Reichsarbeitsgericht

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Das Reichsarbeitsgericht war beim Reichsgericht gebildetes höchste Gericht für zivilrechtliche Arbeitsstreitigkeiten. Die Revisionsinstanz ging über das Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht.[1]

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 9, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1942