Reder, Walter

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Walter „Bubi“ Reder (Lebensrune.png 4. Februar 1915 in Freiwaldau, Österreich-Ungarn; Todesrune.png 26. April 1991 in Wien) war ein deutscher Offizier der SS, zuletzt Sturmbannführer der Waffen-SS und Ritterkreuzträger des Zweiten Weltkrieges. Beim Kampfeinsatz an der Ostfront wurde er schwer verwundet und verlor den linken Arm, seine rechte Hand blieb teilweise gelähmt. Major a. D. Reder galt, bis zur Verhaftung Erich Priebkes, nach 40 Jahren als der letzte Kriegsgefangene Italiens.

Leben

Walter Reder mit Gemahlin Ursula
Walter Reder mit seinen italienischen Bewachern
Herbert Kappler (links) und Walter Reder in italienische Gefangenschaft; Bildquelle: „Der Freiwillige“ 1973
Walter Reder und Heinz Harmel (rechts)

Walter Reder wurde am 4. Februar 1915 in Freiwaldau (in der Nähe von Mährisch Schönberg) im Altvatergebirge im Sudetenland geboren, das bis 1918 zur Donaumonarchie gehörte. Sein Vater war Rudolf Reder. Bei Ende des Ersten Weltkrieges, als dieser Teil des Sudetenlandes dem neugeschaffenen Vielvölkerstaat Tschecho-Slowakei zugeschlagen wurde, übersiedelte die Familie nach Deutschösterreich, das später 1. Republik heißen sollte.

Walter Reder besuchte die Grundschule und das Realgymnasium in Wien und Steyr (Niederösterreich) und absolvierte danach die Handelshochschule bzw. Handelsakademie in Linz an der Donau. Am 9. Februar 1933 (seit dem 2. Februar Anwärter) trat Reder als Hitlerjugend-Mitglied (6. Juni 1932 bis 23. Dezember 1932) der SS (NSDAP-Nr.: 5.020.869; SS-Nr.: 58.074) bei und war vom 1. Oktober 1934 bis 24. April 1935 beim II. Sturmbann/SS-Standarte 1/SS-Verfügungstruppe.

SS

Trauerfeier
Grabstätte

In den 1930er Jahren wurde ihm als „Hochverräter“ die sogenannte „österreichische Staatsbürgerschaft“ aberkannt. 1934 ließ er sich als Offiziersanwärter bei der SS-Standarte 2 „Deutschland“ in München anwerben. Am 31. August 1935 wurde er Staatsbürger des Deutschen Reiches. Am 22. Dezember 1939 heiratete er seine Verlobte Ursula.

Militärdienst

Am 5. April 1936 schloß er die SS-Junkerschule Braunschweig ab, wurde SS-Untersturmführer (entsprechend dem Dienstgrad Leutnant) der Waffen-SS und kommandierte danach verschiedene Einheiten der SS-Totenkopfverbände während des Zweiten Weltkrieges. Anschließend war er Kommandeur der SS-Panzer-Aufklärungsabteilung 16 der 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer SS“.

Zweiter Weltkrieg

Am 1. September 1939 brach der Krieg aus, der später zum Zweiten Weltkrieg wurde. Reder war vom ersten Tag als Frontoffizier dabei. Er kämpfte in Polen, in Frankreich und in Rußland, überall in der ersten Linie. Er zeichnete sich durch persönliche Tapferkeit und durch Führungseigenschaften aus, bekam immer höhere Aufgaben: Kompaniechef und Bataillonskommandeur; wurde zum SS-Obersturmführer und dann SS-Hauptsturmführer der Waffen-SS befördert. Er wurde mehrere Male verwundet: ein Gewehrschuß durchbohrte ihm den Hals, sein Knie wurde beschädigt.

Im Februar 1943 nahm Reder als Kommandeur des I. Bataillons/SS-Panzergrenadier-Regiment 1 „Totenkopf“ (nach Krätschmer handelte es sich dabei um das SS-Panzergrenadier-Regiment 5 „Totenkopf“) in der Schlacht um Charkow teil. Die Schlacht führte zur (zeitweiligen) Zurückeroberung von Charkow, vielleicht der größte Sieg des sich zurückziehenden deutschen Heeres in Rußland.

Über diesen Sieg erfuhr er jedoch erst, als er im Lazarettbett erwachte. Sein linker Unterarm wurde amputiert, seine rechte Hand war radial gelähmt. Er wurde bis zum Ende des Jahres im Krankenhaus gepflegt. Mit seinen Verdiensten und Kriegsschäden hätte er leicht einen Dienst in einem Stab bekommen, aber er meldete sich wieder zum Frontdienst zurück. Sein nächster Einsatz war ab dem 29. Dezember 1943 als Kommandeur der SS-Panzer-Aufklärungs-Abteilung 16 in Jugoslawien. Am 1. Januar 1944 wurde er zum SS-Sturmbannführer der Waffen-SS befördert. Im März des gleichen Jahres wurde die Einheit nach Wiener Neustadt verlegt, und am 19. März 1944 folgte der Einmarsch in Ungarn, der den Abfall dieses Landes, des letzten Verbündeten Deutschlands im Endkampf gegen die Sowjetunion und somit die Bolschewisierung Europas, verhinderte (→ Unternehmen „Panzerfaust“).

In Mai 1944, nach zwei oder drei Wochen Ausbildungskurs kam Major Reder zu seiner Einheit, der Pz.Aufkl.Abt. 16 zurück, die damals schon nach Italien verlegt war.

Der Einbruch in die Gotenlinie wurde zurückerobert, und die Linie konnte bis zum Frühjahr 1945 gehalten werden. In März 1945 wurde SS-Sturmbannführer Reder, vermutlich als Ablösung für SS-Obersturmbannführer Erich Braun, zum Kommandeur des SS-Panzergrenadier-Regimentes 26[1] ernannt (nun dem 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer SS“ unterstellt), die nach Ungarn verlegt wurde. Er wurde jedoch mit Verwundungen an beiden Knien im Lazarett gepflegt und konnte erst am 4. Mai 1945 wieder an die Front in Österreich reisen. Am 10. Mai wurde er in Salzburg von den Amerikanern gefangen genommen.

Nachkriegszeit

Hausarrest oder Angebot zur Flucht

Die VS-Amerikaner setzten am 15. Mai 1945 den einarmigen, mehrfach kriegsversehrten und teilweise gelähmten Offizier unter Hausarrest. Das bedeutete nur, daß er Salzburg mit Umgebung nicht verlassen durfte. Aber als italienische Behörden seine Auslieferung verlangten, verhafteten sie ihn erneut und sperrten ihn ins Lager Glasenbach, nahe Salzburg ein. In zwei Jahren forschte man in Reders militärischem Tun und Lassen, zweimal verweigerte man das Begehren der Italiener – nichts hat man in seiner Vergangenheit gefunden, was eine Auslieferung hätte rechtfertigen können.

Während dieser Zeit (1947) wurde Generalfeldmarschall Kesselring, Reders vormals höchster Chef, in England vor Gericht gestellt, und in einem zwei Jahre lang dauernden Prozeß zum Tode verurteilt. Danach folgte der Prozeß gegen SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS Max Simon, Reders unmittelbaren Vorgesetzten. Auch dieser Prozeß endete mit Todesurteil. In beiden Fällen spielte Julien Legolis schriftliche „Zeugenaussage“ eine Rolle, aber Legoli selbst erschien bei keinem der beiden Prozessen persönlich.[2]

Die beiden Todesurteile gegen die beiden untadeligen Offiziere lösten jedoch bei britischen Militärs so starke Proteste aus, daß die Urteile zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe umgewandelt und beide Gefangenen einige Jahre später still und leise entlassen wurden. Italien änderte dann seine Taktik und machte seine Forderungen England gegenüber geltend. So waren es jetzt die englischen Militärbehörden, die Reders Auslieferung begehrten.

Am 29. September 1947, auf den Tag drei Jahre nach der Schlacht gegen die Brigade Stella rossa, wurde Reder an die Briten ausgeliefert. Auch sie untersuchten, was der Major getan hatte, aber auch sie fanden nichts Belastendes. Im Gegenteil. Sie waren so von seiner Unschuld überzeugt, daß sie ihm eine Fluchtmöglichkeit boten: eine Woche „Urlaub“ zu Weihnachten. Aber Reder kam zurück – er hatte ein reines Gewissen – und sträfliche Naivität. Aber die Briten stellten ihn weder vor Gericht noch entließen sie ihn. Sie lieferten ihn statt dessen am 13. Mai 1948 an Italien aus.

Der Schauprozeß

1948 wurde er an Italien ausgeliefert und als angeblicher „Kriegsverbrecher“ verurteilt, da er mit seinem verbliebenen Arm und einem Flammenwerfer ausgestattet, schwangere Frauen und wehrlose Kinder ermordet haben soll. Dies berichteten jedenfalls „Zeugen“ eines angeblichen Massakers von Marzabotto.

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

So war die Lage Ende September 1944, als Major Walter Reder als Kommandeur der Panzer-Aufklärungsabteilung der 16. SS-Panzergrenadier-Division wie auch andere Wehrmacht- und SS-Einheiten den Befehl bekam, das Hauptquartier der Partisanenbrigade >Stella Rossa< zu vernichten. Grund dieser Maßnahme war nach Meldungen und Lageberichten von Kommandostellen eine zunehmende Gefährdung der Rückwärtigen Dienste wie Ermordung von Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten, Vernichtung von Fahrzeugen, Sabotage an Brücken und Straßen und Plünderung von Lebensmittelgeschäften (was mitunter in deutschen Uniformen erfolgte). Major Reder, Ritterkreuzträger, hatte den linken Unterarm bei Kämpfen in Rußland verloren und nahm selbst an diesen Kämpfen nicht teil, weil er nach einem Unfall eine Knieverletzung hatte; auch ist er nie in Marzabotto gewesen. Die Partisanenbrigade wurde zerschlagen, Reder bezog mit seiner Einheit wieder Stellung im Abschnitt seiner Division, und der Krieg nahm seinen Fortgang bis zum bitteren Ende.

Nach Kriegsschluß ging Major Reder in amerikanische Gefangenschaft. Aus einem Internierungslager erhielt er 8 Tage »Urlaub auf Ehrenwort«, nach dem er selbstverständlich (!) zurückkehrte, wurde auf deren Verlangen an die Engländer überstellt und erst am 13. Mai 1948 auf Forderung der Italiener an diese ausgeliefert. In Major Reder hatte man den Sündenbock gefunden, auf den zeitgemäß Wut und Haß abgeleitet werden konnten. Die kommunistischen Partisanen - die in der neuen Regierung vertreten waren - wollten in einem Schauprozeß triumphieren, was ihnen auch hinsichtlich der Schau gelang, das Recht aber blieb mißachtet. Nur zwei Zeugenaussagen mögen die Absurdität des Verfahrens kennzeichnen: Laut Zeuge Castori habe Reder eine 80jährige Frau mit dem Flammenwerfer verbrannt (mit einem Arm), und die Zeugin Tondelli habe Reder (diesmal) mit einer Maschinenpistole in der Hand gesehen (die er nie hätte bedienen können). Der Pöbel hatte seinen Hexer, der nun verbrannt, das heißt zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt wurde. Als Begründung hieß es, Reder habe in Marzabotto ein Massaker verursacht, indem er 1830 Zivilisten, darunter Greise, Frauen und Kinder, ermorden ließ.

Diese Zahl ergab sich aus der Summe aller Toten, die zwischen dem 8. September 1943 und dem 25. April 1945 im Raum Marzabotto auf Grund einer Krankheit starben, durch anglo-amerikanische Bombenangriffe oder durch Minenexplosionen getötet wurden oder welche als Faschisten oder »mutmaßliche« Faschisten von Partisanen getötet wurden oder als nichtkommunistische Partisanen von kommunistischen Partisanen ermordet worden waren.

Nach drei Jahren, 1954, hob das Oberste Italienische Militärgericht das Urteil auf. Reder erhielt seinen Dienstrang wieder und war somit »Kriegsgefangener« - erhielt dementsprechend »Kriegsgefangenenpost«. Wenn manche Medien ihn einen Kriegsverbrecher nennen, so ist dies in einem Rechtsstaat strafwürdig. In der Urteilsschrift wurde Reder für etwa 270 Verluste der bewaffneten und unbewaffneten Zivilbevölkerung in der Zone von Marzabotto (der Ort wurde von seiner Truppe nie betreten) verantwortlich gemacht. Bei den Angriffsoperationen waren außer seiner Einheit auch Verbände des Heeres und der Fallschirmjäger beteiligt.

Quelle: Der Große Wendig: Band 2: Kapitel 233, Der Fall Marzabotto, S.78f.


Quelle
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Nach der Vernichtung der kommunistischen Partisanenbrigade setzte Marschall Pietro Badoglio Reder auf die Kriegsverbrecherliste. Der britische Militärsender in Bari unter Führung von deutschen Emigranten verbreitete die wildesten Greuelmeldungen über ihn. Er geriet später in amerikanische Gefangenschaft, in der Untersuchungen gegen ihn wegen mangelnden Beweismaterials eingestellt wurden. Er wurde am 15. Mai 1945 entlassen und später wieder verhaftet, am 30. September 1947 den Briten übergeben, deren Militärgericht zu demselben entlastenden Ergebnis kam. Trotzdem wurde Reder am 13. Mai 1948 an die italienischen Militärbehörden ausgeliefert.

Der Prozeß vor einem italienischen Militärgericht vom 18. September bis 31. Oktober 1951 war eine juristische Farce mit schweren Rechtsverstößen. Ernsthafte Schuldbeweise für von den Deutschen verursachte Blutbäder lagen nicht vor. Trotzdem mußte Anklage erhoben werden, die Presse und der kommunistische Pöbel verlangten danach. Als Ort des Prozesses wurde bewußt Bologna gewählt, eine Hochburg der Kommunisten.

Da Reders Vorgesetzte, General Kesselring und Generalmajor Max Simon, nach einem Prozeß vor einem britischen Militärgericht bereits aus der Haft entlassen worden waren, war es nun Reder, der als letztes Opfer büßen mußte. Gleichzeitig wollten die Kommunisten durch die Anklage von den Massenmorden und Greueltaten der kommunistischen Resistenza ablenken.

Pauschal wurden Reder sämtliche — auch natürliche — Todesfälle der Bevölkerung in der Toskana und Emilia im Herbst 1944 als Morde zur Last gelegt. Entlastungszeugen wurden erpreßt, mißhandelt und mit dem Tod bedroht. Entlastungsmaterial wurde nicht zugelassen. Die schwerste Anklage kam von Unterscharführer Jules Legoli, einem elsässischen Freiwilligen der Waffen-SS, der bei Cadotto am 21. September 1944 zu den Partisanen übergelaufen war. Der französischen militärischen Abwehr ausgeliefert, mußte er als Kollaborateur um sein Leben fürchten. Also versuchte er, sich freizukaufen, indem er Reder belastete: Dieser habe vor dem Einsatz gegen die Partisanen im Settatal den Befehl gegeben, sofort Vergeltung zu üben und sämtliche in der Nähe befindlichen Personen zu erschießen. Beim Prozeß brauchte Legoli nicht zu erscheinen, nur seine eidesstattliche Erklärung wurde verlesen. Er war für immer verschwunden, wahrscheinlich vom französischen Geheimdienst liquidiert. So konnten seine Aussagen nicht durch ein Kreuzverhör überprüft werden. Bei der Bewertung der Aussage folgte das Gericht der in alliierten Kriegsverbrecherprozessen üblichen Praxis: Artikel 19 des Londoner Statuts befreite das Militärgericht in Nürnberg ausdrücklich von »technischen Regeln der Beweisführung«.

Während die Ankläger dreieinhalb Jahre Zeit zur Vorbereitung gehabt hatten, blieben den Verteidigern nur zwei Monate. Die Anwälte waren Italiener, und der deutsche Verteidiger war Dr. Claus von Heydebreck. Das riesige Aktenmaterial konnte zeitlich nicht gründlich durchgearbeitet werden, zumal noch die italienischen Dokumente übersetzt werden mußten.

Der italienische Rechtsanwalt Nevio Magnarini versagte aus Angst vor den massiven kommunistischen Drohungen vollständig. Seine Kollegen mußten Polizeischutz erhalten. Täglich tobte während der Verhandlungen der schreiende kommunistische Pöbel vor dem Gerichtsgebäude. Der Richter Stellaci war ein Kommunist, der Reder als »Bestie«, »Mörder«, »Schurke« und »Verbrecher« bezeichnete. Er hielt Lobreden auf die Diktatur des Proletariats. Es ging gar nicht mehr um Schuld oder Unschuld des Majors Reder, sondern um eine politische Entscheidung.

Die ausnahmslos von der KPI zur Verfügung gestellten >Zeugen< waren für ihre Rolle genauestens präpariert worden und logen im Gerichtssaal das Blaue vom Himmel, um dann ihre Meineide bedenkenlos zu schwören, wie sie es bereits im Prozeß gegen General Max Simon getan hatten.

Das Gericht hätte Reder zum Tode verurteilen müssen, wenn nur ein Bruchteil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zugetroffen hätte. Angesichts des politischen Drucks war ein Freispruch jedoch nicht durchsetzbar. Der Bestand der damaligen italienischen Regierung hing von einer unsicheren Minderheit ab, die von einer Koalition der antikommunistischen Parteien beherrscht wurde. Ein Freispruch Reders hätte einen solchen Sturm zügelloser politischer Gefühle hervorgerufen, daß der Sturz der Regierung hätte folgen können, der alsdann der erste Schritt zur Errichtung der von den Kommunisten angestrebten Diktatur des Proletariats in Italien gewesen wäre. Einen Freispruch hätten alle Partisanen in Italien als persönliche Beleidigung empfunden. Also wählte man den Mittelweg der Verurteilung Reders zu lebenslänglicher (ehrenvoller) Festungshaft, nicht zu Gefängnis. Die zunächst auch ausgesprochene Degradierung wurde am 16. März 1954 aufgehoben und Reder als Kriegsgefangener anerkannt. Bedeutende Völkerrechtler haben übereinstimmend erklärt, daß das Urteil dieses Scheinprozesses aus völkerrechtlichen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gründen nicht haltbar war. Aber Italien brauchte ein Opfer und insbesondere die gerichtliche Bestätigung von Greueltaten der Waffen-SS.

Quelle: Der Große Wendig: Band 3: Kapitel 659, Das Massaker von Marzabotto, S.654f.


Vorsätzliche Tötung

Das oberste Militärgericht in Rom sprach den Angeklagten zwar später vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung frei, weil Reder das Unternehmen nachweislich aus einem 40 Kilometer entfernten Unterstand geleitet und somit Marzabotto gar nicht betreten hat, bestätigte jedoch die Strafdauer. Neue Begründung: Eine durch Reder sehr wohl angeordnete Erschießung von sechs italienischen Partisanen im Rahmen der Bandenbekämpfung, die jedoch kriegs- und somit völkerrechtlich vollkommen legitim gewesen war.

Jahrzehnte der Gefangenschaft

Walter Reder wurde auf die Gefangeneninsel Gaeta deportiert und erst Anfang 1985 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen.

Quelle
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Brief aus der Haft

Kriegsgefangene: Seit 39 Jahren auf der Festung Gaeta Wird Major Walter Reder bis zum Juli 1985 freigelassen werden?

Auch zu diesem Jahresende wollen wir auf das Schicksal des letzten Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges – Major Walter Reder – die Öffentlichkeit aufmerksam machen, der nun schon seit 39 Jahren auf der italienischen Festung Gaeta festgehalten wird. Der schwerversehrte Soldat mußte sich nach einem schweren chirurgischen Eingriff im April des Jahres am 11. Oktober 1984 zu einer Kontrolluntersuchung erneut in das Militärkrankenhaus begeben. Zweieinhalb Stunden nach erfolgtem Eingriff ging es bereits wieder zurück auf die Festung Gaeta.

Major Reder geht es bereits den Umständen entsprechend wieder gut, wobei immer berücksichtigt werden muß, daß infolge Kriegsverletzungen sein linker Unterarm amputiert werden mußte und der rechte Unterarm nahezu gefühllos ist. Hinzu kommt eine schon vor geraumer Zeit vorgenommene Resektion 2/3 des Magens und eine altersbedingte Arteriosklerose. Trotz dieser schweren persönlichen Lage ist die italienische Regierung nicht bereit, eine vorzeitige Entlassung und Heimkehr Reders einzuleiten, obwohl dieser nach seinem derzeitigen rechtlichen Status ein „freier Mann“ ist, er keinerlei Strafe zu verbüßen hat, vielmehr eben italienischer Kriegsgefangener ist. Diese Rechtstellung ergibt sich aus dem Spruch des Militärgerichtshofs von Bari vom 14. 7. 1980.

Major Walter Reder wird heute — aus sogenannten „Gründen der eigenen persönlichen Sicherheit“, noch mindestens ein Jahr in Gewahrsam der Militärstrafanstalt gehalten, jedoch bestimmt binnen fünf Jahren müßte er in die Freiheit entlassen werden. Demnach müßte Reder spätestens im Juli 1985 entlassen werden. Ein Widerruf dieser Entscheidung des Militärgerichts in Bari könnte rein rechtlich nur erfolgen, falls Major Reder in der Zwischenzeit eine strafbare Handlung begangen hätte oder begehen würde, was aber nicht anzunehmen ist. Die Festung Gaeta, auf der er von der italienischen Regierung festgehalten wird, ist inzwischen kein Militärgefängnis mehr. Der ganze Überwachungsapparat wird einzig und allein – wie in Spandau für Hess – nur für Reder aufrechterhalten.

Seine Lebensbedingungen sind trotz der bedingten Entlassung und der „auf dem Papier“ erfolgten Enthaftung im wesentlichen die gleichen wie früher, als er sich in Haft befand. Er wird nach wie vor während der Nacht und auch in bestimmten Stunden am Tage in seinem Zimmer eingeschlossen. Das allein ist schon ungewöhnlich, da die bedingte Entlassung ihrem Wesen nach ein Übergang von der Haft zur „Wiedereingliederung in die Gesellschaft“ sein soll. Es ist ebenfalls absurd, daß es noch 39 Jahre nach Kriegsende einen Kriegsgefangenen gibt.

Ein Major und Bataillonskommandeur, wegen Tapferkeit vor dem Feind mit dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet und schwerverwundet, büßt gegenüber dem einstmals verbündeten Italien mit seiner Person für die gesamte deutsche Wehrmacht. Im Prinzip wäre es entsprechend den verschiedensten Konventionen der einfachste und natürlichste Akt der Welt, ihn nahezu formlos aus der Gefangenschaft zu entlassen. Das ist schließlich auch der fundamentale Rechtsgrund für Interventionen auf diplomatischer Ebene. Da Major Walter Reder während seiner Gefangenschaft wieder die österreichische Staatsangehörigkeit angenommen hat, ist die Republik Österreich für ihn auch die Schutzmacht. Deshalb hat die Wiener Regierung bereits unmittelbar nach dem Spruch des Militärgerichts in Bari die Rückführung eingeleitet und in der Zwischenzeit mehrfach bei der italienischen Regierung interveniert — bisher jedoch erfolglos.

Als Angehöriger der Wehrmacht des Deutschen Reiches, das nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts von-1973 nicht untergegangen ist, könnte auch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bei der Regierung in Rom vorstellig werden. Gegenwärtig bleibt nur die Hoffnung, daß die italienische Regierung – wenn sie schon das Völkerrecht mißachtet – mindestens den Spruch der eigenen Militärgerichtsbarkeit befolgt, die unmißverständlich festgestellt hat, daß der Kriegsgefangene Major Walter Reder bis zum Juli kommenden Jahres (spätestens!) als freier Mann in seine österreichische Heimat zu entlassen ist.

Quelle: Das Ostpreußenblatt vom 8. Dezember 1984, Folge 49, S. 5 (PDF-Datei)


Empfang in der Heimat

Der österreichische Verteidigungsminister Friedhelm Frischenschlager (FPÖ) stand am 24. Januar 1985 persönlich am Flugplatz Graz-Thalerhof, als eine italienische Militärmaschine den begnadigten österreichischen Kriegsverbrecher Walter Reder aus Italien in die Heimat zurückbrachte. Walter Reder wurde per Handschlag begrüßt. Die Medien in der BRD und der BRÖ dagegen verunglimpften beide.

Frei, aber leidend

Nach seiner Freilassung war seine Gesundheit stark angegriffen. Der Kriegsversehrte war 70 Jahre alt, einarmig, die verbliebene Hand radial gelähmt, zwei Drittel des Magens und auch die Galle entfernt. Schon ein Jahr nach seiner Freilassung schrieb er einen Abschiedsbrief, der nach seinem Tod an alle verschickt werden sollte, die sich während seiner Gefangenschaft um ihn gekümmert hatten. Er verstarb schon wenige Jahre darauf. Das BRD-Vasallenregime machte in den ganzen Jahrzehnten seiner Gefangenschaft keinen Finger für ihn krumm, da er ja „nur“ ein Deutscher aus Österreich war. Lediglich aus dem österreichischen Teil Deutschlands gab es zaghaften politischen Zuspruch.

Tod

SS-Sturmbannführer a. D. Walter „Bubi“ Reder verstarb am 26. April 1991 in Wien, die Beisetzung fand am 8. Mai 1991 in Gmunden am Nordufer des Traunsees unter großer Anteilnahme von Freunden und Kameraden statt.

Bildergalerie

Auszeichnungen (Auszug)

Literatur

  • Friedrich Karl Pohl: Das Massaker von Marzabotto, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hrsg.): Der Große Wendig. Grabert Verlag, Tübingen, Band 3, 3. Aufl. 2010, S. 650–656
  • Robert H. Drechsler: Walter Reder. Der Gefangene von Gaeta, Wien, Die Leuchtkugel, 1977.
  • Dietrich Ziemssen: Walter Reder. Kriegsgefangener auf Gaeta / Italien
  • Lothar Greil: In Gaeta lebendig begraben - Major Walter Reder -Opfer italienischer "Friedenspolitik", Wien Volkstum-Verlag 1968

Verweise

Fußnoten

  1. Das Regiment entstand als 2. SS-Panzergrenadier Regiment „Hitlerjugend“ für die 12. SS-Panzergrenadier-Division „Hitlerjugend“ (später 12. SS-Panzer-Division „Hitlerjugend“) aus dem am 24.6.1943 in Berlin-Lichterfelde errichteten 2. Ausbildungs-Bataillon der Hitlerjugend. Das 3. Bataillon war mit Schützenpanzerwagen ausgerüstet. Im Oktober 1943 wurde das Regiment in SS-Panzer-Grenadier-Regiment 26 umbenannt. Am 25. Juli 1944 wurde das 3. Bataillon des Regiments zusammen mit dem SS-Panzer-Regiment 12, der 1. Abteilung des SS-Panzer-Regiment 1 und der schweren SS-Panzer-Abteilung 101, zur Kampfgruppe „Wünsche“.
  2. Dem britischen Historiker F. J. P. Veale zufolge war er zu diesem Zeitpunkt schon tot, beseitigt durch das Deuxième Bureau.
  3. ? Ernst-Günther Krätschmer: Die Ritterkreuzträger der Waffen-SS
  4. Laut Krätschmer Ritterkreuz im I. Bataillon/SS-Panzer-Grenadier-Regiment 5 „Totenkopf“.