Promotion (Doktor)

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Den Doktorhut findet man bereits im 15. Jahrhundert wieder. Es war die Kopfbedeckung der Doktoren (der ehemaligen Doktoranden) sowie Professoren und wurde gemeinsam mit deren Amtskleidung getragen. Der Doktorhut sollte die Erlangung der Doktorwürde symbolisieren.

Die Promotion (lat.: promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung der Doktorwürde (Doktor; Dr.) durch den Fachbereich einer Hochschule aufgrund der von den einzelnen Fachbereichen erlassenen Promotionsordnungen. Der Doktor (von lateinisch docere ‚lehren‘ oder doctus ‚gelehrt‘; Abkürzung Dr., Plural Doktoren, lat. doctores, Abkürzung Dres.) ist der höchste akademische Grad in Deutschland sowie in den meisten Ländern der Welt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine Habilitation.[1]

Erläuterung

Voraussetzungen

  • In den meisten Fällen durch Examen (Diplom, Master oder Staatsexamen) abgeschlossenes oder ausnahmsweise nicht abgeschlossenes sechs- bis achtsemestriges Hochschulstudium.
  • Einreichung einer selbständig verfaßten wissenschaftlichen Arbeit (Inaugural-Dissertation) durch die Doktoranden, Promotions- oder Doktoratsstudenten oder -studierende, Promovenden, Dissertanten/innen (Schweiz, Österreich) oder durch die Doktorierende (Schweiz, Liechtenstein).
  • Ablegung einer mündlichen Prüfung (Rigorosum) unter Vorsitz des Dekans des betreffenden Fachbereichs. Mindestens drei Prüfungsfächer, und zwar ein Hauptfach (Gegenstand der Dissertation) und zwei Nebenfächer.

Anrede

Ein promovierter Akademiker wird mit „Herr oder Frau Doktor“ angesprochen. Die Verweiblichung eines geschlechtslosen akademischen oder politischen Titels ist weder geboten noch verpflichtend, so ist z. B. die Ansprache Herr oder Frau Professor, aber auch Herr oder Frau Bundeskanzler angemessen und ausreichend.

Der Doktorgrad ist bekanntlich ein akademischer Grad, kein Titel. Er wird nach Abschluß eines Promotionsverfahrens erworben. Eine Ausnahme sind nur die Ehrendoktorwürden, die wie ein mit einer Promotion erworbener Doktorgrad behandelt werden. Als einziger akademischer Grad wird er aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung in den Paß bzw. Personalausweis (DR) eingetragen, wodurch der Doktorgrad jedoch nicht zu einem Bestandteil des Namens wird. Daraus ergibt sich, daß kein gesetzlicher Anspruch auf die Anrede mit dem Doktorgrad besteht, er jedoch, nach freier Entscheidung, anredefähig ist.

Im gesellschaftlichen Umfeld ist es jedoch üblich und angemessen, den Inhaber eines Doktorgrades mit Herr oder Frau Doktor (+ Nachname) anzusprechen. Eine Ausnahme machen häufig Inhaber des Doktorgrades desselben Fachbereiches untereinander. Angemessen ist es auch, die nicht promovierte Ehefrau eines Dr. ebenfalls mit Frau Dr. anzusprechen, auch wenn diese erfreuliche Tradition zunehmend unüblich wird.

Für Arbeitnehmer gilt eine Besonderheit. Das Bundesarbeitsgericht urteilte nämlich im Jahr 1984, diese hätten „aufgrund des verfassungsrechtlich geprägten allgemeinen Persönlichkeitsschutzes“ einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber einen von ihnen erworbenen akademischen Grad „im Geschäftsverkehr nach außen in seiner konkreten Ausgestaltung korrekt verwendet“. Das leiteten die Bundesrichter aus der „Achtung des Ansehens und der sozialen Geltung“ der Beschäftigten her.

Sonderwürden

  • Dr. oec. oder Dr. rer. oec. (Doktor der Wirtschaftswissenschaften) bzw. Dr. rer. pol. oder Dr. scient. pol. oder Dr. oec. publ. (Doktor der Staatswissenschaften): Studium an dem wirtschafts-, staats- oder sozialwissenschaftlichen Fachbereich einer Universität, Technischen Hochschule (Universität) oder sonst. Hochschule, Abschluß mit Diplom- bzw. Masterprüfung.
  • Dr. iur. (iuris): Nach Studium an dem rechts- und staatswissenschaftlichen Fachbereich einer Universität, Ablegung des sog. Staatsexamens (Referendarprüfung), von dessen Ergebnis u. U. die Zulassung zur Promotion abhängig ist. [2]

Siehe auch

Literatur

  • Siegfried Wollgast: Zur Geschichte des Promotionswesens in Deutschland, Graetz Dr. Frank Verlag (2001), ISBN 978-3890740126
  • Werner Fiedler u. a.: Geschichten aus 1001 Promotion. Ein Promotionslesebuch, Klinkhardt (2006), ISBN 978-3781514836

Fußnoten

  1. Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (Facultas Docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird; Professur
  2. Definition