Nordstaat

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Die Idee eines deutschen Nordstaates kam zu zwei Zeitpunkten der deutschen Geschichte auf:

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in Folge der antideutschen Teilungspläne die Vorstellung, auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1927 diverse Einzelstaaten zu gründen, um Deutschland auf Dauer zu schwächen. So sah etwa der berüchtigte Morgenthau-Plan vor, einen nördlichen Staat zu schaffen, der neben Mitteldeutschland auch ganz Pommern und Brandenburg sowie Niederschlesien umfaßt hätte.

Nach dem Zusammenschluß von BRD und DDR kamen zudem Überlegungen auf, ob man aus wirtschaftlichen Gründen ein großes nördliches Bundesland errichten sollte, wofür es diverse Ideen gab, die jedoch bisher nicht umgesetzt wurden. Eine dieser Möglichkeiten bestand etwa darin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern sowie die beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen zu einem norddeutschen Bundesland der BRD zusammenzuschließen. Der älteste Vorschlag in diese Richtung stammt dabei von Hermann Lüdemann (SPD), der bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg die Idee hatte, Schleswig-Holstein mit Hamburg und elbnahen Gemeinden südlich der Elbe zu einem Bundesland namens Unterelbe zu vereinigen, was jedoch selbst in den eigenen Reihen auf Ablehnung stieß. Nach Artikel 29 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist die Neugliederung des Bundesgebietes möglich.

Es ist allerdings zu beachten, daß jeder Eingriff in die staatliche Gliederung Deutschlands mit dem deutschen Recht nicht zu vereinbaren ist.