Privilegium Maius

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Das Privilegium Maius (lat.; ‚großer Freiheitsbrief‘) ist ein in den Jahren 1358/59 im Auftrag des deutschen Herzogs Rudolf IV. erstelltes – auf der kaiserlichen Urkunde Privilegium Minus (‚kleiner Freiheitsbrief‘) von 1156 basierendes –, gefälschtes Schriftstück, mit dessen Anerkennung durch den römisch-deutschen Kaiser Friedrich III. 1453 das deutsche Herrscherhaus Habsburg umfangreiche Rechte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zugestanden wurden, die ursprünglich in der Goldenen Bulle noch keine Beachtung fanden – die Stellung der sieben Kurfürsten, die den König wählten, wurde darin definiert, die Habsburger wurden jedoch nicht berücksichtigt, da das Herzogtum kein Kurfürstentum war.

Geschichte

Im Privilegium Maius wird das Herzogtum Österreich unrechtmäßig zum „Erzherzogtum Österreich“ erklärt (eine bis dahin unbekannte und bis heute einmalige Bezeichnung) und stattete die Regenten mit Rechten ähnlich denen der römisch-deutschen Kurfürsten aus, wie sie u. a. in der Goldenen Bulle festgeschrieben worden waren:

Im Privilegium Maius sind fünf gefälschte Urkunden inseriert, die u. a. sogar von den römischen Herrschen Julius Cäsar und Nero ausgestellt worden sein und bereits der historischen Region Noricum besondere Rechte verliehen haben sollen. Als Grundgerüst verwendeten die Fälscher den kleinern Freiheitsbrief (1156), welches sie stark erweiterten und dessen Goldsiegel sie am Privilegium maius anbrachten (einschließlich der Unterschrift des „Barbarossa“). Abschließend vernichteten sie das Privilegium-minus-Original (in dem Kaiser Friedrich I. „Barbarossa“ dem Babenberger-Herzog Heinrich II. „Jasomirgott“ besondere Rechte gewährt hatte), das aus diesem Grund nur abschriftlich überliefert ist.

Kaiser Karl IV. von Lützelburg erkannte den machtpolitischen Schachzug des Herzogs und lehnte eine Bestätigung des Privilegium maius ab, da es von seinen Gelehrten als Fälschung entlarvt worden war. Unterdessen bemühte sich der Habsburger, in jeder erdenklichen Weise die kaiserliche Autorität zu untergraben, bestimmte sich selbst zum „Fürsten in Schwaben und Elsaß“. Falls Rudolf damit Zwietracht im Reich säen und seine Thronambitionen verdeutlichen wollte, schlug der Vorstoß fehl. Die Kurfürsten schworen dann 1362, keinen Habsburger zu Karls Nachfolger zu wählen, obwohl Rudolf als kaiserlicher Schwiegersohn bis zu Wenzels Geburt im Jahr 1361 als Thronfolger galt.

Erst Kaiser Friedrich III., der ebenfalls aus dem Hause Habsburg kam und den Vorteilen einer Machterweiterung nicht abgeneigt war, bestätigte es 1453 – also erst knapp 100 Jahre nach seiner Erstellung –, nach ihm auch die beiden deutschen Kaiser aus dem Hause Habsburg Rudolf II. und Karl VI.

Mit der Niederlegung der Reichskrone 1806 verlor das Privilegium maius schließlich seine Bedeutung. 1852 wurde es von dem deutschen Historiker und Paläographen Prof. Dr. Ernst Christian Wilhelm Wattenbach definitiv als Fälschung nachgewiesen.

Bewertung

Die Urkunde bediente die Geltungssucht der Habsburger innerhalb des Ersten Reiches, eine Fälschung im Ringen um Rang und Einfluß im Reich der deutschen Kleinstaaterei. Solche Urkundenfälschungen waren allerdings damals ein beliebtes Mittel, um Herrschaftsansprüchen legitimierenden Nachdruck zu verleihen.

„‚Am Wiener Hofe hat man die trübe Kunst, Unrecht zu schreiben, ganz meisterhaft verstanden‘, wetterte der österreichische Historiker Otto Stowasser 1924 und meinte die sogenannten ‚österreichischen Freiheitsbriefe‘, auf die man einst stolz gewesen war. Seit nunmehr 80 Jahren als eine gekonnte Fälschung des 14. Jahrhunderts entlarvt, war der vor allem unter dem Namen Privilegium maius bekannte Urkundenkomplex jahrhundertelang für die Geschicke des Hauses Habsburgs von entscheidender Bedeutung gewesen. [...] Rudolf forderte, für die Übertragung des Reichslehens nicht an den Kaiserhof reisen zu müssen, sondern sein Lehen in den österreichischen Landen empfangen zu können. Außerdem brauche er beim Lehnsempfang nicht, wie üblich. zu knien, sondern könne beim Belehnungsakt auf einem Pferd daher reiten, in fürstlicher Gewandung, den Erzherzogshut auf dem Kopf und in der Hand das Szepter haltend. Rudolfs stolzes Ansinnen auf ein durchaus ungewöhnliches Zeremoniell bei der Lehnsnahme stellte symbolisch das Grundprinzip lehnsrechtlicher Rangordnung in Frage nämlich die Unterordnung des Lehnsmannes unter den Herrn. [...] Die Fälschung schildert recht präzise, was Rudolf unter seinem Erzherzogshut verstand. Auf seinem Fürstenhute habe er das Recht eine Königskrone zu führen‚ und Kaiser Friedrich II. habe den österreichischen Herzögen 1245 zusätzlich gestattet, das königliche Diadem noch mit einem Kreuz zu krönen. Dagegen sei er von den üblichen Taxen und Schenkungen beim Lehnsempfange befreit.“[1]

Auf den großen Freiheitsbrief und dessen Anerkennung beruhte der Anspruch der Habsburger auf die Führungsrolle im „Teutschen Reich“. Dies führte zur vermessenen Ausrufung des Kaisertums Österreich, zum fortgeführten Deutschen Dualismus im Deutschen Bund und gipelte schließlich im Deutschen Bruderkrieg 1866 sowie die für die Ostmärker katastrophalen Entwicklung zum Vielvölkerstaat und weg vom deutschen Reichsgedanken.

Fußnoten

  1. Vgl. Peter Schmid / Heinrich Wanderwitz (Hgg.): Die Geburt Österreichs. 850 Jahre Privilegium minus, 2007, S.143-165