Neutralitätsgesetz

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Als Neutralitätsgesetz wird eine Gesetzesreihe der VSA bezeichnet, die in den 1930er Jahren verabschiedet wurden. Sie sollten sicherstellen, daß die VSA sich an keinem militärischen Konflikt in Europa beteiligen. Die Gesetze stehen in der Tradition vs-amerikanischer Isolation gegenüber Europa, die durch die Monroe-Doktrin 1823 verkündet wurde. Durch den damaligen VS-Präsidenten und späteren Kriegsverbrecher Roosevelt wurden die Neutralitätsgesetze unterlaufen, um die VSA entgegen dem Willen der Bevölkerung in den Krieg zu führen. Dies wurde ermöglicht durch die Präsidentenvollmacht, selber Auseinandersetzungen als kriegerisch oder nicht kriegerisch zu definieren.

Die Neutralitätsgesetze als Teil der Kriegspolitik Roosevelts

Im Neutralitätsgesetz vom 31. August 1935 verpflichteten sich die VSA zu einem Waffenembargo gegen kriegführende Staaten. Rohstofflieferungen bleiben davon unberührt.

Das Neutralitätsgesetz vom 29. Februar 1936 verbot unter Androhung von Geld- oder Haftstrafen die Kreditgewährung oder den Handel mit kriegswichtigen Materialien.

Das Neutralitätsgesetz vom 1. Mai 1937 umfasste Beschränkungen im Geschäfts- und Reiseverkehr für VS-Bürger, die die Unterstützung kriegführender Staaten unterbinden sollten.  Diese Beschränkungen wurden durch Roosevelt im Zuge des japanisch-chinesischen Krieges unterlaufen, bei dem die VSA China mit Waffen versorgte und großzügige Anleihen zur Verfügung stellte. Dies sollte auch der Außenhandelspolitik des Deutschen Reiches schaden, da dieses sich erfolgreich um zunehmende Handelsbeziehungen zu China bemühte[1].

Das Neutralitätsgesetz vom November 1939 gestattete es dann kriegführende Staaten auf Basis des Cash-and-carry-Programms mit Waffen zu beliefern, was allerdings in der Praxis ausschließlich als Kriegsunterstützung für Frankreich und Großbritannien gedacht war.

Verweise

Fußnoten

  1. Bereits seit 1934 bestand ein Austauschvertrag zwischen dem Deutschen Reich und China auf Basis der Bartergeschäfte.