Rostock, Paul

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Portrait von Prof. Dr. Paul Rostock als Angeklagter im Ärzteprozeß in Nürnberg (5. November 1946 bis 20. August 1947)

Paul Rostock (Lebensrune.png 18. Januar 1892 in Kranz; Todesrune.png 17. Juni 1956 in Bad Tölz) war ein deutscher Arzt, Sanitätsoffizier, Generalarzt der Reserve, Direktor der Chirurgischen Universitätsklinik Berlin, Beratender Arzt der Armee sowie Amtschef der Dienststelle Medizinische Wissenschaft und Forschung.

Leben

Paul Rostock wurde am 1. Januar 1892 in Kranz, Bezirk Meseritz geboren. Er studierte in Greifswald und Jena Medizin, wo er 1921 promovierte. Von 1927 bis 1933 war Rostock als Oberarzt im Bochumer Knappschaftshospital „Bergmannsheil“ tätig, wo er Karl Brandt kennenlernte, der dort ab 1929 als Assistenzarzt wirkte.

Drittes Reich

Seit dem 1. Mai 1937 Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnr. 5.917.621), trat Rostock am 20. Februar 1940 dem Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund bei (Mitgliedsnr. 31.569).

1941 wurde Paul Rostock als Ordinarius und Direktor der Chirurgischen Universitätsklinik zu Berlin berufen, wo Karl Brandt inzwischen zum Oberarzt avanciert war. Im Jahr darauf wurde Rostock Dekan der medizinischen Fakultät der Berliner Universität.

Zweiter Weltkrieg

Nach Kriegsbeginn 1939 erfolgte die Abstellung Rostocks zum Beratenden Arzt der Armee, im August 1942 wurde er Beratender Chirurg der Heeressanitätsinspektion.

Nachdem Karl Brandt im September 1943 als „Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen“ per Erlaß Hitlers die Leitung der gesamten medizinischen Versorgung des Reiches überantwortet und Sonderbefugnisse im Bereich der medizinischen Forschung zugesprochen worden waren, stieg Rostock zu Brandts Stellvertreter und Chef der Dienststelle „Medizinische Wissenschaft und Forschung“ auf. In dieser Funktion oblag Rostock die Koordination von Forschungsaufträgen, über deren Dringlichkeit er zu befinden sowie wissenschaftliche Doppelarbeit zu vermeiden hatte.

Nachkriegszeit

Paul Rostock zählte zu den dreiundzwanzig Angeklagten des Nürnberger Ärzteprozesses 1946/47. Sein Rechtsbeistand Hans Pribilla kommentierte die Anklage wider seinen Mandanten:

Ein deutscher Wissenschaftler soll von Richtern des höchsten amerikanischen Gerichts abgeurteilt werden, nicht wegen eigener Taten, sondern wegen seiner hohen Stellung […].“

Am 20. August 1947 sprach das VS-Tribunal Rostock frei. Nach seiner Freilassung war Rostock 1948 als Chefarzt im Versehrtenkrankenhaus in Possenhofen tätig. 1949 wurde er Chefarzt des Richard-Wagner-Krankenhauses in Bayreuth.

Tod

Generalarzt a. D. Dr. Paul Rostock verstarb am 17. Juni 1956 in Bad Tölz.

Literatur

  • Ulrich-Dieter Oppitz (Hg.): Medizinverbrechen vor Gericht, Erlangen/Jena 1999