Reichsarbeitsdienst

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Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD bzw. R. A. D.) war ab Juni 1935, als Nachfolger des Freiwilligen Arbeitsdienstes, eine Organisation der nationalsozialistischen Bewegung im Deutschen Reich. Der Arbeitsdienst war dabei die Erziehungsgemeinschaft für junge Männer und Mädchen, die im Dienste für Volk und Staat eine bestimmte Zeit Werkarbeit leisteten. Die einzelnen Gruppen lebten in dieser Zeit in „Kameradschaften“. Mit der Stunde Null 1945 wurde auch der RAD offiziell aufgelöst.

Reichsarbeitsdienst – Vorbeimarsch am Führer in der Führerkanzel auf der Zeppelinwiese

Geschichte

Kampflied für den Reichsarbeitsdienst.jpg

Weimarer Republik

Die Weimarer Republik stellte sich gegen den Arbeitsdienst. Sie sah in ihm den Aufbruch eines neuen Nationalismus und eines neuen Sozialismus und empfand die Gefahr für ihren eigenen Bestand. Da aber brach eine neue Not herein: die Arbeitslosigkeit. Millionen Menschen hatten kein Verdienst, Millionen hatten keine sinnvolle Lebensaufgabe mehr. Jetzt wurde der Arbeitsdienst von allen Seiten gefordert, aber immer nur als ein Mittel, mit dem man die Not der Arbeitslosigkeit zu lindern hoffte. Schließlich konnte auch der Weimarer Staat dem Drängen nicht mehr widerstehen und bestimmte durch eine Notverordnung vom 5. Juni 1931, daß der Arbeitsdienst im Interesse der Erwerbslosen-, Krisen- und Wohlfahrtsunterstützungsempfänger zu fördern sei. Durch eine späte Notverordnung wurde dann zwar verfügt, daß nicht nur der Erwerbslose, sondern daß jeder Deutsche in den Arbeitsdienst eintreten könnte, aber dieser blieb doch der „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ zugeordnet und war somit ausschließlich eine Notmaßnahme gegen die Arbeitslosigkeit. So gab es also im Jahre 1932 schon viele Arbeitslager.

Amtlicherseits kümmerte man sich kaum darum, wer die Führer der Arbeitsdienstwilligen waren, ob gearbeitet wurde und was während der Freizeit geschah. Die Verfälschung des Arbeitsdienstgedankens war um so mehr gegeben, als sogenannte „Träger des Dienstes“ Gruppen und Verbände werden konnten, die seit Jahren den Arbeitsdienstgedanken verfolgt und geschmäht hatten. Jeder, der sich dazu „berufen“ fühlte, konnte als Träger des Dienstes antreten und Arbeitslager einrichten. Dieser Verfälschung und Entwertung machte der Nationalsozialismus ein Ende, als er am 30. Januar 1933 die Staatsführung übernahm.

Nationalsozialismus

Konstantin Hierl (1875–1955)
Anhaltinisches Arbeitsdienst-Erinnerungszeichen (AAD) in Gold und Silber; das AAD wurde am 30. September 1933 vom Anhaltischen Staatsministerium in drei Stufen (Gold, Silber und Bronze) gestiftet. Es konnte an Personen verliehen werden, die dem Anhaltischen staatlichen männlichen Arbeitsdienst mindestens 20 Wochen angehörten und sich während dieser Zeit gut geführt oder die beim Aufbau des staatlichen Arbeitsdienstes maßgeblich mitgearbeitet und sich dadurch besondere Verdienste um ihn erworben hatten.

Die nationalsozialistische Bewegung kämpfte von Anfang an nicht um eine Beteiligung an der Regierung, sondern um die Gesamtführung des Volkes, und zwar deshalb, weil sie nur so ihre Ziele unverfälscht durchsetzen konnte. Unter den alten Regierungen war es ihr unmöglich, den Arbeitsdienst so zu verwirklichen, wie es ihrer Auffassung entsprach.

Im Jahre 1926 und im Januar 1933 wurden ihre Anträge auf Einführung der Arbeitsdienstpflicht im Reichstag abgelehnt. Sie beteiligte sich am „Freiwilligen Arbeitsdienst“ auch nur insoweit, als es zur Sammlung praktischer Erfahrungen und zur Schulung eines später einzusetzenden Führerkorps erforderlich war. Gleichzeitig wurde aber ebenso wie auf allen anderen Gebieten auch auf dem Gebiete des Arbeitsdienstes die Übernahme der Führung in eingehender Arbeit vorbereitet.

Im Jahre 1929 bestimmte Adolf Hitler den späteren Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl zum Leiter der Organisationsabteilung II in der Reichsleitung der NSDAP. Diese Abteilung hatte die Vorarbeiten für den künftigen Staatsneubau zu leisten.

Damit wurden vom Reichsorganisationsleiter II auch die Aufgaben und der Aufbau des Arbeitsdienstes untersucht und festgelegt. Etwa ein Jahr später wurde ein erster Abschnitt in diesen vorbereitenden Arbeiten erreicht: Der Reichsarbeitsführer konnte erstmalig dem Führer Vortrag halten. Seine damals vom Führer gebilligten Grundanschauungen über den Arbeitsdienst sind von Bedeutung für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, so war ihr Gedanke. Im Kern erhielten sie das, was der Reichsführer Anfang 1934 in einer Rede nochmals zum Ausdruck brachte:

„Der Arbeitsdienst bedeutet etwas anders, viel Größeres als eine aus der Not der Zeit geborene vorübergehende Aushilfe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Die Idee der Arbeitsdienstpflicht bedeutet die folgerichtige Fortführung und notwendige Ergänzung der Gedanken, die zur allgemeinen Schulpflicht und allgemeinen Wehrpflicht geführt haben. Nicht nur im Kriege mit der Waffe, sondern auch im Frieden mit dem Werkzeug soll der Deutsche seinem Volke dienen. Jeder Deutsche soll Arbeiter und Kämpfer für sein Volk sein. Die Arbeitsdienstpflicht soll Ehrenpflicht der deutschen Jugend und soll Dienst am Volke sein. Die Arbeitsdienstpflicht soll der Staatsleitung ein Arbeiter liefern, um große öffentliche Arbeiten, die hohen volkswirtschaftlichen, kulturellen und sonstigen staatspolitischen Zwecken dienen, durchzuführen.
Vor allem aber soll der Arbeitsdienst eine große Volkserziehungsschule sein. Aus dem eigenen Erleben im Arbeitsdienst heraus soll der junge deutsche Mensch die rechte Auffassung vom sittlichen Wert der Arbeit und die rechte Einstellung zur deutschen Arbeitsgemeinschaft gewinnen. So wird der Arbeitsdienst die durch nichts anderes zu ersetzende Volkserziehungsschule zum neuen deutschen Arbeitertum, zum vorbildlichen deutschen Sozialismus.“

Diese grundlegende Ausführung des Jahres 1930 erleuchten den Gegensatz zwischen nichtnationalsozialistischer und nationalsozialistischer Auffassung vom Arbeitsdienst. Für die Machthaber der Weimarer Republik war der Arbeitsdienst nur ein Mittel gegen zeitliche Notstände; für den Nationalsozialismus war ein Ehrendienst der gesamten Jugend die dem Aufbau und der Zukunft dienende Schule der Nation.

Die Jahre 1931 und vor allem 1932 waren damit ausgefüllt, das am Schreibtisch Erarbeitete in der Praxis zu prüfen, erforderliche Ergänzungen vorzunehmen und insbesondere die führenden Menschen für den Arbeitsdienst auszulesen und zu schulen.

Im Herbst 1931 fand der erste Führerlehrgang in Tzschetzschnow an der Oder statt. Im Januar 1932 wurde das erste Arbeitslager in Hammerstein (Grenzmark) errichtet, dem im Laufe des Jahres 1932 zahlreiche weitere nationalsozialistische Arbeitslager im Reiche folgten; das im Jahre 1932 schon vom Nationalsozialismus beherrschte Land Anhalt führte den Arbeitsdienst als staatliche Einrichtung durch. „Groß-Kühnau“ bei Dessau, wo seit dem 20. August regelmäßig Führerkurse stattfanden, war ebenso wie „Hammerstein“ zum Inbegriff für nationalsozialistischen Geist im Arbeitsdienst geworden.

Drittes Reich

Als am 30. Januar 1933 Adolf Hitler Reichskanzler wurde, war auch dem Teilgebiet des Arbeitsdienstes alles zur Übernahme der Macht erforderliche vorbereitet. Ohne die jahrelange Vorarbeit des Reichsarbeitsführers Konstantin Hierl und seiner Beauftragten wäre die nach dem 30. Januar 1933 einsetzende und unaufhaltsam vorwärtsgehende Entwicklung des Arbeitsdienstes nicht möglich gewesen. Drei größere Entwicklungsstufen lassen sich nach der Machtübernahme feststellen:

  • In der ersten Stufe war der Arbeitsdienst noch in der bisherigen Weise der „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ angeschlossen, wenn ihm auch eine weit größere Bewegungsfreiheit als vor dem 30. Januar 1933 gegeben war. In diese Zeit fiel die Bildung selbständiger Bezirksleistungen des Arbeitsdienstes am 14. März 1933. Die Bezirke des Arbeitsdienstes entsprachen noch den Gebieten der Landesarbeitsmänner, ebenso wie Bezirksleistungen und Landesarbeitsamt räumlich zusammen lagen.
  • Die zweite Entwicklungsstufe wurde durch die Rede von Adolf Hitler zum „Tag der Nationalen Arbeit“ am 1. Mai 1933 eingeleitet, in der er dem Arbeitsdienst folgendes Ziel wies:
„Es bleibt unser unverrückbarer Entschluß, jeden einzelnen Deutschen, sei er, wie er sei, ob reich, ob arm, ob Sohn von Gelehrten oder Sohn von Fabrikarbeitern, einmal in seinem Leben zur Handarbeit zu führen, damit er sie kennenlernt, damit er auch hier einst leichter befehlen kann, weil er selbst vorher gehorchen lernte [...] Wir werden in diesem Jahre zum ersten Male diesen großen ehrischen Gedanken, den wir mit dem Arbeitsdienst verbinden, verwirklichen. Und wir wissen, daß, wenn erst einmal vierzig Jahre vergangen sind, das Wort Handarbeit für Millionen Menschen dieselbe Sinneswandlung erfahren haben wird wie einst der Begriff des Landsknechtes, an dessen Stelle der Begriff des deutschen Soldaten trat.“
Porträt einer Maid in Arbeitskleidung (Arbeitsmaid beim RADwJ); Lichtbildnis von Liselotte Purper
  • Am 4. Mai 1933 erfolgte die Ernennung des Reichsarbeitsführers Konstantin Hierl zum Staatssekretär für den Arbeitsdienst. Damit war die Verkörperung des Arbeitsdienstes mit der Reichsanstalt beendet; der Arbeitsdienst unterstand in diesem Zeitraum unmittelbar dem Reichsarbeitsminister. Dieser war gleichzeitig der Reichskommissar für den Arbeitsdienst. Die Trennung von der Reichsanstalt und damit die Tatsache, daß der Arbeitsdienst keine Einrichtung der Erwerbslosenfürsorge, sondern eine eigenständige Einrichtung mit eingehenden Aufgaben und Zielen war, kam auch organisatorisch dadurch zum Ausdruck, daß am 1. Dezember 1933 das eigene Melde- und Ersatzwesen des Arbeitsdienstes und der Arbeitsdienstpaß eingeführt wurden. In dieser zweiten Entwicklungsperiode sind noch drei Tage von Wichtigkeit:
  • Am 16. Juni 1933 erfüllte Reichsminister Rust den Wunsch der studentischen Jugend durch Verkündung der Arbeitsdienstpflicht für Studenten. Zehntausende von Studenten durchliefen von 1933 bis 1935 pflichtgemäß den Arbeitsdienst. Am 26. Juni 1935 war die Arbeitsdienstpflicht für Studenten in der allgemeinen Arbeitsdienstpflicht aufgegangen.
  • Der zweite Tag war der 23. September 1933. An diesem Tage trat der Reichsarbeitsdienst zum ersten Mal an die Öffentlichkeit der Reichshauptstadt. Dabei hielt der Reichsarbeitsführer eine Ansprache, in der er in besonders eindrucksvoller Weise die Doppelaufgabe des Arbeitsdienstes erläuterte:
„Der Arbeitsdienst ist nicht nur dazu berufen, den deutschen Boden zu bearbeiten, auf daß zwei Halme sprießen, wo vorher einer wuchs, der Arbeitsdienst soll auch den jungen deutschen Menschen bearbeiten, so daß in dieser Jugend alle guten Anlagen des deutschen Wesens entwickelt und gepflegt werden, damit auch dieser lebendige Acker doppelt reiche Flucht trägt.
Aus dieser durch die Schule des Arbeitsdienstes gegangenen Jugend soll ein neues deutsches Volk, das heißt ein aus den Urtiefen unseres deutschen Wesens erneuertes Volk herangewachsen. Das ganze Leben im Arbeitsdienst muß die Richtung auf dieses hohe Ziel erhalten.“
Eine Einheit des Reichsarbeitsdienstes
Grenzen der Arbeitsgaue nach der Neugliederung vom 1. Februar 1937
Das Reichsarbeitsdienstlager „Ludwig Knickmann“ in Wulfen
RAD-Mützenabzeichen für Mannschaften
  • Im September 1933 sprach der Reichsarbeitsführer auch auf dem Reichsparteitag über den Arbeitsdienst. Es war der Parteitag, den der Führer den „Sieg des Glaubens“ nannte. Der Reichsarbeitsführer war damals der erste und einzige, der die Einheitstracht des Arbeitsdienstes trug. Von einer neuen Seite wurden Ziel und Aufgabe des Arbeitsdienstes beleuchtet:
„Für uns bedeutet Arbeit den Inhalt des Lebens. In der Arbeit erkennen wir eine Schwester des Kampfes. Ein Dasein ohne Arbeit und Lebenskampf erscheint uns als eine dumpfe Krankenstube, Liberalistische Auffassung wertet die Arbeit nach ihrem Wert für die Volksgemeinschaft. Nur ein Arbeiter war der Ausdruck bürgerlichen Denkens. Wir wollen den deutschen Arbeiter seine Ehre geben, sie ist ihm unentbehrlicher als Tariflöhne, weil er ein Deutscher ist. Wir wollen das Wort ‚Arbeiter‘ zum Ehrentitel für jeden Deutschen machen, deshalb soll jeder junge Deutsche eine gewisse Zeit seines Lebens als Handarbeiter Ehrendienst tun für sein Volk. Gegenüber reaktionären Denken sei mit aller Entschiedenheit betont, daß es nicht nur ein Ehrendienst mit den Waffen sondern auch mit dem Werkzeug gibt. Jeder uneigennützige Dienst am Volke ist Ehrendienst. Wir kennen auch nur eine Staatsehre für alle Stände; sie steht und fällt mit der pflichtgetreuen Erfüllung der Standespflichten. Die persönliche Achtung, die dem einzelnen gebührt, hängt nicht davon ab, was einer arbeitet, sondern wie er seine Pflicht tut. Für uns ist der arbeitende Mensch die Krone der Schöpfung und der Heimatboden ist uns etwas ‚Heiliges‘, er ist unser Vaterland…“
  • Am 29. Juni 1934 – und damit begann die dritte Entwicklungsstufe – besuchte Adolf Hitler erstmalig den Arbeitsdienst und sprach dabei seine Anerkennung über die bisherige Leistung aus. Dieser Tag des Führerbesuches in Buddenburg bedeutete für den Arbeitsdienst das, was der 30. Januar 1935 für die NSDAP bedeutete: Der Arbeitsdienst erhielt von diesem Tage an die Möglichkeit zum ungehinderten und vollen Einsatz aller seiner Kräfte. Am 11. Juli 1934 ernannte Adolf Hitler den Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl zum Reichskommissar für den Arbeitsdienst. Gleichzeitig erfolgte die Herausnahme des Arbeitsdienstes aus dem Arbeitsministerium und seine Einordnung in das Reichsinnenministerium. Jetzt trat der Arbeitsdienst zum ersten Mal in seiner ganzen Mächtigkeit hervor. Im September 1934 marschierte er in einer Stärke von rund 50.000 Mann erstmalig auf dem Reichsparteitag auf. Der große Fortschritt, den der Arbeitsdienst seit dem 30. Januar 1933 gemacht hatte, ist aus den Ansprachen des Führers und des Reichsarbeitsführers an die zum Appell auf der Zeppelinwiese angetretenen Arbeitsmänner zu ersehen. So sagte der Reichsarbeitsführer u. a. folgendes:
„Zur Zeit des letzten Parteitages vor einem Jahr steckten wir noch mitten im Kampf mit chaotischen Zuständen, die das überwundene System uns auch auf dem Gebiete des Arbeitsdienstes hinterlassen hatte. Der deutsche Arbeitsdienst war damals noch uneinheitlich in Führung, Form und Geist. Beim letzten Parteitag war ich persönlich noch der einzige offizielle Vertreter des nationalsozialistischen Arbeitsdienstes und trug damals allein als erster unsere erdbraune Einheitstracht.
Heute stehen hier als sichtbares Zeichen der Entwicklung 52.000 Arbeitsmänner in dieser Einheitstracht. Einheitlich wie die Tracht ist heute Führung, Form und Geist im deutschen Arbeitsdienst. Es gibt nur mehr einen, den nationalsozialistischen Arbeitsdienst. So wie hier die 50.000, so streben in dieser Stunde in mehr als 1.000 Arbeitslagern im Reich 180.000 Arbeitsmänner und erleben diese Feierstunde des Arbeitsdienstes gemeinsam mit uns. Sie tragen die gleiche Tracht, stehen in der gleichen festen Ordnung und sind beseelt vom gleichen Geiste. Im zähen Ringen mit Anfeindungen, Hindernissen und Schwierigkeiten hat der nationalsozialistische Arbeitsdienst im verflossenen Jahre seine Lebenskraft und damit sein Lebensrecht erwiesen…“

Ab 1935 wurde die Teilnahme am Reichsarbeitsdienst (RAD) für alle männlichen und weiblichen Arbeitskräfte im Alter von 18 bis 25 Jahren Pflicht. Für den Ausbau des weiblichen Arbeitsdienstes fehlten zunächst die finanziellen Mittel, um Lager ausstatten und Personal einstellen zu können. Erst ab 1939 wurden daher Mädchen zum Dienst verpflichtet.

Der „Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend“ (RADwJ) spielte gegenüber dem „Reichsarbeitsdienst der männlichen Jugend“ eine geringere Rolle. 1934 nahmen beispielsweise nur 7.347 „Arbeitsmaiden“ am Arbeitsdienst teil, dagegen waren es bei den „Arbeitsmännern“ 220.000.

Der RAD hatte den Auftrag, gemeinnützige Projekte zu unterstützen. Die männlichen Angehörigen halfen insbesondere bei Entwässerungsarbeiten und beim Bau der Autobahnen. Der Einsatz der Mädchen im weiblichen Arbeitsdienst erfolgte fast ausschließlich in der Landwirtschaft. Hier halfen die Mädchen bei der Garten- und Feldarbeit, bei der Hausarbeit, der Versorgung des Kleinviehs, beim Melken und bei der Beaufsichtigung der Kinder.

Der RAD sollte zur Erziehung der Arbeitsmoral dienen und dazu beitragen, Klassengegensätze aufzuheben (Wahlspruch des RAD: „Arbeit für Dein Volk adelt Dich selbst“). Ideologisch überhöht wurde das klassenlose Leben in der Gemeinschaft sowie die befriedigende Wirkung von harter körperlicher Arbeit; letzteres wurde von manchen Jugendlichen aus höheren Schichten während ihrer Zeit beim RAD immer wieder betont. Gedacht war der Arbeitsdienst aber vor allem für arbeitslose Jugendliche, die nach der Schulausbildung keine Lehrstelle oder keinen Arbeitsplatz gefunden hatten.

Während des Krieges wurden die Dienstzeiten der Mitglieder des RAD mehrmals verlängert. Im Zuge eines sechsmonatigen Kriegshilfsdienstes wurden die Frauen in Dienststellen der Wehrmacht, Behörden, Krankenhäusern, Verkehrs- und Rüstungsbetrieben eingesetzt. Später wurden die Mädchen zum Kriegsdienst im Flugmeldedienst bei der Luftwaffe oder bei der Flak abkommandiert. Die Männer waren direkt der Wehrmacht unterstellt.

Zweiter Weltkrieg

Arbeitsdienst4.jpg

Vor dem Zweiten Weltkrieg befaßte sich der RAD mit Forst- und Kultivierungs- sowie Deichbau- und Entwässerungsaufgaben und Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Ein bedeutender Schwerpunkt war der – allerdings wenig effektive – Einsatz in den Emslandkreisen zur Urbarmachung der riesigen Moor- und Heidefläche (Emslandkultivierung), auf der im Rahmen der Autarkiepolitik neue Höfe entstehen sollten. Bauarbeiten an den Reichsautobahnen gab es nur vereinzelt, z. B. im Raum Frankfurt a. M.; Rodungsarbeiten für spätere Autobahnarbeiten wurden aber in einigen Gebieten Deutschlands ausgeführt. Es wurde auch an militärischen Objekten wie dem Westwall und dem Ostwall gebaut.

Im Zweiten Weltkrieg wurde der RAD immer mehr zu kriegswichtigen Bauaufgaben im Umfeld der kämpfenden Truppen herangezogen. So heißt es in einer Anordnung des Führers vom 8. September 1942 über die Beschäftigung deutscher Bauarbeiter in den besetzten Gebieten:

„Aus verschiedenen Berichten entnehme ich, daß in den besetzten Gebieten, insbesondere im Osten eingesetzte deutsche Bauarbeiter, Bausoldaten, RAD-Männer vielfach mit untergeordneten Arbeiten, wie z. B. Steineklopfen, Tragen von Zementsäcken, Entfernen von Bauschutt und dergleichen beschäftigt werden. Ein derartiger Einsatz deutscher Arbeitskraft, deren Abzug von ihrem bisherigen Arbeitsplatz für die Heimat in allen Fällen ein Opfer bedeutet, ist unverantwortlich und darüber hinaus mit dem Ansehen des Deutschen in den besetzten Gebieten völlig unvereinbar.
Ich verbiete daher ab sofort in allen besetzten Gebieten die Beschäftigung deutscher Bausoldaten, RAD-Männer und Bauarbeiter mit untergeordneten Arbeiten. Der deutsche Arbeiter muß als hochwertiger Arbeit – in der Regel aber als Vorarbeiter – eingesetzt werden. Das Verhältnis von deutschen zu ausländischen Arbeitskräften muß mindestens 1 : 5, im Osten nach Möglichkeit 1 : 10 und darüber betragen.
Ausgenommen hiervon sind Arbeiten im Kampfgebiet oder unmittelbar hinter der Front, wenn die besonderen Verhältnisse – Mangel an zivilen ausländischen Arbeitern oder Kriegsgefangenen o. a. – dies verlangen.
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (Wilhelm Keitel) erläßt die erforderlichen Anordnungen für die Durchführung dieses Befehls.“
[1]

Ab 1942 setzte man den Einberufungsjahrgang 1924 beim Ostfeldzug unmittelbar hinter der Front zum Bauen militärischer Anlagen und beim Wege- und Brückenbau ein. Dabei kam es auch zu Feindberührungen mit Menschenverlusten. Im Oktober 1942, nach Ablauf der sechsmonatigen RAD-Dienstpflicht, wurden die in den besetzten Gebieten der Sowjetunion eingesetzten Mannschaftsgrade der RAD-Einheiten fast vollständig in Feldausbildungsregimenter des Heeres übernommen (dort erfolgte die üblicherweise in der Heimat durchgeführte Rekrutenausbildung im besetzten Rußland; damit vermied man den Rücktransport der Rekruten nach Deutschland und konnte sie gleichzeitig gegen Partisanenverbände einsetzen). Die RAD-Führer dagegen kehrten zurück ins Reich. Ab 1943 wurden keine RAD-Einheiten mehr, wie der RAD-Einberufungsjahrgang 1924, an der Ostfront eingesetzt.

Ab 1943 wurden aus RAD-Abteilungen auch selbständige Flakbatterien gebildet. Die Mannschaften erhielten eine vollwertige Flakausbildung bei der Luftwaffe und besetzten die Geschütze in RAD-Uniform. Andere Abteilungen bauten am Mittelmeer und am Atlantik zusammen mit der Organisation Todt Strandverhaue und kleinere Bunkeranlagen. Viele Abteilungen wurden auch zu Erschließungsarbeiten für verlagerte Rüstungsproduktionen im Reichsgebiet und zur Beseitigung von Schäden nach Luftangriffen auf deutsche Ballungsräume eingesetzt.

Nach der Ernennung des Reichsführers SS Heinrich Himmler zum Chef des Ersatzheeres als Sicherheitsmaßnahme nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 wurde dem RAD die militärische Grundausbildung (Rekrutenausbildung) übertragen. Angesichts der Verluste an den Fronten diente diese Maßnahme der personellen Verstärkung, indem die Ausbildungseinheiten der Wehrmacht eingespart wurden und deren Personal ebenso wie die beim RAD militärisch Ausgebildeten zum Fronteinsatz zur Verfügung standen. Diese Maßnahme hatte zur Folge, daß zuvor vom Arbeitsdienst freigestellte Wehrpflichtige nun doch zum RAD eingezogen wurden.

Gegen Kriegsende sollten auch Einheiten des männlichen RAD im Rahmen des Volkssturms eingesetzt werden. Dies verhinderte Konstantin Hierl und versuchte, selbständige RAD-Kampfgruppen zu bilden. Bekannt wurden drei RAD-Infanterie-Divisionen, die im Endkampf um Berlin eingesetzt werden sollten, aber wegen hoher Verluste im Aufstellungsraum und sehr schlechter Bewaffnung keinen wesentlichen Einfluß auf die Geschehnisse um Berlin nehmen konnten.

Der weibliche RAD wurde als Ersatz für fehlende männliche Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und als sogenannter Kriegshilfsdienst (KHD) in Ämtern und Schreibstuben, in der Rüstungsproduktion und im öffentlichen Nahverkehr verwendet. Dazu wurde die Arbeitsdienstzeit um ein halbes Jahr verlängert. Ab 1944 wurden „Arbeitsmaiden“ des RAD auch für die Besetzung von Flak-Scheinwerfer-Batterien und zur Lenkung von Nachtjagd-Einheiten der Luftwaffe herangezogen.

Der Reichsarbeitsdienst wurde nach Kriegsende durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt.

10 Gebote für den Arbeitsmann

Junge Männer des RAD

Die 10 Gebote für den Arbeitsmann wurden auf Anordnung der Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes den Arbeitsmännern in sämtlichen Lagern des RAD zum Muttertag im Jahre 1939 bekanntgegeben. Die Gebote dienten insbesondere der Wertschätzung der Mütter, der deutschen Frauen und Mädchen sowie der Bildung des Charakters junger deutscher Männer mit dem Ziel, einen zur Verantwortlichkeit gesunden Geist in Zucht und Sitte heranzuziehen.

Arbeitsgauführer und Mitglieder der Reichsleitung des RAD (Auswahl)

Struktogramm des Reichsarbeitsdienstes

Victor von Alten, Günther Arndt, Victor Band, Victor Bangert, Hans Baumann, Walter Bethmann, Max Blank, Wilhelm Busse, Franz Claasen, Alexander Commichau, Wilhelm Decker, Hans Dortschy, Curt Ehrlich, Martin Eisenbeck, Arthur Etterich, Wilhelm Faatz, Leo von Funcke, Rolf von Gönner, Bruno Heinze, Eduard Helff, Waldemar Henrici, Friedrich Hickl, Konstantin Hierl, Helmut Kläbe, Wilhelm Klein, Friedrich Köhler, Albert Krause, Hermann Kretzschmann, Karl Krichbaum, Ernst Lambeck, Otto Lancelle, Karl Lasch, Curt Freiherr Loeffelholz von Colberg, Hans Ivo Lukesch, Alfred Müller, Hermann Müller-Brandenburg, Wilhelm Neuerburg, Anton Pfrogner, Max Prentzel, Rudolf Roch, Hermann Rocholl, Curt Scharf, Thilo Scheller, Fritz Schinnerer, Herbert Schmeidler, Karl Schmückle, Ludwig Schroeder, Johann Schuster, Karl Simon, Helmut Stellrecht, Hans Surén, Hermann Tholens, Otto Triebel, Hermann Wagner, Karl von Wenckstern, Hans Wesemann, Paul Zimmermann und Fritz zur Loye.

Arbeitsgaue

Siehe Auflistung links
Kragenspiegel und Schulterklappen eines RAD-Oberfeldmeisters; Ranginsignien von Feldmeister bis Oberstfeldmeister ähneln stark die der Sonderführer
Der Reichsarbeitsdienst praktizierte auch das Fahnenschwingen
Konstantin Hierl mit den Ritterkreuzträgern Hauptmann der Reserve sowie RAD-Oberstfeldmeister Rudolf Kreitmair (links) und Oberleutnant der Reserve sowie RAD-Oberfeldmeister Günter Vollmer, Frühling 1943

Arbeitsgauführer (Dienstgrad: Oberarbeitsführer oder Generalarbeitsführer) und Arbeitsgauleitung (Zusammensetzung des Stabes ergab sich aus der Zusammensetzung der Reichsleitung). Ein Arbeitsgau umfaßte 5 bis 10 Arbeitsdienstgruppen. Die 30 Arbeitsgaue waren:

Dienstgrade, Kragenspiegeln und Schulterklappen

Die Ränge der Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes waren absteigend:

  • 1 Reichsarbeitsführer
  • 2 Obergeneralarbeitsführer
  • 3 Generalarbeitsführer
  • 4 Oberstarbeitsführer
  • 5 Oberarbeitsführer
  • 6 Arbeitsführer
  • 7 Oberstfeldmeister
  • 8 Oberfeldmeister
  • 9 Feldmeister
  • 10 Unterfeldmeister
  • 11 Obertruppführer
  • 12 Truppführer
  • 13 Untertruppführer/Hauptvormann
    • Der Untertruppführer trug die abgebildete Schulterklappe Nr. 13. Der Hauptvormann hatte die gleiche Schulterklappe mit den zwei Sternen, jedoch ohne Querstreifen
  • 14 Obervormann
  • 15 Vormann
  • 16 Arbeitsmann

Bildergalerie

Ansichtskarte aus der RAD-Kunstschau „Ehret die Arbeit“ in Prag (1944); Zeichnung von Anton Hackenbroich.
RAD-Generalarbeitsführer und SA-Brigadeführer Dipl.-Ing. Viktor Band

Siehe auch

Literatur

Verweise

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Weltnetz

Tondateien

Fußnoten

  1. Martin Moll: Führer-Erlasse 1939–1945, Nikol Verlag, Hamburg 2011, S. 280 f., ISBN 3868200932