Oliveira, Paula

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Paula Oliveira hatte sich die Verletzungen selbst zugefügt.

Paula Oliveira Maciel Ventura (Lebensrune.png 20. Oktober 1982 in Recife, Pernambuco, Brasilien) ist eine promovierte Juristin.

Fingierter „Neonazi-Überfall“

Anfang Februar 2009 hat sich die Brasilianerin Paula Oliveira beim Bahnhof Zürich Stettbach mit einem Messer zahlreiche Schnittwunden am ganzen Körper zugefügt. Der Polizei erzählte sie, drei Neonazis hätten sie überfallen und mißhandelt, worauf sie auch noch ihre ungeborenen Zwillinge verloren haben soll. Paula Oliveira hat die Selbstverstümmelung (Verletzungen) nur inszeniert. Der Überfall war frei erfunden, um von einem Lügengebilde abzulenken. Die psychotische Oliveira hatte ihrem Freund nämlich vorgemacht, daß sie schwanger mit Zwillingen sei.

Sie hatte gemeinsam mit ihrem Freund in der Nacht vom 9. Februar 2009 Polizei und Rettungskräfte alarmiert. Soeben habe sie auf der Toilette des Bahnhofs Zürich-Stettbach eine Fehlgeburt erlitten und ihre Zwillinge verloren. Zuvor hätten sie drei Neonazis angegriffen und mit Tritten in den Bauch traktiert. Als die Einsatzkräfte eintrafen, war der Körper der Frau übersät mit Schnittwunden. Auf Bauch und Beinen waren die Buchstaben „SVP“ eingeritzt. Die Schweiz war geschockt, Brasilien alarmiert. In den Medien überschlugen sich in der Folge die Ereignisse: Von Fremdenhaß und einem politisch motivierten Racheakt war die Rede - am Tag vor der Tat wurde die Personenfreizügigkeits-Abstimmung angenommenen. Die brasilianischen Behörden warfen der Zürcher Justiz Schlamperei vor und selbst Präsident Lula da Silva schaltete sich ein. Doch die Horrorgeschichte fiel in sich zusammen: Stück für Stück wurde das Konstrukt der damals 26-Jährigen freigelegt. Sie war zu diesem Zeitpunkt weder schwanger noch wurde sie angegriffen – sie habe sich die Verletzungen selbst zugefügt, beschied ein rechtmedizinisches Gutachten.[1]

Oliveira wurde im Dezember 2009 wegen Irreführung der Rechtspflege schuldig gesprochen. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken zuzüglich Gerichtskosten in Höhe 2.500 Schweizer Franken.[2][3] Die Frau hatte sich auf ihren ganzen Körper SVP in hakenkreuzförmigen Buchstaben einritzen lassen, vermutlich um Schmerzensgeld und andere „Genugtuung“ zu erlangen.[4] Das psychiatrische Gutachten, das von den Zürcher Behörden über die Frau erstellt wurde, bescheinigt ihr eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit in mittlerem Grade, gleichzeitig jedoch die Einsichtsfähigkeit in das Unrecht ihrer Tat. Die SVP war gegen die Gerichtsverhandlung und hätte es lieber gehabt, die Kulturbereicherin wäre längst aus dem Land geworfen worden. So kostet sie Zehntausende von Franken,[5] und die Strafe zahlt sie mangels Masse klarerweise nicht. Einsitzen wird sie ebenfalls nicht, da sich ein weiteres psychiatrisches Gutachten auf Staatskosten bestimmt bereits gefunden hat.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und dabei geltend gemacht, daß ihre Mandantin unter einer seltenen Erbkrankheit leide, die für das Verhalten verantwortlich gewesen sei.[6][7][8]

Trotz Oliveiras Ersuchen, in der Schweiz bleiben zu dürfen, lief ihr Visum – welches nicht erneuert wurde – im März 2010 ab. Die psychisch kranke „Gastarbeiterin“ wurde anschließend des Landes verwiesen und kehrte nach Brasilien zurück.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten