Oberhauser, Josef

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SS-Untersturmführer und Adjutant des Kommandanten des Lagers Belzec Josef Oberhauser

Josef „Sepp“ Kaspar Oberhauser (Lebensrune.png 20. September 1915 in München; Todesrune.png 22. November 1979 ebenda) war ein deutscher SS-Obersturmführer (SS-Nr.: 288.121), Bandenbekämpfer und als Mitglied der SS-Totenkopfverbände eingesetzt in der Aktion „T4“.

Leben

Sepp Oberhauser war vom November 1935 Mitglied er SS bei der SS-Totenkopfstandarte „Brandenburg“, seit 1936 als SS-Rottenführer und seit 1938 SS-Unterscharführer.

Krieg

Am Polenfeldzug nahm Oberhauser als Angehöriger des SS-Infanterie-Regimentes „Leibstandarte-SS Adolf Hitler“ (mot.) im Verband der 8. Armee zuletzt im Rang eines SS-Oberscharführers teil. Nach Ende des Polenkrieges kam er nicht mehr zur II. SS-Totenkopfstandarte „Brandenburg“ zurück, sondern wurde im November 1939 der „Reichsarbeitsgemeinschaft für Heil- und Pflegeanstalten“ zugewiesen. Am 20. April 1943 wurde er auf Anordnung von Reichsführer-SS Heinrich Himmler zum SS-Untersturmführer befördert.

Nach Abschluß der „Aktion Reinhardt“ wurde Oberhauser mit Odilo Globocnik (dessen Adjutant er in Polen war) und Christian Wirth nach Oberitalien versetzt und in der Sonderabteilung „Einsatz R“ zur Bandenbekämpfung eingesetzt. Am 30. Januar 1945 wurde er zum SS-Obersturmführer ernannt. Oberhauser war Kommandant des KL Risiera di San Sabba bis zu dessen Auflösung Ende April 1945. Danach setzte er sich mit seiner Einheit nach Österreich ab, wo er im Mai 1945 in Bad Gastein in englische Kriegsgefangenschaft geriet.

Nachkriegszeit

Nach der Entlassung aus der britischer Kriegsgefangenschaft war Oberhauser 1947/48 als Wald- und Sägewerksarbeiter in Bevensen tätig. Am 13. April 1948 wurde er anläßlich eines Aufenthaltes in der Ostzone ergriffen und am 24. September 1948 durch eine nach Befehl 201 der sowjetischen Militärverwaltung gebildete 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg wegen „Verbrechens gegen das Kontrollratsgesetz Nr. 10“ aufgrund seiner Zugehörigkeit zur SS als einer „verbrecherischen Organisation“ zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf zehn Jahre verurteilt. Gleichzeitig wurde er nach Direktive 38 Artikel II Ziffer 7 und 8 als „Hauptbelasteter“ eingestuft. Nach acht Jahren wurde Oberhauser unter endgültiger Hafterlassung am 28. April 1956 im Rahmen einer Amnestie aus der Haft entlassen.

Zurück in seiner Heimatstadt München wurde er am 21. Januar 1965 vom Landgericht München I im „Belzec-Prozeß“ zu vier Jahren und sechs Monaten Zuchthaus wegen „Kriegsverbrechen“ verurteilt.

Nachdem er (unter Anrechnung der Untersuchungshaft) die Hälfte seiner Strafe verbüßt hatte, wurde er 1966 entlassen. Im April 1976 wurde er von einem italienischen Gericht in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die italienische Justiz verzichtete jedoch auf einen aussichtslosen Auslieferungsantrag. Josef Oberhauser starb am 20. November 1979 in München.

Auszeichnungen (Auszug)