzeitung Der Stürmer Julius Streicher (Anklagepunkte 1, 4)
  2. der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3, 4)
  3. (im weitesten Sinne dazugehörend) der Reichsjugendführer Baldur von Schirach (Anklagepunkte 1, 4)

Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer wurden am 30. September und 1. Oktober 1946, 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen lautete das Urteil auf Freispruch. In den Fällen Schacht und von Papen führte eine Patt-Situation im Richterkollegium zum Freispruch, für eine Bestrafung des Angeklagten Fritzsche sprach sich nur der sowjetische Richter Nikitschenko aus.

Die zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 zwischen 1:00 und 2:57 Uhr in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Die Hinrichtungen vollzog der US-amerikanische Henker John C. Woods, assistiert von Joseph Malta.

Der Deutsche Außenminister Joachim von Ribbentrop sagte vor dem Militärtribunal in Nürnberg in seinem Schlußwort:

"Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage, daß wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden ... Was wir beabsichtigten, war, unsere elementaren Lebensbedingungen wahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat, um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen, wie die USA und Rußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht ... Der einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin, daß wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie Danzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur in Kontinenten zu denken gewohnt sind."

Ribbentrop wurde als erster hingerichtet. Da der Henker John C. Woods wahrscheinlich die Länge der bei den Hinrichtungen verwendeten Stricke falsch berechnete, soll bei seiner Hinrichtung jedoch nicht der beabsichtigte Genickbruch eingetreten sein, weshalb Ribbentrop in einem 15minütigen Todeskampf langsam und qualvoll erstickte.

Die Asche der in Nürnberg Hingerichteten Deutschen Männer wurde in den zur Isar fließenden Conwentzbach in München gestreut.

Hermann Göring beging vor der Hinrichtung Suizid. Vor dem Nürnberger Tribunal sagte er zur "Bedingungslosen Kapitulation":

"Solange Hitler Führer des deutschen Volkes war, bestimmte er ausschließlich die Kriegsführung. Solange mich ein Gegner damit bedroht, daß er nur eine bedingungslose und völlig bedingungslose Kapitulation fordert, kämpfe ich bis zum letzten Atemzug, weil mir doch nichts anderes übrigbleibt, als nur noch die Chance, unter Umständen das Schicksal zu wenden, selbst wenn es hoffnungslos erscheint. (...) Die Ermordung Hitlers hätte meine Nachfolge hervorgerufen. Wenn der Gegner mir die selbe Antwort gegeben hätte, bedingungslos zu Kapitulieren und zwar zu jenen furchtbaren Bedingungen, die angedeutet waren, hätte ich unter allen Umständen weitergefochten!"[1]

Die anderen zu Haftstrafen Verurteilten blieben zunächst noch in Nürnberg und wurden 1947 in das Berliner Kriegsverbrechergefängnis in Spandau überführt.

Der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und ebenfalls in das alliierte Militärgefängnis Berlin-Spandau überführt.

Heß sagte vor dem Tribunal aus, daß "ein bestimmter Anlaß in England mich veranlaßte, an die Berichte zu denken aus den damaligen Prozessen. Der Anlaß war, daß meine Umgebung während meiner Gefangenschaft sich in einer eigenartigen und unverständlichen Weise mir gegenüber verhielt, in einer Weise, die darauf schließen ließ, daß diese Menschen irgendwie in einem geistig anormalen Zustand handelten. Diese Menschen und Personen meiner Umgebung wurden von Zeit zu Zeit ausgetauscht. Dabei hatten einige der Ausgetauschten und neu zu mir Kommenden eigenartige Augen. Es waren glasige und wie verträumte Augen. Dieses Symptom hielt aber nur wenige Tage an; dann machten sie einen völlig normalen Eindruck. Sie waren von normalen Menschen nicht mehr zu unterscheiden."[2] Der Einsatz von Psychodrogen wurde zur damaligen Zeit durch die VSA verstärkt durchgeführt, so daß sich damit auch die Gedächtnisstörungen von Heß vor dem Nürnberger Tribunal erklären ließen.

Konfrontiert mit den angeblichen KZ-Grausamkeiten zeigte er sich keineswegs erschüttert. In seinem Schlusswort im Nürnberger Prozess sagte er:

„Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.”[3]

Nach Meinung von Prozesskritikern haben jedoch auch die Alliierten Angriffskriege geführt und Kriegsverbrechen begangen. Auf sowjetischer Seite z. B. das Massaker von Katyn und das Massaker von Nemmersdorf, auf westalliierter Seite die Bombenangriffe auf Dresden, Hamburg und Königsberg, die nach Meinung der Prozesskritiker keinerlei militärischen Zweck erfüllten, sondern als Flächenbombardements gegen die Zivilbevölkerung ebenfalls Kriegsverbrechen darstellten, denn seit der Haager Landkriegsordnung von 1907 sind Beeinträchtigungen von Zivilpersonen während kriegerischer Auseinandersetzungen verboten. Für Flächenbombardements sind daher vorsorglich auch keine Deutschen angeklagt worden, da der Bombenkrieg wegen der Beteiligung der alliierten Siegermächte daran gar nicht erst Eingang in die Anklage fand.

Durch den Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt und das geheime Zusatzprotokoll, das eine Aufteilung Polens zwischen Deutschland und der Sowjetunion vorsah, sei die Sowjetunion ebenfalls an der Verschwörung zu einem Angriffskrieg auf Polen beteiligt, war ein weiterer Kritikpunkt. Hier wurde einem der Ankläger nicht nur vorgeworfen, gleichwertige Verbrechen wie der Angeklagte begangen zu haben, sondern er wurde sogar beschuldigt, an demselben Verbrechen, das er anklagte, der „Verschwörung gegen den Frieden“, mitgewirkt zu haben. Das Urteil des Prozesses ging über diesen Punkt hinweg und befolgte dabei eine bereits in London verabredete Linie, Diskussionen über alliierte Völkerrechtsverletzungen im Prozess nicht zuzulassen.

Zum Prozess schrieb die amerikanische „TIME“ im November 1945: „Was immer für Gesetze die Alliierten für die Zwecke des Nürnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze haben zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post De facto von den Juristen verdammt worden“.

Der portugiesische Völkerrechtler Joao das Regras veröffentlichte im Februar 1947 in Lissabon unter dem Titel „Um Nuovo Direito International, Nuremberg" (Nürnberg, ein neues Völkerrecht) eine Studie des Nürnberger Prozesses. In ihr sind folgende Bewertungen zu lesen (aus "Nürnberg oder die Falschmünzer"):

„In Wirklichkeit haben sich in Nürnberg zwei Welten gegenübergestanden, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte ... Wie könnte diese gesättigte und materialistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das trotz seines Unmutes über seinen eingeschränkten Lebensraum den es innehatte, unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werke geschenkt hat und das vor dem zweiten Weltkrieg an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat? ... Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung, als man eine unanständige Behandlung und ein ungerechtes Todesurteil über sie verhängte, noch herzufallen ... Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg als Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal gestorben."

[bearbeiten] weitere Zitate

Der amerikanische Senator McCarthy urteilte in der "Chicago Tribune": „Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist eine eigenste Erfindung Jacksons und widerspricht dem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der Lynchjustiz die Legalität.“ Später sagte er dazu weiterhin: „Daß man Männer aufhängt, weil sie dieses angebliche „Gesetz“ verletzt haben, ist in Wirklichkeit eine Handlung, die man unmöglich von einem Meuchelmord unterscheiden kann.“
Der englische Schriftsteller Montgomery Belgion bemerkte in seinem im Jahre 1947 geschriebenen Buch „Epitaph on Nuremberg“: „…stelle ich fest, daß der Nürnberger Prozeß (…) den Zweck hatte, die Illusion zu erwecken, man würde auf legalem Wege entdecken, was wir beweisen wollten, daß nämlich Deutschland für den Krieg verantwortlich war. Ich glaube, daß die Tatsache, diese unserer Beweisführung günstige Illusion herbeizuführen, genau der Plan der großen Politik war, den man dem Gericht anvertraute ….“
Der US-amerikanische Schriftsteller A.O. Tittmann urteilte im Hinblick auf das Siegertribunal: „Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß mit dem Ende dieses Krieges gleichzeitig auch das Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist. Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden beseitigt und an ihre Stelle trat der Rachegeist des mosaischen Gesetzes…“
Der portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao das Regras faßt seine Darlegungen folgendermaßen zusammen: „Der Inhalt des Beweismaterials, auf dem der Urteilsspruch beruht, stellt eine Fälschung der wirklichen Geschichte dar, die schwerlich überboten werden kann.“

[bearbeiten] Nürnberger Nachfolgeprozesse

Dem Nürnberger Hauptprozess sollten sich zwölf Nachfolgeverfahren anschließen, die bis 1949 durchgeführt wurden.

  1. Der Ärzteprozess gegen zwanzig deutsche Mediziner und drei Verwaltungsbeamte. (25. 10. 1946 - 20. 8. 1947)
  2. Der Prozess gegen den Generalfeldmarschall und Staatssekretär des Reichsluftfahrtministeriums Erhard Milch (13. 11. 1046 - 17. 4. 1947)
  3. Der Juristen-Prozess gegen vierzehn Angehörige des Rechtswesens (4. 1. - 4. 12. 1947)
  4. Der WVHA-Prozess gegen achtzehn Angehörige des Personals des SS-Wirtschafts-und Verwaltungshauptamt unter Oswald Pohl (13. 1. - 3. 11. 1947)
  5. Der Flick-Prozess gegen Friedrich Flick und fünf weitere Angehörige des Industriekonzerns (18. 3. - 22. 12. 1947)
  6. Der IG-Farben-Prozess gegen dreiundzwanzig Angehörige des IG-Farben-Konzerns(3. 5. 1947 - 30 . 7. 1948)
  7. Der sogenannte "Geisel-Prozess" gegen zehn ehemalige militärische Befehlshaber in Südosteuropa (13. 5. 1947 - 19. 2. 1948)
  8. Der RuSHA-Prozess gegen vierzehn Vertreter des SS-Rasse und Siedlungshauptamt (1. 7. 1947 - 10. 3. 1948)
  9. Der Einsatzgruppen-Prozess gegen zweiundzwanzig Einsatzgruppen- und Einsatzkommandoführer (25. 7. 1947 - 10. 4. 1948)
  10. Der Krupp-Prozess gegen zwölf Alfried Krupp von Bohlen und Halbach und elf weitere Funktionäre des Krupp-Konzerns (1. 7. 1947 - 31. 7. 1948)
  11. Der sogenannte Wilhelmstraßen-Prozess ("Omnibus-Prozess") , wo einundzwanzig Vertreter verschiedener Reichsministerien angeklagt wurden. (15. 11. 1947 - 11. 4. 1949)
  12. Der OKW-Prozess gegen drei Angehörige des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) und zehn weitere Armee- und Heeresgruppenoberfehlshaber. (28. 11. 1947 - 27. 10. 1948)


Die Botschaft die diese pervertierte Justiz übermittelte war ebenso abscheulich wie folgenschwer: Wer einen Krieg verliert ist in jedem Fall ein "Verbrecher", wer ihn gewinnt kann jedes Verbrechen im rechtlichen oder ethischen Sinne begehen und ist sicher vor negativen Konsequenzen. (Alliierte Kriegsverbrecher wurden nicht nur sämtlich mit Generalamnestie bedacht, für alle Verbrechen deren Opfer zu den Achsenmächten zu rechnen waren, viele wurden auch noch glorifiziert, wie Arthur "Butcher" oder "Bomber" Harris der mit Adelstitel und Denkmal bedacht wurde, nachdem er hunderttausende Zivilisten mit militärisch ebenso sinnlosen wie unnötigen Flächenbombardierungen ermordet hatte).

[bearbeiten] Fußnoten

  1. ^ Hermann Göring vor dem Nürnberger Tribunal zur "Bedingungslosen Kapitulation" (zum anhören)
  2. ^ Nürnberger Prozeß, 216. Tag, Samstag, 31. August 1946, Vormittagssitzung
  3. ^ Das Schlußwort von Heß (zum anhören)

[bearbeiten] Literatur

  • Brennecker, Gerhard: Die Nürnberger Geschichtsentstellung. Die Quellen zur Vorgeschichte und Geschichte des 2. Weltkriegs aus den Akten der deutschen Verteidigung. Tübingen 1970.
  • Davidson, Eugene: The trial of the Germans. New York 1966
  • Maser, Werner: Nürnberg. Tribunal der Sieger.Düsseldorf 1988
  • Maurice Bardeche: Nürnberg oder die Falschmünzer, Verlag f. ganzheitl. Forschung u. Kultur, ISBN-13: 978-3927933118
  • Gründler, von Manikowsky: Das Gericht der Sieger, Stalling-Verlag
  • Von der Lippe, Viktor: Nürnberger Tagebuchnotizen. November 1945 bis Oktober 1946. Frankfurt a. M. 1951
  • Dehoust: Heuchler, Henker und Halunken. Der Nürnberger Prozeß vor 50 Jahren, Nation Europa-Verlag, ISBN-13: 978-3920677149
  • Springer, Hildegard (Hrsg.): Das Schwert auf der Waage. Hans Fritzsche über Nürnberg. Heidelberg 1953.

[bearbeiten] Filme / Dokumentationen

  • Dönitz im Kreuzverhör, Original-Tondokumente von Dönitz vor dem Nürnberger Tribunal, Polarfilm, ISBN-13: 978-3939504047
  • Göring im Kreuzverhör, Original-Tondokumente von Dönitz vor dem Nürnberger Tribunal, Polarfilm

[bearbeiten] Verweise

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