Koellreutter, Otto

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Otto Koellreutter

Otto Koellreutter (Lebensrune.png 26. November 1883 in Freiburg im Breisgau; Todesrune.png 23. Februar 1972 ebenda) war ein deutscher Rechtsgelehrter, Richter und Hochschullehrer.

Leben und Werdegang bis 1918

Otto Koellreutter studierte nach dem Besuch eines humanistischen Gymnasiums Rechtswissenschaften an den Universitäten Rom, Grenoble, Berlin und Freiburg. 1905 wurde er Referendar und 1908 mit der Arbeit „Richter und Master. Ein Beitrag zur Würdigung des englischen Zivilprozesses“ an der Universität Freiburg zum Dr. iur. promoviert. Ein Jahr später folgte die Ernennung zum Regierungsassessor.

Im Ersten Weltkrieg diente Otto Koellreuter (zuletzt als Hauptmann der Reserve) an der Westfront im Feldartillerieregiment 80 und wurde unter anderem mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse, dem Ritterkreuz des Zähringer Löwen und dem Ritterkreuz des Karl-Friedrich-Verdienstordens ausgezeichnet.

Wirken seit 1918

Nach dem Krieg wirkte Otto Koellreutter zunächst 1918 in Freiburg als außerordentlicher Professor. 1920 habilitierte er sich dort mit einer Untersuchung über „Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsprechung im modernen England“. Im selben Jahr wurde er ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht in Halle, 1921 folgte er einem Ruf an die Universität Jena. Seit 1923 übte er die Tätigkeit eines nebenamtlichen Richters am Thüringer Oberverwaltungsgericht aus.

Von 1927 bis 1944 fungierte Otto Koellreutter als Mitherausgeber der Zeitschrift „Archiv für öffentliches Recht“.

Die Reichstagswahlen vom 14. September 1930 führten ihn als Sympathisanten an die Seite des Nationalsozialismus. Aus Anlaß des Wahlergebnisses, das einen Anstieg des NSDAP-Stimmanteils von 2,6 auf 18,3 Prozent brachte, schrieb Koellreutter, die Wahlen enthielten das Aufbäumen vor allem der jüngeren Generation gegen ein System, das keine Staatsidee kenne und dessen Bewährung in der Praxis immer mehr versagt habe.

Am 1. Mai 1933 trat Koellreutter in die NSDAP ein. Zudem war er Mitglied einiger Nebenorganisationen der Partei.

Von 1933 bis 1949 wirkte Otto Koellreutter als Ordinarius für Staatsrecht in München und übte dort auch das Amt des Dekans aus. 1933 wurde er für kurze Zeit Mitglied des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich[1], einer Einrichtung der Weimarer Republik, sowie Herausgeber der Zeitschrift „Verwaltungsarchiv“. Otto Koellreutter wurde auch in die Akademie für Deutsches Recht aufgenommen.

1936 veröffentlichte Otto Koellreuter einen „Grundriß der allgemeinen Staatslehre“. Darin schrieb er unter anderem:

„Der nationale Rechtsstaat als völkische Lebensordung baut auf dem Volke auf, dessen Erhaltung in seinem Rassebestand [...] die Grundlage jeder politischen und kulturellen Aufwärtsentwicklung ist.“

Nach einem Japanaufenthalt von 1938 bis 1939 entstanden mehrere Abhandlungen über den Staatsaufbau und die politische Entwicklung Japans.

In der Zeit der alliierten Terror- und Willkürherrschaft nach dem Zusammenbruch 1945 wurde Otto Koellreutter 1945 auf Weisung der amerikanischen Kriegssieger zunächst amtsenthoben. Im Juni 1947 inhaftierte man ihn und entließ ihn nach 13 Monaten wieder. 1949 wurde die Amtsenthebung rückgängig gemacht, 1952 erreichte Otto Koellreutter die Altersgrenze und wurde regulär emeritiert.

Staats- und verfassungsrechtliche Grundlagenwerke aus der Feder Otto Koellreutters erschienen wieder seit 1950.

Siehe auch

Buchveröffentlichungen (Auswahl)

  • Staatslehre im Umriß, Göttingen 1955
  • Grundfragen des Verwaltungsrechts, Köln [u. a.] 1955
  • Deutsches Staatsrecht, Stuttgart [u. a.] 1953
  • Das politische Gesicht Japans, Berlin 1943
  • Japaner, Berlin 1943
  • Die Verwaltungs-Akademie: ein Handbuch für den Beamten im nationalsozialistischen Staat / 1,2,23: Die weltanschaulichen, politischen und staatsrechtlichen Grundlagen des nationalsozialistischen Staates; Gruppe 2, Die politischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen; 23, Grundzüge des Völkerrechts, Berlin [1942]
  • Der heutige Staatsaufbau Japans, Berlin 1941
  • Zum Wesen des heutigen japanischen Verfassungsrechtes, Tübingen 1940
  • Das politische Gesicht Japans, Berlin 1940
  • Die Verwaltungs-Akademie: ein Handbuch für den Beamten im nationalsozialistischen Staat / Die weltanschaulichen, politischen und staatsrechtlichen Grundlagen des nationalsozialistischen Staates; Gruppe 2, Die politischen und staatsrechtlichen Grundlagen; 16, Der nationalsozialistische Rechtsstaat, Berlin [1938]
  • Der nationalsozialistische Rechtsstaat, 1938[2]
  • Deutsches Verfassungsrecht: ein Grundriß, Berlin 1938
  • Die Verwaltungs-Akademie: ein Handbuch für den Beamten im nationalsozialistischen Staat / 1,2,19: Die weltanschaulichen, politischen und staatsrechtlichen Grundlagen des nationalsozialistischen Staates; Gruppe 2, Die politischen und staatsrechtlichen Grundlagen; 19, Der Aufbau des deutschen Führerstaates, Berlin [1937]
  • (Als Herausgeber): Rechtswissenschaftliche Grundrisse, Berlin 1937
  • Die weltanschaulichen, politischen und staatsrechtlichen Grundlagen des nationalsozialistischen Staates ; Gruppe 2, Die politischen und staatsrechtlichen Grundlagen; 18, Der Aufbau des deutschen Führerstaates, Berlin [1936]
  • Die Verwaltungs-Akademie: ein Handbuch für den Beamten im nationalsozialistischen Staat / 1,2,16: Die weltanschaulichen, politischen und staatsrechtlichen Grundlagen des nationalsozialistischen Staates; Gruppe 2, Die politischen und staatsrechtlichen Grundlagen; 16, Quellen des nationalsozialistischen Staatsrechts, Berlin [1936]
  • Die Verwaltungs-Akademie: ein Handbuch für den Beamten im nationalsozialistischen Staat / 1,2,15: Die weltanschaulichen, politischen und staatsrechtlichen Grundlagen des nationalsozialistischen Staates; Gruppe 2, Die politischen und staatsrechtlichen Grundlagen; 15, Der nationalsozialistische Rechtsstaat, Berlin [1936]
  • Deutsches Verwaltungsrecht: ein Grundriß, Berlin 1936
  • Deutsches Verfassungsrecht: ein Grundriß, Berlin 1936
  • Grundfragen unserer Volks- und Staatsgestaltung, Berlin 1936
  • Volk und Staat in der Weltanschauung des Nationalsozialismus, Berlin-Charlottenburg 1935
  • Quellen des nationalsozialistischen Staatsrechts, Berlin [1935]
  • Grundfragen des völkischen und staatlichen Lebens im deutschen Volksstaate, Berlin [u. a.] 1935
  • Der deutsche Führerstaat, Tübingen 1934
  • Die Gestaltung der deutschen politischen Einheit. Rede, gehalten bei der Reichsgründungsfeier der Universität München am 18. Januar 1934, München/Berlin/Leipzig 1934
  • Grundriß der Allgemeinen Staatslehre, Tübingen 1933
  • Vom Sinn und Wesen der nationalen Revolution, Tübingen 1933
  • Die nationale Revolution und die Reichsreform, Berlin 1933
  • Der englische Staat der Gegenwart und das britische Weltreich, Hirt Verlag, 1930
  • Die politischen Parteien im modernen Staate, 1926
  • Ausländisches Staatsrecht. 1. Verfassungsrecht der Angelsächsischen Staatenwelt, Springer, 1923

Fußnoten

  1. Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich (StGH) war das auf staatsorganisationsrechtliche Streitigkeiten beschränkte Verfassungsgericht der Weimarer Republik. Seine letzten Entscheidungen verkündete das Gericht am 21. Februar 1933 und hörte dann im Ergebnis der Deutschen Revolution ohne formellen Beendigungsakt auf zu bestehen.
  2. Texttreue und Vollständigkeit dieser Wiedergabe unklar