Partei

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Mit dem Begriff Partei (lat. pars, partis: der Teil; mittelhochdeutsch partīe: Abteilung) wird ein organisatorischer – meist politischer – Zusammenschluß mehrerer entsprechend gleichgesinnter Personen bezeichnet. In der BRD stehen die in den Parlamenten mit großen Stimmanteilen vertretenen politischen Parteien für den Parlamentarismus und den Begriff des sogenannten Parteigeistes. Weil diese Parteien wie gleichgeschaltet wirken, haben sich umgangsprachlich auch die Begriffe „Einheitspartei“ und „BRD-Blockpartei“ verbreitet.

Aufgaben, Ziele und parteiliche Organisationsformen

Parteien betreiben je nach Einfluß und finanzieller Ausstattung politische Werbung (→ Propaganda), um die wahlberechtigten BRD-Bürger für ihre programmatischen Ziele zu gewinnen. Sie können nur in begrenztem Maße in den Genuß von Spendengeldern und Zuschüssen von BRD-Organen kommen, weshalb sie häuifg weitere, mit den jeweiligen Parteien zusammenarbeitende, Organisationen unterhalten. Dies sind insbesondere die Fraktionen der bundesdeutschen Parlamente. Weniger bekannt sind die ebenfalls parteigesteuerten Stiftungen und Vereine, welche aufgrund ihres formell mildtätigen, gemeinnützigen Charakters weitere Vergünstigungen beanspruchen oder von sonstigen Fördertöpfen profitieren können (→ Staatsparasit). Durch diese komplizierten parteilich organisierten Strukturen generieren die Parteien nicht selten große Geldsummen, was sogar in Widerspruch zum geltenden BRD-Recht stehen kann. Da die BRD-Kontrollorgane von den bestimmenden Parteien selber kontrolliert werden, findet eine überparteiliche Überwachung einer gerechten Verteilung von, zu politischen Zwecken bestimmten, Finanzmitteln praktisch nicht statt.

Grundlagen politischer Parteien in der BRD

Grundgesetz, Art. 21 Abs. 1:

„Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Grundgesetz, Art. 21 Abs. 2 Satz 1: „Zielt eine Partei auf Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab, so ist verfassungswidrig und kann vom Bundesverfassungsgericht verboten werden."

Deutsches Parteiengesetz (PartG) § 2 Abs. 1:

„Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.“

Geschichte

In der Weimarer Republik gab es zeitweise 40 Parteien. Sie hoben sich durch interne Meinungsverschiedenheiten auf und verloren dadurch auch die Kraft, gegeneinander nach außen zu wirken. Das Parlament wurde von vielen Berlinern deshalb spöttisch Quasselbude genannt.

Zitate

  • Das Parteiensystem ist ja eine sinnreiche Erfindung, um den die Demokratie legitimierenden Volkswillen auf die Entscheidungsebene zu »transportieren«, aber zugleich dafür zu sorgen, daß er dort, falls dies geboten erscheint, nicht ankommt.“ - Caspar von Schrenck-Notzing
  • „Da kommen die Leute, die sich selbst zu »Vertretern« des Volkes ernennen und als solche empfehlen. Sie wollen gar nicht »dem Volke dienen«; sich des Volkes bedienen wollen sie, zu eigenen, mehr oder weniger schmutzigen Zwecken, unter denen die Befriedigung der Eitelkeit der harmloseste ist. Sie bekämpfen die Mächte der Tradition, um sich an ihre Stelle zu setzen. Sie bekämpfen die Staatsordnung, weil sie ihre Art von Tätigkeit hindert. Sie bekämpfen jede Art von Autorität, weil sie niemandem verantwortlich sein wollen und selbst jeder Verantwortung aus dem Wege gehen. Keine Verfassung enthält eine Instanz, vor welcher die Parteien sich zu rechtfertigen hätten.“ - Oswald Spengler[1]
  • „Eine Partei ist nicht nur eine veraltete Form, sie ruht auch auf der schon veralteten Massenideologie, sie sieht die Dinge von unten, sie läuft dem Denken der Meisten nach.“ - Oswald Spengler[2]

Literatur

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. In: Jahre der Entscheidung, 45.-60. Tsd., C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München, Seite 26 unten
  2. In: Jahre der Entscheidung, 45.-60. Tsd., C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München, Seite 133