Römische Provinz

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Römische Provinzen unter Augustus (31 v. d. Z. – 4 n. d. Z.)

Eine Römische Provinz (lat. provincĭa) war zuerst nach dem altrömischen Staatsrecht der Wirkungskreis eines Magistrats, dann geographisch ein der Oberherrschaft des Römischen Imperiums unterworfenes, von einem Statthalter (Prokonsul, Proprätor) verwaltetes Land.

Seit Rom nach dem Ersten Punischen Krieg Territorien außerhalb Italiens unter seine Kontrolle gebracht hatte, bekam der Begriff provincia schnell eine Bedeutung als begrenztes geographisches Gebiet, das dem Befehl eines römischen Amtsträgers unterstand. Zunächst waren dies die amtierenden Prätoren oder Konsuln, später jedoch auch Promagistrate, die diese Aufgabe nach ihrer regulären Amtszeit übernahmen.

Unterscheidungen

Grundsätzlich ist zwischen drei verschiedenen Typen von römischen Provinzen zu unterscheiden:

  • provinciae populi romani (umgangssprachlich und sachlich falsch häufig als „senatorische Provinzen“ bezeichnet), die von einem ehemaligen consul oder einem ehemaligen praetor geführt wurden. Der Amtstitel dieser Personen war unabhängig davon grundsätzlich proconsul. Einem proconsul unterstanden grundsätzlich keine Legionen, es konnten sich jedoch Hilfstruppen in seiner Provinz aufhalten.
  • provinciae caesaris („kaiserliche Provinzen“), in denen der Kaiser formell Proconsul war. Als seine Statthalter setzte er ebenfalls ehemalige Konsuln und Prätoren ein, die unabhängig davon grundsätzlich den Amtstitel legatus augusti pro praetore trugen. Ein legatus augusti pro praetore führte immer auch das Kommando über eine Legion.
  • Verwaltungsbezirke ohne Legionsbesatzung, die von einem vom Kaiser ernannten ritterlichen procurator Augusti geführt wurden. Beispiele dafür sind seit Claudius Raetia, Noricum und evtl. auch Iudaea. Anders als die beiden oben genannten Formen hatten diese Provinzen (umgangssprachlich als „procuratorische Provinzen“ ansprechbar) keinen Senator an ihrer Spitze.

Als Abgrenzung sind Klientelkönigreiche und Protektorate mit von Rom eingesetzten und geschützten nicht-römischen Herrschern (z. B. Königen) sowie von anderen Provinzen abhängige Militärbezirke unter dem Kommando eines praefectus Augusti zu unterscheiden.

Chronologie

Die römischen Provinzen unter Kaiser Trajan (117 n. d. Z.)

Die Einrichtung von Provinzen begann mit der Eroberung Siziliens im Ersten Punischen Krieg. Im Jahr 227 v. d. Z. wurde dorthin und nach Sardinien je ein Prätor entsandt und damit eine Provinzialverwaltung eingerichtet. Bis zur Diktatur Caesars wurden die Provinzen Hispania citerior, Hispania ulterior, Gallia Narbonensis, Illyricum, Achaia, Macedonia, Asia, Bithynia et Pontus, Cilicia, Syria, Africa, Cyprus und Creta et Cyrene erobert oder durch geschickte Politik mit Klientelkönigen und deren Erbschaften erworben.

Caesar eroberte von 58 bis 51 v. d. Z. Gallien, das aber erst durch Augustus im Jahr 16 v. d. Z. in die drei Provinzen Gallia Aquitania, Gallia Lugdunensis und Gallia Belgica aufgeteilt wurde. Analog verhielt es sich für den zur gleichen Zeit eroberten Voralpenraum, in dem Raetia zunächst Teil des obergermanischen Militärbezirkes (und damit zur Gallia Belgica gehörend) war und das Noricum zum pannonischen Gebiet gehörte, bevor Claudius beide Gebiete in eigene Provinzen umwandelte. Pannonia selber wurde zwischen 12 und 9 v. d. Z. erobert und in eine Provinz umgewandelt, Moesia folgte schrittweise während der augusteischen Herrschaft. Ähnliche Pläne wie für Gallia existierten für die Eroberung der Germania Magna, mußten jedoch nach dem Scheitern der dortigen Feldzüge, insbesondere unter dem Eindruck der Hermannsschlacht, fallengelassen werden. Die beiden verbleibenden Militärbezirke links des Rheins waren zunächst der Gallia Belgica zugeordnet und bekamen erst unter Domitian den Status der Provinzen Germania inferior und Germania superior.

Im Osten des Reiches geriet zunächst 30 v. d. Z. Aegyptus unter römische Kontrolle, dann 25 v. d. Z. Galatia in Kleinasien. Iudaea wurde 6 n. d. Z. an Syria angegliedert und frühestens unter Claudius, spätestens unter Vespasian zu einer eigenständigen Provinz.

Unter Claudius erfolgte die Einrichtung der Provinzen Thracia, Lycia et Pamphylia, Britannia und Mauretania. Trajan fügte Dacia und Arabia hinzu, Septimius Severus schließlich Mesopotamia und Osrhoene als letzte territoriale Neuerwerbungen des römischen Reiches.

Größe der Provinzen

Seit Domitian wurden einzelne Provinzen in kleinere Einheiten aufgeteilt, wobei dies fast ausschließlich Gebiete mit größerer Legionsbesatzung traf. Geteilt wurden im Laufe der Zeit Moesia, Pannonia, Dacia, Syria und Britannia. Zu Beginn des 3. Jahrhunderts bestand das römische Reich damit aus 44 Provinzen. Die flächenmäßige Ausdehnung spielte bei der Provinzteilung nur eine untergeordnete Rolle, so daß Großprovinzen wie Hispania citerior mit 300.000 km² und Cappadocia mit 250.000 km² neben Kleinprovinzen wie Cyprus mit unter 9.000 km² oder den Alpenprovinzen existieren konnten. Gegebenheiten bei der Eroberung und Einrichtung der Provinz und die Frage der innenpolitischen Stabilität aufgrund der unter der Kontrolle des Statthalters stehenden Truppen waren die ausschlaggebenden Faktoren für die Größe der Provinzen.

Seit der Mitte des 3. Jahrhunderts wurden Provinzen weiter verkleinert und nun auch der Fläche nach angeglichen. Bis Konstantin I. erreichte das Reich somit eine Zahl von ca. 120 Provinzen. Aus den sechs gallisch-germanischen Provinzen waren beispielsweise durch mehrfache Teilung insgesamt 15 geworden.

Provinzgründung und -identität

Zur Zeit der römischen Republik wurde in den meisten Fällen mit der Gründung einer Provinz ein für sie gültiges Provinzgesetz (Lex Provinciae) erlassen. Dieses legte neben den Grenzen der Provinz und der Einteilung des Gebietes in Gemeinden und Rechtsregeln auch die Höhe und Art der Besteuerung fest. Mit dem Ende der Republik verschwand diese Praxis jedoch völlig. Zur Bildung und Erhaltung einer Provinzidentität traten an ihre Stelle die Provinzlandtage, die Augustus in allen Provinzen einführte. Diese Versammlungen, die vom erobernden Feldherrn oder dem ersten Statthalter einberufen wurden und später wiederholt werden konnten, richteten kultische Feste für den Herrscher aus und konnten in begrenztem Rahmen politische Themen der Provinz thematisieren.

Provinzverwaltung

Die Verwaltung einer Provinz basierte auf der Unterteilung des besetzten Gebietes in Civitates, die sich selbst verwalteten, und durch ihre römisch beeinflußte Organisation die Sicherheit und Stabilität der Provinzen gewährleisteten.

Die nächsthöhere Ebene war die Amtsebene des höchsten römischen Beamten in der Provinz: des Statthalters. Hier gab es größere Unterschiede zwischen senatorischen und kaiserlichen Provinzen, was direkt beim Statthalter anfing. Dem Statthalter stand bei der Verwaltung der Provinz ein umfassender Stab aus untergebenen Officiales (Beamten) zur Verfügung, die mit verschiedenen, aber selten klar abgegrenzten Aufgaben betraut wurden. Dabei wurde auch zwischen Beamtentypen unterschieden, die vom Kaiser direkt eingesetzt wurden, und solchen, die der Statthalter zu seiner Unterstützung ernannte.

Die verschiedenen Ämter in der Provinzverwaltung

Die kaiserlichen Beamten

Die Hauptaufgabe des Statthalters bestand in der Sicherstellung von Ordnung und Sicherheit in seinem Aufgabenbereich, der militärischen Sicherung des besetzten Gebietes und der Vertretung des römischen Rechtssystems in den Provinzen. Aus diesem Grund reiste er oft durch die Civitates der Provinz, hielt Gericht und kontrollierte die Abgabenerhebung in seiner Provinz. Auch stellte er den obersten Befehlshaber in der Provinz dar, was ihm ein außerordentliches Machtpotential verlieh, wie die Geschichte lehrt.

Der Corrector wurde vom Kaiser bei groben Mißständen in der Provinz eingesetzt, etwa wenn der Posten des Statthalters nicht besetzt war oder dieser sich in fataler Art und Weise mit seinem Amt übernommen hatte. Die Befugnisse des Correctors reichten fast an die des Statthalters heran, jedoch war er in militärischer Hinsicht sehr eingeschränkt, so wurden bei Vorkommnissen in den Legionen eigene Beamte herangezogen.

Der Iuridicus wurde eingesetzt, sobald der Statthalter durch stärkere Einbindung in andere Aufgabenbereiche von der Ausübung der Rechtsprechung abgehalten wurde. Der Iuridicus war meist senatorischen Ranges und unterstand auch direkt dem Kaiser, sprach sich in seinen Urteilen aber meist mit dem Statthalter ab.

Der Procurator Rationis Privatae verwaltete den kaiserlichen Privatbesitz in einer Provinz und war zudem für die Pflege des Kaiserkults zuständig.

Das Officium des Statthalters

An oberster Stelle der Beamten (Officiales) stand das Concilium Provincialis, das der Statthalter aus Vertrauten und oberen Beamten der Verwaltung der Provinz und der Civitates rekrutierte. Dieses Gremium beriet und unterstützte den Statthalter bei der Rechtsprechung und Ausübung anderer Pflichten.

Der Procurator Civitatium versah die Kontrolle der reibungslosen Verwaltung in den Civitates einer Provinz. Seine Hauptaufgabe bestand darin sicherzustellen, daß die Civitates ihre Munara erfüllten, die in den jeweiligen Gemeindesatzungen aufgeführt waren. In Krisenzeiten – also wenn die Selbstverwaltung der Civitates versagte – war er in der Lage, städtische Beamte direkt zu ernennen oder zu entlassen. Er kontrollierte zudem die Abgabenerhebung, solange kein Provinzprokurator eingesetzt war.

Der Princeps Praetorii war der oberste Sekretär des Statthalters und verwaltete den Audienz- und Reiseverkehr des Legaten sowie sämtliche der Provinzverwaltung angegliederte Beamte.

Die Frumentarii (in den Quellen auch Speculatores oder Quaestionarii) waren mit der Verbrecherverfolgung betraut, sobald dies die Grenzen der Civitates überstieg, auch Folterungen und Hinrichtungen standen auf dem Dienstplan dieser Soldaten, die meist noch einer Legion angegliedert waren.

Scribae (auch: Cornicularii, exceptores und exacti) organisierten den kompletten Schriftverkehr der Verwaltung, kopierten Dokumente, führten Protokolle und Amtstagebücher (commentarienses) und leiteten die Korrespondenz.

Die Beneficiarii fungierten vornehmlich als Kuriere, konnten aber auch zu Steuer- und Zolleintreibungen sowie Polizeiaktionen abgestellt werden.

Apparitores waren normalerweise direkte Amtshelfer des Statthalters, die meist aus Günstlingen bestanden, die ihm von Verwandten und Freunden anvertraut worden waren, damit diese auf diesem Wege Erfahrung in der Verwaltung sammelten.

Unterschiede zwischen Volks- und kaiserlichen Provinzen

Da die Provinzen des römischen Reichs zur Kaiserzeit in kaiserliche sowie senatorische Provinzen unterteilt wurden, gab es hier periphere Unterschiede in der Verwaltungsstruktur.

In einer kaiserlichen Provinz, wie Germania Superior und Inferior, oder Alexandria et Egyptus, wurde der Statthalter Legatus Augusti Pro Praetore genannt und direkt vom Kaiser eingesetzt, während der Proconsul die Provinciae Populi Romani, wie Hispania, führte, und so vom Senat eingesetzt wurde. In kaiserlichen Provinzen wurde der von ihm eingesetzte Steuervollzugsbeamte Procurator genannt, in den Volksprovinzen Quaestor.

Literatur

  • H. v. Hesberg (Hg.): Was ist eigentlich Provinz? Zur Beschreibung eines Bewußtseins. Köln 1995

Verweise