Ostpreußenplan

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Der Ostpreußenplan war der von dem Gauleiter Erich Koch 1933 aufgestellte Plan zur Herbeiführung der wirtschaftlichen Gesundung Ostpreußens durch Siedlung und Industrialisierung. Durch ihn wurde noch im selben Jahr in Ostpreußen die Arbeitslosigkeit völlig beseitigt. Im Juli 1933 wurde eine besondere Unterstützung der ostpreußischen Wirtschaft beschlossen und Gelder für öffentliche und private Aufträge bereitgestellt. Der Gauleiter gab die Parole aus:

Noch in diesem Sommerhalbjahr muß Ostpreußen von Arbeitslosen frei sein.

Bis zum 15. August waren neben den ländlichen Gebieten auch die Städte Königsberg und Elbing arbeitslosenfrei. 1935 wurde Dr. jur. Hans Posse Vorsitzender des Ostpreußenausschusses, als sein Stellvertreter fungierte Erich Koch. Arbeitsgrundlage war die „Führererklärung“ vom 5. Juli 1933 über die „berufungslose Sonderlage“ Ostpreußens. Der Ausschuß sah auf dieser Basis in sich „eine starke staatliche Autorität verankert“ und leitete daraus das Recht ab, nach vorherigen „Ausgleichsbemühungen“ zwischen den Ressorts bindende Beschlüsse treffen zu können. Die Ausführung dieser Beschlüsse wurde in die Hände des Oberpräsidenten Ostpreußens gelegt, dem damit auch formal die Federführung beim Wirtschaftsaufbau übertragen wurde.

Siehe auch

Literatur