Reichsacht

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Erfurt: Angriff auf den Herold am 27. September 1663: Der Reichsherold erscheint, um die Reichsacht zu verkünden. Bereits am Stadttor wird er von den wütenden Erfurter Bürgern festgenommen und verjagt.

Die Reichsacht (lat. bannum imperii, auch Acht, von althochdt. âhta = „Verfolgung“, Verb ächten; auch: Bann, proscriptio, Verfestung) bezeichnet eine durch den Deutschen König oder Kaiser vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit (hier unter Mitwirkung der deutschen Kurfürsten und Reichsgerichte, später noch der Reichsstände) verhängte Schutz- und Rechtlosigkeit einer Person oder auch einer gesamten Stadt.

Bedeutung

Die Reichsacht und des „Reichs Oberacht[1], die der Kaiser selbst aussprach, waren dadurch gekennzeichnet, daß ihre Folgen sich über das ganze Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) erstreckten, und daß sie selbst mächtige Fürsten und Große trafen. Die Grundsätze der deutschen Rechtsbücher über die Reichsacht sind später zwar durch eine Reihe von Reichsgesetzen bestätigt und weiter ausgeführt, sowie auch mit mancherlei Modifikationen noch bis in die spätere Zeit von den Femegerichten festgehalten worden, doch mußte die Institution mit dem, was sich daran knüpfte, in der Neueren Geschichte dann dem modernen Staatsbegriff weichen.

Die Reichsgesetzgebung hat sich noch bis zum 18. Jahrhundert mit der Reichsacht beschäftigt, und erst mit der Wahlkapitulation Karls VI. (1711) kam ein langjähriger Kompetenzstreit in Bezug auf die Reichsacht zum Austrag. Während bis dahin zuweilen der Kaiser, zuweilen aber auch der Kaiser und die Kurfürsten die Reichsacht ausgesprochen hatten, mußte sich nunmehr der Kaiser verpflichten, zu jeder Reichsacht vorher die Genehmigung der Stände einzuholen. Seitdem konnte auch keine Reichsacht mehr in Vollzug gesetzt werden. Unter den früheren Fällen von Ächtungen sind hervorzuheben: die des Herzogs Heinrich von Bayern (976), Heinrichs des Löwen (1180), des Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach (1208), Luthers (1521), des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen (1540) und des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz mit seinen Bundesgenossen (1621).

Die letzten eigentlichen Achtserklärungen waren 1706 die gegen den Kurfürsten von Bayern und dessen Bruder, den Kurfürsten von Köln, welche auch nach dem 1702 gegen Frankreich erklärten Reichskrieg von der Verbindung zu dieser Macht nicht abgelassen hatten. Die Reichsacht gegen Friedrich den Großen (1758) scheiterte an dem Widerspruch der Reichsstände.

Personen, die mit der Reichsacht belegt wurden

Gegen Kurfürst Friedrich V. durch Kaiser Ferdinand II. im Januar 1621 verhängte Reichsacht

Zu den bekanntesten Persönlichkeiten, die mit der Reichsacht belegt wurden, zählen:

Reichsacht gegen Städte

Die Reichsacht konnte auch gegen Städte verhängt werden. Einige bekannte Beispiele sind:

  • 1163 Mainz – Nach der Ermordung des Erzbischofs Arnold von Selenhofen durch die Stadtbürger im Jahre 1160 wurde auf dem Mainzer Reichstag 1163 die Reichsacht über die Stadt verhängt.[3]
  • 1652 Bremen – Nachdem sich die Stadt weigerte, den 1623 erwirkten Elsflether Weserzoll zu bezahlen, belegte Kaiser Ferdinand III. Bremen mit der Reichsacht, welche durch den Schluß des Regensburger Vergleichs 1653 wieder aufgehoben wurde.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Gegen Ende des Mittelalters erhielt die Reichsacht die Wirkungen der schwer ablösbaren Oberacht
  2. Die von Kaiser Karl V. verhängte Reichsacht über Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen bedeutet die Kriegserklärung an die Führer des Schmalkaldischen Bundes - eine Provokation, um die Glaubenseinheit im Reich wieder herzustellen. Bei Ingolstadt kommt es am 30. August 1546 zur ersten Konfrontation der beiden zusammen rund 80.000 Mann starken Heere, bei der die Kaiserlichen den Schmalkaldenern Stand halten.
  3. Kathrin Nessel: Das Benediktinerkloster auf dem Jakobsberg, festung-mainz.de, 27. März 2005