Sieben Gebote

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Die Sieben Gebote des Judentums, auch Noachitische Gebote sind jüdische Regeln für Nichtjuden. Die Gebote gehen zurück auf die Tradition von Noach in der Tora und deren Auslegungen im Talmud. Wenn Nichtjuden die Gebote einhalten, können sie als Gerechte unter den Völkern „Anteil an der kommenden Welt“ erhalten.

Um welche Gebote konkret es sich dabei handelt, ist unklar. Siebenen heißt „schwören“, so daß die Zahl „7“, wie so oft im Judentum, rein symbolischen Charakter hat. Wieviele es gibt, ist somit gleichgültig. An der Zahl können es fünf oder weniger oder acht oder neun sein.[1] Sie werden dennoch zur Pflicht derjenigen, die zu den Juden gehören wollen und allgemein folgend zusammengefaßt:[2][3]

  1. Verbot des Blutvergießens in der Geschichte Abels (Brudermord)
  2. Verbot der unnatürlichen Wollust (Inzest)
  3. Raub an Gerechten (Juden)
  4. Götzendienst (alleiniger jüdischer Gott)
  5. Verbot des Blutessens (Glieder lebender Tiere)
  6. Verbot des Essens von Ersticktem (Schächten)
  7. Gehorsamkeit gegenüber den Rabbinern (Gotteslästerung)

Fußnoten

  1. vgl.: Georg Lorenz Bauer: Biblische Moral des Alten Testaments, Band 1,1803, S. 47 (PDF-Datei)
  2. vgl.: Joseph Franz von Allioli, Lorenz Clemens Gratz, Daniel Bonifacius von Haneberg: Handbuch der biblischen Alterthumskunde. Politische, häusliche und religiöse Altertümer der Hebräer, Band 1, 1844, S. 6 (PDF-Datei)
  3. vgl. auch: Franz Julius Delitzsch: Die Genesis ausgelegt, 1853, S. 268 (PDF-Datei)