Nazi-Outing

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Als „Nazi-Outing“ (engl. | dt.: „Nazis öffentlich bekannt machen“) bezeichnet man das öffentliche Diffamieren von Menschen mit nationaler Gesinnung durch linksextreme Gruppen wie z. B. der Antifa oder durch andere Denunzianten, unter teils stillschweigendem, teils offenem Gutheißen der BRD-Politik und ihrer Systemmedien.

Laut Grundgesetz der BRD sind solche Diffamierungen zwar rechtswidrig, da hier ein massiver Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild vorliegt. Dennoch werden derartige Methoden, die sich häufig nicht nur gegen Nationalsozialisten, sondern auch gegen im weiteren Sinne politisch rechtsgerichtete Personen richten, vom BRD-Regime und dessen Justiz geduldet.

Des öfteren werden nicht nur einzelne Aktivisten der national orientierten Zusammenhänge öffentlich an den Pranger gestellt, sondern teilweise auch deren Familienangehörige, die sodann nicht selten ebenfalls das Ziel von linken gesinnungsterroristischen Anschlägen wurden.

Ebenso werden auch häufig die Arbeitgeber öffentlich bekanntgegeben und Druck auf sie ausgeübt, wodurch diese in nachgewiesenen Fällen den derart Terrorisierten kündigen, um geschäftlichen Schaden zu vermeiden.

„Rechte“ Personen, die Linksextremisten bekanntmachen (wie z. B. die Anti-Antifa), werden von der BRD-Justiz hart verfolgt und bestraft, während das Bloßstellen von „Rechten“ in der Regel straffrei bleibt.

Beispiele

Linksextremisten im privaten Wohnumfeld von Nicole Schneiders[1]

Am 5. November 2011 wurde in Aßlar-Werdorf in Hessen die Person Thomas G. angeprangert. So wurden von rund 20 vermummten Linksextremisten vor seinem Haus Durchsagen per Megaphon durchgeführt sowie Spruchbänder entrollt, auf denen behauptet wurde, er sei NPD-Funktionär. Des weiteren wurden im Ort Aufkleber und Flugblätter mit folgenden Texten: „Schlachtet den Nazi“ und „Haut den Nazi“ verteilt. G. konnte noch einige Beweisstücke einsammeln, schaltete die Polizei und auch mittelhessen.de ein, um eine Stellungnahme zu den falschen Behauptungen abzugeben.[2] Im Nachgang wurde diese Aktion von Linksextremisten auf ihrer Plattform Indymedia unter dem Titel „Koordinierte Neonazi-Outings in Hessen“ veröffentlicht.[3]

Als die Antifa 2013 im Landkreis GießenNeonazis“ bloßstellen wollte, mußte sie feststellen, daß sie sich in der Adresse geirrt hatte. Sie bedauerte die Verwechslung und will sich bei der Familie entschuldigen.[4]

Am 15. April 2013 rotteten sich etwa zwei Dutzend Linksextremisten an der Privatadresse in Nicole Schneiders' Wohnort Muggensturm zusammen, um Sachbeschädigungen mittels Markierfarbe und Eiern am Wohnhaus der Rechtsanwältin durchzuführen. Weiterhin wurde die Nachbarschaft mittels Pyrotechnik und Knallkörpern tyrannisiert und eingeschüchtert.[1]

Des weiteren wird das Vorgehen der Antifa, Personen anzuprangern[5] und bloßzustellen, kritisch gesehen. So verurteilt die Aktion Kinder des Holocaust (AKdH) die Öffentlichmachung von Personen, welche politisch unkorrektes Material bestellt haben, durch den Versand der Namensliste an Dritte durch Antifa-Gruppen. Diese gefährdeten damit leichtfertig die Sicherheit von Menschen und sogenannten „Aussteigern“ aus der „rechtsradikalen Szene“.[6]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 linksunten.indymedia.org, 18. April 2013: [RA] Nazi-Anwältin Nicole Schneiders in Muggensturm besucht
  2. Linker Protest vor falschem Hausmittelhessen.de
  3. Abt. Dumm gelaufen: Antifaschistische Prophylaxe? (08.11.11)Altermedia Deutschland Verweis defekt, gelöscht oder zensiert!
  4. 33-cabinet.png Abgerufen am 13. August 2013. Archiviert bei WebCite®.Rechtsextremismus im Landkreis Gießen: Die Antifa irrt sich in der AdresseAltermedia Deutschland, 13. August 2013
  5. „Die primäre Funktion von ‚Anprangerungsliteratur‘ des ‚antifaschistischen Milieus‘ liegt in der Forderung nach Ächtung und Ausgrenzung einzelner rechtsgerichteter Gruppen und Personen durch die Öffentlichkeit. Bestimmte Personen erhalten eine ‚Ehrenstrafe‘ für ihr unbotmäßiges Verhalten, sie werden demnach öffentlich an den (publizistischen) ‚Pranger‘ gestellt. Aus dieser ‚Anprangerung‘ sollen politische, soziale, berufliche und private Probleme für die Angeprangerten resultieren.“; Claus Wolfschlag auf Der „Informationsdienst gegen Rechtsextremismus“ (IDGR) – eine unkontrollierte Privatveranstaltung?
  6. Das Vorgehen der Antifa, insbesondere der Versand der Namensliste an Dritte, stößt jetzt ausgerechnet bei einer Organisation auf Kritik, die selber gegen rechtsextreme Jugendliche vorgeht und „problematische“ Netzseiten zum Thema macht – die Aktion Kinder des Holocaust (AKdH).