Opfer des Nationalsozialismus

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Unter Opfern des Nationalsozialismus versteht man Menschen oder Menschengruppen, die Opfer vermeintlicher Verbrechen der nationalsozialistischen Regierung während der Zeit des Dritten Reichs und des Zweiten Weltkriegs wurden, darunter wird in der Sprache der BRD insbesondere der „Holocaust“ verstanden.

Das BRD-Entschädigungsgesetz definiert es wie folgt: „Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ist, wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden ist und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in seinem beruflichen oder in seinem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hat (Verfolgter).