NS-Musterbetrieb

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Am 1. Mai 1938 erklärte Adolf Hitler 103 deutsche Arbeitsstätten zu Musterbetrieben.

Die Bezeichnung „NS-Musterbetrieb“ war ein Ehrentitel für Gewerbebetriebe mit vorbildlicher nationalsozialistischer Haltung und Betriebsgestaltung. Die Auszeichnung wurde am 29. August 1936 durch Verfügung Hitlers geschaffen und zum 1. Mai 1937 erstmalig verliehen. Reichsorganisationsleiter Robert Ley machte u. a. Vorschläge. Im Leistungskampf der deutschen Betriebe war Nationalsozialistischer Musterbetrieb die höchste Auszeichnung.

Zur Bewertung wurden sowohl Fachleistungen als auch die Leistungen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft herangezogen. Zur Beurteilung der Betriebsgemeinschaft wurden untersucht:

NS-Musterbetriebe wurden demzufolge auch bei der Vergabe von Staatsaufträgen bevorzugt. Die Auszeichnung wurde nur für die Dauer eines Jahres verliehen und mußte jedes Jahr neu errungen werden. Da die höchste Auszeichnung schwer zu erringen war und dauerhafte Voraussetzungen von den Betrieben zu schaffen waren erklärt sich schon daraus der Anstieg der jährlich ausgezeichneten Betriebe. Wer die Voraussetzungen einmal installierte (Betriebsrenten, Betriebssport, Leistungsauszeichnungen, Werkbüchereien, Wettbewerbe usw.) sollte im nächsten Jahr auch unter den Ausgezeichneten sein. Mit den Richtlinien von 1942 wurde die Erringung aller Leistungsauszeichnungen notwendige Voraussetzung der Bewerbung zum Musterbetrieb.[1]

Auszeichnungen

  • 1936/37: 30 Betriebe
  • 1937/38: 73 Betriebe (84.000 Bewerbungen)
  • 1938/39: 99 Betriebe (164.239 Bewerbungen)
Quelle
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Verfügung Hitlers vom 29. August 1936:

Betrieben, in denen der Gedanke der nationalsozialistischen Betriebsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit und im Geiste der Deutschen Arbeitsfront vom Führer des Betriebes und seiner Gefolgschaft auf das vollkommenste verwirklicht ist, kann die Auszeichnung „Nationalsozialistischer Musterbetrieb“ verliehen werden.

Die Auszeichnung erfolgt durch mich oder eine von mir beauftragte Stelle der Deutschen Arbeitsfront.

Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt auf die Dauer eines Jahres, sie kann wiederholt erfolgen. Die Auszeichnung wird zurückgenommen, wenn die Voraussetzungen für diese Verleihung nicht mehr gegeben sind. Die Verleihung erfolgt am Nationalfeiertag des Deutschen Volkes und geschieht durch Aushändigung einer Urkunde an den Führer des Betriebes.

Die Verleihungsurkunde hat die Gründe anzugeben, die für die Verleihung maßgebend sind.

Ein Betrieb, dem die Auszeichnung „Nationalsozialistischer Musterbetrieb“ verliehen ist, ist berechtigt, die Flagge der Deutschen Arbeitsfront mit goldenem Rade und goldenen Fransen zu führen.

Die Verfügung tritt sofort in Kraft.

München, den 29. August 1936

gez. Adolf Hitler.

Quelle: Otto Marrenbach: Fundamente des Sieges – Die Gesamtarbeit der Deutschen Arbeitsfront von 1933 bis 1940, 1940, S. 326


Siehe auch

Literatur

  • Robert Ley: Feierliche Tagung der Reichsarbeitskammer – 30 nationalsozialistische Musterbetriebe wurden vom Führer ausgezeichnet, in: Soldaten der Arbeit, 1942, 4. Auflage, S. 43–47
  • Hans Biallas: Die NS-Musterbetriebe 1937/38, Gauverlag Bayrische Ostmark, Bayreuth 1938

Fußnoten

  1. Stationen zum Musterbetrieb, in: Robert Ley: Schmiede des Schwertes, 1942, S. 279–281