Parlamentarischer Rat

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Der Parlamentarische Rat existierte vom 1. September 1948 bis zur Verabschiedung von Wahlgesetzen zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung am 15. Juni 1949. Seine Hauptaufgabe war die Verabschiedung des Grundgesetzes für die BRD.

Die Eröffnungsfeier des Parlamentarischen Rates

Die in den elf Ländern der drei westlichen Besatzungszonen gewählten Ministerpräsidenten ließen – auf Anweisung der Militärgouverneure – durch die Landtage 65 Abgeordnete wählen, die den Parlamentarischen Rat stellten. Die fünf Vertreter Berlins wurden nur als Gäste zugelassen. Die Leiter des Rates waren Konrad Adenauer (CDU) und Carlo Schmid (SPD). Die Rahmenbedingungen zur Gestaltung eines Grundgesetzes gaben die Militärgouverneure durch die Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948 vor. In einer Stellungnahme vom November 1948 verlangten die Militärgouverneure eine stärkere Herausarbeitung des Föderalismus. Im März 1949 kamen zwei weitere Stellungnahmen hinzu. Gefordert wurde eine weitere Stärkung der Länder gegenüber dem Bund im Hinblick auf Gesetzgebung und Finanzwirtschaft (keine alleinige Bundesfinanzverwaltung). Am 8. Mai 1949, einem sorgfältig gewählten Datum, stimmte der Rat zum Grundgesetz ab. Nicht einigen konnte man sich über einen Grundgesetzartikel zu einem Wahlverfahren. Nur zum Bundestag und zur Bundesversammlung konnte eine Einigung erzielt werden.[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Dieter Hesselberger: Das Grundgesetz – Kommentar, 2003, 13. Aufl., S. 28–31