Raum (Politik)

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Der Raum als politischer Begriff hat seine eigentliche Bedeutung erst durch die Problemstellung Volk ohne Raum – Raum ohne Volk gewonnen. Daraus wird ersichtlich, daß der Raumbegriff für sich keine Bedeutung hat, sondern seine Wesens- und Zweckbestimmung durch das ihn gestaltende Volk erhält. Der „Raum“ ist so wenig wie der „Staat“ Selbstzweck. Man kann daher vom Raumbegriff kein allgemeines Prinzip ableiten, wie das durch Carl Schmitt in seiner sogenannten „Großraumlehre" geschehen ist. Der Allgemeinbegriff „Großraum“ entspricht hierbei dem Allgemeinbegriff „Staat“ der im 19. Jahrhundert entwickelten volksfremden „Allgemeinen Staatslehre“. Durch den abstrakten und wesenlosen universalistisch-imperialistisch bestimmten Begriff „Großraum“ wird die völkische Welt- und Rechtsanschauung unterminiert. Es gibt keine Großräume und kein allgemeines Großraumprinzip, sondern bestimmte Lebensräume und Volksräume als konkrete Tatbestände.

So besaß das Deutsche Reich vor dem Zweiten Weltkrieg einen Raum, der den deutschen Volksgenossen keineswegs die notwendige Lebensgrundlage bot. Das Reich hatte weder den ihm naturgemäß zustehenden Volksraum, noch den ihm als Großvolk gebührenden Lebensraum. Dagegen lebten England, Frankreich, USA und Rußland im Raumüberfluss und waren trotzdem nicht imstande, ihren Völkern diese Räume nutzbar zu machen. Die ihnen zur Verfügung stehenden volksarmen gewaltigen Räume waren das Ausbeutungsobjekt einer Minderheit von Imperialisten und Plutokraten, während die eigenen Völker darbten. In der Grenzenlosigkeit und Maßlosigkeit liegt ein Wesenszug des Imperialismus und Universalismus. Von diesem Streben war die britische Herrschaft ebenso geleitet wie der amerikanische Weltherrschaftsanspruch. Über Rassen und Völker hinweg strebte und strebt die USA die Errichtung eines von ihm beherrschten „Weltstaats“ an, dessen Ausgangspunkt und Grundlage die sogenannte „Westliche Hemisphäre“, der Dollar-Imperialismus über Mittel- und Südamerika, bilden soll. Nord-, Mittel- und Südamerika stellen jedoch weder geographisch noch wirtschaftlich eine Einheit dar, somit auch keinen geschlossenen Lebensraum. So stand dem Weltherrschaftsanspruch der USA, der den britischen Anspruch bereits seit dem Ersten Weltkrieg verdrängt und in sich aufgenommen hattte, das Streben der im damaligen Dreimächtepakt zusammengeschlossenen Völker nach einer in Lebens- und Volksräume gegliederten Weltordnung gegenüber.

Artikel aus dem staatspolitischen Handbuch


Quelle Folgender Text stammt aus dem Staatspolitischen Handbuch, Band 1: Begriffe.

Raum bezeichnet im politischen Zusammenhang vor allem das Territorium, das beherrscht wird. Die Bedeutung des Raumaspekts für das Politische unterlag in der Geschichte zwar Schwankungen, der R. war aber niemals bedeutungslos. Das gilt, obwohl der Mensch keinen »Lebensraum« (Friedrich Ratzel) hat wie andere Lebewesen. An seiner »Territorialität« ist trotzdem nicht zu zweifeln, die ihn zur Raumbindung und dem Schutz des eigenen R. gegen Eindringlinge zwingt. Die mit dem Bezug auf den R. einhergehenden Gefühle, vor allem die emotionale Bedeutung der Heimaterde (Heimat), auf der man lebt und in der die Vorfahren (Erbe) bestattet liegen, erklärt etwas davon, warum die Verteidigung des eigenen R. gegen Feinde gemeinhin aussichtsreich ist. Andererseits hat es früh einen imperialistischen Zug in der Menschheitsgeschichte gegeben, das heißt Versuche, sich fremde R. gewaltsam anzueignen und so den eigenen R. zu erweitern.

An Bedeutung gewann der Expansionsdrang allerdings erst, nachdem die menschliche Besiedlung der Erde eine gewisse Dichte erreicht hatte und der Bodenbesitz als solcher für Landwirtschaft und Viehzucht an Wichtigkeit gewann. Mit den frühen Hochkulturen entstanden dann Machtgebilde, die einen erheblichen Teil ihrer Kraft darauf konzentrierten, Grenzlinien festzulegen und besonders zu schützen. Das war der Anfang eines Prozesses, der zwar immer wieder unterbrochen wurde, aber letztlich zur Entstehung des Staates im modernen Sinn führte, den man als Organisation dauerhafter Machtausübung über einen bestimmten R. definieren kann.

Die Kenntnis des eigenen R. und der Versuch diese Kenntnis vor potentiellen Feinden zu verbergen, die wachsende Einsicht in die Bedeutung der räumlichen Lage für die eigenen politischen und militärischen Handlungsmöglichkeiten kennzeichnet die Phase klassischer Staatlichkeit, die vom Ende des 17. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts reichte. Danach verlor der Staat an Bedeutung und es entstanden neuartige »Reiche«, die zwar auf gewisse ältere Mittel der Expansion verzichteten – also den fremden R. nicht unbedingt in den eigenen eingliederten –, aber gleichzeitig Interessensphären absteckten, die weiter gespannt waren als jedes Imperium der Vergangenheit. Typisch für dieses Vorgehen war die Beanspruchung der »westlichen Hemisphäre« (mit wechselnder Definition der Grenz­linie) durch die USA oder die Formulierung der »Breschnew-Doktrin« durch die Sowjetunion.

Einige Beobachter haben in dieser Entwicklung einen Bedeutungsverlust der Raumaspekte der Politik gesehen, und tatsächlich wird man zugeben müssen, daß die von der »Geopolitik« als der Lehre vom Einfluß der Geographie auf die Politik ausgearbeiteten Theorien angesichts der technischen Entwicklung von Nachrichten-, Transport- und Kriegsmitteln immer weniger aussagekräftig waren. Die schon in der Zwischenkriegszeit häufig geäußerte Annahme, daß das Ende der Geopolitik gekommen sei, war allerdings verfrüht. Es machte sich nur die ältere Einsicht wieder geltend, daß »R. ohne Deutung des R. … ein Nichts« (Adolf Grabowsky) ist. Raumfragen spielten für die Zeit des Kalten Krieges ebenso eine Rolle wie sie eine Rolle für die heutige, die »postamerikanische Welt« (Fareed Zakaria) spielen, in der man es mit klassischen Konzepten räumlicher Expansion zu tun hat, die neben neueren Methoden indirekter Herrschaft existieren, und auf der Mikroebene erhält der Raumaspekt schlicht dadurch Wichtigkeit, daß die Krise des Staates auch zum Verlust des Gewaltmonopols und zur Entstehung von no-go-areas geführt hat, die faktisch das Ende der allgemeinen Durchsetzungsmöglichkeit auf einem bestimmten Staatsterritorium signalisieren.

Zitate

  • „Geographie ist Schicksal.“Napoleon
  • „Es mag uns höchst sonderbar erscheinen, daß die Bindung des Mannes zu seinem Grund und Boden stärker sein sollte als die Bindung zu der Frau, mit der er schläft. Wir können die Stichhaltigkeit der Behauptung vorläufig mit einer einzigen Frage erproben: Wie viele Männer kennen wir, die für ihr Land gestorben sind? Und wie viele starben für eine Frau?“Robert Ardrey
  • „Nur ein genügend großer Raum auf dieser Erde sichert einem Volke die Freiheit des Daseins.“Adolf Hitler in: Mein Kampf, 22. Auflage 1944, S. 728

Siehe auch

Literatur

  • Frank Ebeling: Geopolitik. Karl Haushofer und seine Raumwissenschaft 1919-1945, Berlin 1994;
  • Adolf Grabowsky: Staat und Raum, Weltpolitische Bücherei, Bd 1, Berlin 1928