Petition an das österreichische Parlament zur Abschaffung des NSDAP-Verbotsgesetzes

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Im Zuge seiner Bemühungen zur Abschaffung des von den alliierten Besatzungsmächten aufgezwungenen NS-Verbotsgesetzes verfaßte Gerd Honsik im November 2007 die Petition an das österreichische Parlament zur Abschaffung des NSDAP-Verbotsgesetzes.

Quelle
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Petition an das österreichische Parlament zur Abschaffung des NSDAP-Verbotsgesetzes


Unterbinden Sie den Mißbrauch des NSDAP-Verbotsgesetzes,
wenn Sie es denn noch nicht abschaffen wollen!


1. Teil

Kaiser Nero hat einst den Löwen nur jene vorgeworfen, die sich zum Christentum bekannten. Keiner mußte sein Leben lassen, wenn er sich nicht bekannte. Diese Wahl lassen die Handhaber des NSDAP-Verbotsgesetzes nicht. Sie ersetzen das Bekenntnis durch eine Gesinnungsfeststellung!

Im Zuge meiner Verhaftung nach dem neuen „Europäischen Auslieferungsgesetz“, bei dessen Schaffung von österreichischer Seite mehrfach mein Name genannt wurde (Anlaßgesetz), wurden von Seiten der Medien Unwahrheiten verbreitet, die den Tatbestand des NSDAP-Verbotsgesetzes erfüllen sollen und denen ich hier entgegentrete.

Ich wäre ein Naziführer, ein Antisemit usw., als wäre ich deswegen seit 20 Jahren verfolgt.

Wahr hingegen ist:

  • Ich habe mich bisher niemals in meinem Leben selbst als „Nazi“ bezeichnet und niemals die Symbole jener Zeit geführt.
  • Nichts von dem, was am Nationalsozialismus gelobt wird (1,5 Millionen Österreicher schwärmen laut „Rechtsextremismus in Österreich nach 1945“, Wien 1981, von Hitler) habe ich je propagiert, sondern ich bin nur jenen Angriffen auf das Deutschland jener Zeit entgegengetreten, die zum Schaden aller Deutschen, einschließlich aller Österreicher, ungeachtet deren Weltanschauung, verbreitet worden sind.
  • Ich war niemals Antisemit.
  • In den 25 Jahren meiner publizistischen und parteipolitischen Tätigkeit in Österreich, von 1967 bis 1992 wurden weder ich selbst noch einer meiner aktiven Mitarbeiter jemals wegen des Verbreitens von NS-Ideologie oder -Doktrinen angeklagt, geschweige denn verurteilt! Auch nicht wegen „Ausländerfeindlichkeit“, was immer das sein mag!

Wozu dienen also die falschen Anschuldigungen?

Die falschen Anschuldigungen dienen dazu, zu verschleiern, daß ich seit 20 Jahren wegen eines Buches verfolgt werde! Nie zuvor in der Geschichte der Parteien und seit der Erfindung des Buchdrucks ist ein Buch wie das meine 20 Jahre lang zum Anlaß genommen worden, den Autor zu jagen.

Ein Buch wohlgemerkt, das niemanden beleidigt und das nicht apodiktisch leugnet, sondern nur zweifelt und fragt!

Ich wurde also 1992 nicht wegen des Bekenntnisses zum Nationalsozialismus nach dem NSDAP-Verbotsgesetz verurteilt, sondern weil dieses Gesetz (§§ 3h und 3g) zum Mißbrauch einlädt und also erlaubte, meine Zweifel am Geschichtsbild der siegreichen, US-geführten Allianz des 2. Weltkrieges als Verstoß gegen das NSDAP-Verbotsgesetz zu interpretieren.

Das Urteil gegen mich aus 1992 war ein Fehlurteil: Falschaussage des Sachverständigen!

  • Zweifeln und fragen, wie dies mein Buch tut, hätte auch damals nicht als NS-Betätigung interpretiert werden dürfen.
  • Der Schuldspruch fußte, soweit er das Prozeßgeschehen als Grundlage nahm, ausschließlich auf dem Gutachten des Professors Jagschitz! Dieses aber erwies sich als falsch!
  • „Sonderbehandlung“ hätte immer den Tod bedeutet. In Wahrheit: das Gegenteil!
  • Die Morde von Katyn wurden tatsächlich von den Sowjets und nicht von den Deutschen begangen. Ich wurde auch hier unschuldig verurteilt.

Warum wird das NSDAP-Verbotsgesetz, das schon fast entschlafen war, in den letzten Jahren zum Schaden der Republik durch Überinterpretation künstlich am Leben erhalten?

Daß ein solches Gesetz zur Denunziation von Mitbürgern und zu Pressekampagnen verleitet, läßt sich an vielen und prominenten Beispielen aufzeigen!

Ich erinnere an die Beispiele „Staberl“ (Nimmerrichter), Graf Gudenus, Dipl.-Ing. Lüftl, Rabbiner Friedman, Rechtsanwalt Dr. Schaller sowie diverse FPÖ-Politiker, in denen das NSDAP-Verbotsgesetz zum Versuch der Einschüchterung Unschuldiger verwendet worden ist.

Daß Ministerien und Staatsanwaltschaften durch diesen medialen Boulevard nicht unbeeinflußbar sind, hat die „Briefbombenaffäre“ in Österreich gezeigt, im Zuge derer der Innenminister jahrelang in die falsche Richtung ermitteln ließ und dabei die Verurteilung Unschuldiger in Kauf zu nehmen bereit war.

Wenn man sich nicht einmal jetzt, im Angesicht des bevorstehenden monetären Unterganges der bestehenden globalen Geldordnung entschließen kann, das NSDAP-Verbotsgesetz abzuschaffen, so sollte doch zumindest sein Mißbrauch, wie ich ihn hier beschrieben habe und wie er durch die exekutive Macht im Staate seit etwa 16 Jahren exzessiv gepflogen wird, durch das Parlament verhindert werden. Die Republik Österreich schöpft aus diesem unmoralischen Übereifer der Verfolger jedenfalls keinen Nutzen: weder im Inland noch im Ausland!

  • Viele der so Angeklagten oder auch Verurteilten stehen dem Nationalsozialismus in Wahrheit kritisch gegenüber! Sie wurden verurteilt, weil ihre Gesinnung durch „Indizien“ erkundet wurde, die falsch waren.
  • Andere mögen das Bekenntnis zum Nationalsozialismus aus Furcht vor Strafe unterlassen. Oder aus Klugheit.
  • Wieder andere mögen dieses Bekenntnis unterlassen haben, aus Rücksichtnahme auf andere, etwa um diese nicht durch Nachahmung zu verleiten oder um der Diplomatie unserer Staaten gegenüber dem amerikanischen Imperium nicht zu schaden.

In jedem Fall ist die Verfolgung einer Meinung, die nicht vertreten wird, sinnlos und weltweit einzigartig!

Die Praxis, das Bekenntnis zum Deutschen Volk, die Verteidigung der Wehrmacht oder die historischen Leistungen Deutschlands nach 1933 an fast allen ungerechten Grenzen, die die Sieger des 1. Weltkrieges gezogen hatten, das Selbstbestimmungsrecht zu erzwingen, als Verbrechen nach dem NSDAP-Verbotsgesetz zu deuten, wird den Verfolgten weiterhin Schaden zufügen. Aber es wird diese Praxis weiterhin sinnlos bleiben! Sinnlos, weil sie der Republik keinen Nutzen bringt!

Gebieten Sie Einhalt!

2. Teil

Von der Sinnlosigkeit des Mißbrauchs des Paragraphen 3g zur willkürlichen Ausschaltung oppositioneller Meinungen. Die Verleumdung des Programmes der Nationalen Front

Im Zuge der im Zusammenhang mit meiner Verhaftung nach dem EU-Haftbefehl gegen mich entfesselten Pressekampagne wurde die Unterstellung kolportiert, das von mir verfaßte und seinerzeit beim Innenminister hinterlegte Programm der Wahlpartei „Nationale Front“ wäre ein „nationalsozialistisches Programm“ gewesen.

Es stimmt zwar, daß der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Adamovich dieses Programm in einem VfGH-Urteil als „nazistisch“ abzuqualifizieren suchte. Allein er tat Unrecht!

Für meinen Standpunkt führe ich ins Treffen:

  • Der Journalist Hans Henning Scharsach wies in seinem Buch „Haiders Clan. Wie Gewalt entsteht“ (Wien, Orac Verlag, 1995) nach, daß die FPÖ unter Jörg Haider dieses mein Programm weitgehend kopiert und für ihren Siegeszug verwendet hatte. (Alfred Worm lobte das Buch in den höchsten Tönen.) Es diente dieses, mir demnach gestohlene Programm der „Nationalen Front“ als Fundament des kleinen „Koalitionspartners“ der Schüssel-Regierung!
  • Die Staatsanwaltschaft folgte mehr als 30 Anzeigen des von mir öffentlich scharf verteidigten Programmes, das ausschließlich aus meiner Feder stammt, ohne einen strafbaren Tatbestand zu finden! Dieses Programm weist keine ideologische Ähnlichkeit zum NSDAP-Programm auf und ist ungeachtet der 25 Jahre, die es alt ist, das wohl modernste Programm Mitteleuropas:
  • Erstmals schlägt es eine völlig neue Form der Entwicklungshilfe vor. Nämlich eine solche, deren Schwerpunkt die weltweite Aufforstung ist. (Siehe dazu heute meinen „Regenbogenplan“.)
  • Als erster erkannte ich vor einem Vierteljahrhundert, daß das Angebot einer unentgeltlichen und freiwilligen Ganztagsschule für alle sowie die unentgeltliche Rundumbetreuung für Kinder der einzige Weg ist, die drohende Geburtenarmut abzuwenden: Die in der gegenwärtigen Gesellschaft zur Arbeit gezwungene Frau muß sofort in einem solchen Maße entlastet werden, daß sie dem Kinderwunsch wieder entsprechen kann, um die auch für die Wirtschaft und die Pensionskassen katastrophalen Folgen der Kinderlosigkeit abzuwenden. Spät, vielleicht auch zu spät, hat sich dieser Weg am Beispiel Frankreichs, Schwedens und zuvor schon der DDR als richtig herausgestellt!
  • Als erster habe ich die Europa aufgezwungene, immerwährende, kompensatorische Immigration als Irrweg erkannt, die verheerenden Folgen auch für die Wirtschaft aufgezeigt und schließlich im Programm der „Nationalen Front“ festgeschrieben. Dabei stellte ich die Weichen von Anfang an dahingehend, daß die angeworbenen und ins Land gelockten Fremden nicht als Täter, sondern als erste Opfer eines rücksichtslosen Kapitalismus bezeichnet wurden. Und als erster habe ich diesen Personenkreis gegen den damals schon vorausgesehenen Versuch einer zwangsweisen „Integration“ einschließlich des schleichenden Raubes der Muttersprache in Schutz genommen. (Integration ist Völkermord!)
    Diese Zwangsimmigration beginnt nur ihre seltsamen Blüten im Kopftuchverbot zu treiben.
    Auf Grund dieser humanistischen und sachlichen Weichenstellung war es mir 20 Jahre lang möglich, mich gegen die Einwanderung zu wenden, ohne daß ich oder einer meiner aktiven Mitarbeiter jemals einer feindseligen Handlung gegen Ausländer beschuldigt worden wäre.
  • Das NF-Programm enthält auch einen Entwurf in Richtung Präsidialdemokratie, wie sie sich in Frankreich oder Rußland bewährt hat und der eine Stärkung des Präsidenten durch die Abschaffung des Amtes des „Bundeskanzlers“ vorsieht.

Der Verfassungsgerichtshof

Würde man die Rolle des Verfassungsgerichtshofes auf das hier widerlegte Gefälligkeitsurteil des Präsidenten Adamovich, das dieser den Politikern machte, die ihn bestellt hatten, reduzieren, man würde dieser Institution Unrecht tun:

Unter den untadeligen Präsidenten Dr. Walter Antoniolli (von Kreisky vorgeschlagen) und Dr. Erwin Melichar ist der Verfassungsgerichtshof immer wieder der Argumentation „rechter“ Beschwerdeführer gefolgt und hat Parteien und Versammlungsverbote für unzulässig erklärt! Ich selbst behielt, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Ernst Knaipp recht, als ich beim abermaligen Versuch, eine politische Partei anzumelden, vom Innenminister abgewiesen worden war. In dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes gegen Innenminister Lanc heißt es (ich zitiere aus dem Gedächtnis): „Der Innenminister ist schuldig, den Kläger Gerd Honsik in seinem verfassungsmäßigen Recht auf Gründung einer politischen Partei beschnitten zu haben und wird zu einer Geldbuße von 21.600 Schilling verurteilt.“ (1. März 1983, Aktenzeichen 195/82-11)

Das allerdings war nun der exekutiven Macht im Staate zu viel: Ohne auch nur ein einziges Gesetz ändern zu müssen, erreichte es die Regierung, die Spruchpraxis des VfGH ins Gegenteil zu verkehren, und zwar bloß durch die Bestellung eines politisch hörigen Nachfolgers: Dr. Ludwig Adamovich!

Warum der Verfassungsgerichtshof unter Melichar recht hatte und unter Adamovich unrecht!

Die Rede des Abgeordneten Kohlmaier

In den Parlamentsprotokollen aus Anlaß der seinerzeitigen Beschließung des gegenwärtigen Parteiengesetzes scheint eine bemerkenswerte Rede des Abgeordneten und Volksanwaltes Herbert Kohlmaier auf, die deswegen von Bedeutung ist, weil sie den Willen des Parlamentes, also des Gesetzgebers interpretiert! Damals sagte der Abgeordnete Kohlmaier (ich zitiere aus dem Gedächtnis): „Selbst wenn es Parteien gäbe, die unserem Gesellschaftssystem Feind sind, ja die wir verabscheuen, ja selbst wenn wir befürchten, daß Mitglieder derselben Gewalt üben könnten, so darf der Vorgang der Statutenhinterlegung dennoch nicht von der exekutiven Macht vereitelt werden dürfen! Vielmehr muß der Staat dann auf die einzelnen Täter zurückgreifen.“

Ein Gesetz, wie das NSDAP-Verbotsgesetz § 3g, welches eine gewisse Presse nun posthum auf ein 30 mal von der Staatsanwaltschaft überprüftes Programm angewandt wissen will, zeigt, wie unbrauchbar es ist. Den Verfolgten schadet es, deren Ideen fördert es und bringt deshalb der exekutiven Gewalt im Staate keinerlei Nutzen. Grund genug, es abzuschaffen.

3. Teil

Von den vier Stoßrichtungen des Mißbrauchs des Verbotsgesetzes.

  • Gegen den „Anschluß“ an Deutschland.
  • Gegen das Deutschtum in Österreich. (Instrument des Genozids)
  • Um die „Nazis“ in den Schutz der Großparteien zu zwingen.
  • Pflege des Bildes von den „Achsenmächten des Bösen“

Zu Punkt 1: Mißbrauch gegen den „Anschluß“

Im Staatsvertrag von 1955, der gegenwärtig de facto abgeschafft wird, verpflichtet sich Österreich unter grober Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, jede Aktivität für den Anschluß an Deutschland zu verhindern. Als Sanktion und Drohkulisse wurde über Jahrzehnte das NSDAP-Verbotsgesetz bedenkenlos angewandt.

Die Unredlichkeit dieses Vorgehens bestand darin, daß man natürlich wußte, daß der Anschluß Österreichs an Deutschland keine Idee Hitlers, sondern die der Sozialdemokraten (heute SPÖ) und die der Christlich-Sozialen (heute ÖVP) war. Die Gunst dieses Wählerpotentials hatte Hitler durch die Erfüllung dieses Wunschtraums erst gewonnen!

Bundeskanzler Vranitzky behauptete seinerzeit noch, ein Beitritt zur EU würde dem Staatsvertrag widersprechen und das Anschlußverbot verletzen! (Bundeskanzler Vranitzky am 27.1.1987, laut „Neue Kronen-Zeitung“, Wien, 12.6.1994, S. 28.)

Sein Nachfolger Viktor Klima, ohne Furcht vor dem § 3g NSDAP-Verbotsgesetz, war gegenteiliger Meinung: Die dümmste Zoll- und Militärgrenze der Welt, nämlich die zwischen Österreich und Bayern, zerfiel nach fast 60 Jahren zu Staub und verschwand in der Versenkung, eine Versenkung, aus der sie weder die CIA noch die Bilderberger werden zurückrufen können!

Zu Punkt 2: Angriff auf das Deutschtum

Nach 1945 bekannte sich noch der überwiegende Teil der Österreicher als Deutsche nach ihrer ethnischen Herkunft! Der Staatsvertrag von 1955 durfte erst unterzeichnet werden, nachdem Umfragen ergaben, daß dieses Bekenntnis unter 50 % heruntergedrückt war. Heute sind es angeblich nur noch 300.000 Menschen, die dieses Bekenntnis wagen!

Umerziehung und NSDAP-Verbotsgesetz haben dem blutigen Völkermord der Vertreibung nach 1945 einen zweiten, unblutigen Genozid an Österreich vollstreckt, so daß von den 12 Millionen Deutschen, die vor 1918 das Territorium der K.u.k.-Monarchie bevölkerten, nur noch einige Hunderttausend übrig geblieben sind.

Die Anwendung und die Interpretation (siehe Jagschitz) des NSDAP-Verbotsgesetzes zielte auch immer wieder perfide auf dieses Bekenntnis, so daß der Paragraph 3g getrost als ein Instrument bezeichnet werden muß, das geeignet ist, die Angehörigen einer Gruppe in eine andere überzuführen. Also ein Instrument des Völkermordes.

Mit dem Abschwören vom Deutschtum und dem Bekenntnis zu einer österreichischen Nation im ethnischen Sinne ist der US-geführten Allianz erstmals die Schaffung einer „Kunstnation“ gelungen. Und zwar mit den Mitteln von Verfolgung und roher, militärischer Gewalt! Mit der Erzwingung dieser „österreichischen Nation“ erblickte auch erstmals das häßliche und böse Wort von „nation-building“ das Licht der Welt und hält seine Probe.

Würden wir dieses „nation-building“ auf Dauer hinnehmen, würden wir unsere gesamte Geschichte und Kultur verleumden und die schwere Schuld, die unsere Regierungen durch diesen Abfall gegenüber der Menschheit und all ihren bedrohten Ethnien auf sich geladen haben, mittragen müssen: In Tibet, in den Kurdengebieten, in den Kunststaaten Afrikas und des Balkans, an allen Ecken und Enden dieser Welt tobt der gotteslästerliche Wahn des „nation-building“ und der Zwangsintegration, und hunderte kleine Ethnien, Sprachinseln und geschlossene ethnische Siedlungsgebiete sind in den kommenden Jahren vom Untergang bedroht. (Fragen Sie die Gesellschaft für bedrohte Völker!) Vergessen Sie Südtirol nicht!

Dem entgegenzuwirken und diese Entwicklung umzukehren ist Pflicht eines jeden Österreichers!

Darum sollte ein jeder Tag eines Österreichers künftig mit einem Bekenntnis zum deutschen Volk seinen Anfang nehmen und sein Ende finden. Und alle Fremden, die zu Gast in unserem Lande weilen, werden uns in diesem Bekenntnis bestärken und unterstützen, sofern ihnen ihre eigenen Ethnien und Heimaten lieb sind.

4. und letzter Teil

Zu Punkt 3 / Die sogenannten „Nazis“ in den Großparteien zu halten:

Erhebungen im Auftrag des österreichischen Wissenschaftsministeriums (veröffentlicht in: „Rechtsextremismus in Österreich nach 1945“, Wien 1981) ergaben, daß sich von den 1,5 Millionen wahlberechtigten Österreichern, die Hitler positiv beurteilten, die Mehrheit, nämlich 750.000, zur Wählerschaft der Sozialisten zählte. Die ÖVP lag mit 650.000 Hitler-Sympathisanten deutlich dahinter. Weit abgeschlagen die FPÖ mit 80.000 Wählern dieses Lagers. Haider ist es offenbar später gelungen, den Großparteien einen Teil dieses Potentials durch versteckte, wenn auch falsche Signale abzuwerben.

Es fällt auf, daß noch niemals ein SPÖ- oder ÖVP-Mitglied nach § 3g NSDAP-Verbotsgesetz angeklagt war, obwohl dieser Personenkreis – wohl im Bewußtsein seiner Rückendeckung – mit seiner Meinung nicht hinterm Berg hielt! Beschuldigt, verfolgt und angeklagt wurden stets nur parteifreie Leute oder Angehörige der FPÖ, die in ihrer Gründerzeit als Zufluchtsstätte ehemaliger Nationalsozialisten galt. Dies alles läßt den Schluß zu, daß dieses Gesetz wissentlich dafür mißbraucht wird, dem NS-Wählerpotential zu signalisieren: „Bei uns, bei den Großparteien, seid Ihr sicher, aber wagt ja keinen Schritt aus der Deckung, die wir Euch gewähren!“

Es gibt keine NS-Ideologie

Die NS-Prozesse nach § 3g, die eine Aktivität „im Sinne des Nationalsozialismus“ unterstellen, konnten nur deshalb durchgeführt werden, weil sich niemand die Mühe gemacht hat, das Programm der NSDAP zu lesen und vor Gericht zur Sprache zu bringen! Nichts von all dem Guten, das 1,5 Millionen Österreicher dem Nationalsozialismus nachsagen, und nichts von all dem Schlechten, das uns die Zeitgeschichte nennt, ist im Programm der NSDAP zu finden! Die einzige Ideologie ist das Bekenntnis zum positiven Christentum! Die Parallelen zur ÖVP sind unverkennbar. Ansonsten nur weithin Verbreitetes:

  • Gegen „arbeitsloses Einkommen“. Das sagte auch Schüssel zu Gusenbauer, als ihm dieser das „Grundgehalt für jedermann“ vorschlug!
  • Rückgabe der Kolonien? Wollen Sie das?
  • Förderung des Mittelstandes! Das sagt auch die SPÖ!

Dadurch, daß das NSDAP-Programm nichts Anstößiges enthält, das den Demokraten des Westens von 1933 bis 1939 aufgefallen wäre und seine einzige Ideologie im Bekenntnis zum „positiven Christentum“ besteht, wird das NSDAP-Verbotsgesetz weder glaubwürdiger noch attraktiver.

Zu Punkt 4 / Die „Zeitgeschichte“ von den Achsenmächten des Bösen!

Das NSDAP-Verbotsgesetz wird seit Jahren dafür mißbraucht, die von den USA diktierte, einseitige Geschichtsschreibung gegen Kritik und Revision zu verteidigen. Interpretiert wird dieses Gesetz von universitätsfernen „Instituten für Zeitgeschichte“, bei deren Gründung die USA Pate standen!

Wozu das NSDAP-Verbotsgesetz im Zusammenhang auch mit dem Holocaust-Vorwurf nicht mehr mißbraucht werden sollte

Nämlich Meinungen und Erkenntnisse, die auszusprechen offiziellen Historikern ungestraft in kleinen Kreisen erlaubt ist, als Verbrechen zu verfolgen, wenn dieselben Meinungen und Erkenntnisse von Revisionisten einer größeren Öffentlichkeit vorgestellt werden.

So ist es Militärhistorikern in Deutschland und Österreich ungestraft in ihren Fachpublikationen erlaubt, von einem Präventivschlag Deutschlands gegen den sowjetischen Aufmarsch von 1941 zu sprechen! – Revisionisten werden hierfür nach § 3g NSDAP-Verbotsgesetz angeklagt. [...][1]

  • Der Historiker und „Spiegel“-Redakteur Fritjof Meyer durfte sagen, daß der Kommandant von Auschwitz, Höß, durch wochenlange Folter zu einem Geständnis von falschen Zahlen, sogenannten „Propagandazahlen“ erpreßt worden war. Und die Gaskammer wäre nicht in Auschwitz, sondern in einem „Bauernhaus im Walde“ gewesen! – Und kein Haftbefehl? [...][2]

Ich für meinen Teil halte es nicht für meine Aufgabe, dieses Thema weiter zu verfolgen und weitere Fragen zu stellen. Auch aus Rücksicht auf die politische Animosität des Westens, der seinen Druck auf unsere Regierungen in dieser Frage verstärkt hat, meine ich, daß innegehalten werden soll: Jetzt muß der Politik Zeit gegeben werden, ihr Vorgehen zu überdenken! Worum ich aber mit dieser Petition bitte, ist:

Alle jene Meinungen der offiziellen Geschichtsforschung, die ungestraft und unverfolgt sind, ungestraft und unverfolgt wiederholen und verbreiten zu dürfen!

Wenn diese Meinungen auch in vollem Umfang die Stoßrichtung der von mir in meinem inkriminierten Buch „Freispruch für Hitler?“ dem damaligen Justizminister Foregger zur Überprüfung vorgelegten Zweifel bestätigen, so verletzen sie dennoch kein europäisches Gesetz: Schließen sie doch einen Genozid an anderen Orten nicht aus! Wie auch ich in meinem seit 20 Jahren verfolgten Buch außerhalb des Reichsgebietes und außerhalb von Auschwitz, also an anderen Orten, wohlweislich und aus Gründen der Redlichkeit nichts apodiktisch ausgeschlossen hatte!

Ein Gesetz wie das NSDAP-Verbotsgesetz, das es erlaubt, daß der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz unterhöhlt wird, und das höfliche Meinungen, die gegen kein Gesetz verstoßen, bei dem einen, der sie verbreiten will, verfolgt und bei dem andern, der sie nur wenigen kundtut, ungestraft duldet, muß modifiziert werden. Um den Mißbrauch hintanzuhalten!

Das NSDAP-Verbotsgesetz nützt jenen, die es für ihre Verfolgung mißbrauchen, nichts: Es schadet den Verfolgten, doch es nützt deren Schriften. Zeit, den Mißbrauch abzustellen oder es ganz abzuschaffen!


Hochachtungsvoll

gez. Gerd Honsik
November 2007


Siehe auch

Fußnoten

  1. Hier nicht wiedergegeben eine kurze Textpassage mit unbelegten/unüberprüfbaren Aussagen, die möglicherweise der offiziellen Holocaust-Erzählung entgegenstehen und nicht veröffentlicht werden dürfen
  2. Hier nicht wiedergegeben eine kurze Textpassage mit unbelegten/unüberprüfbaren Aussagen, die möglicherweise der offiziellen Holocaust-Erzählung entgegenstehen und nicht veröffentlicht werden dürfen