Reichsbürgerbewegung

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•  Die Volksangehörigen des Deutschen Reiches nach den Reichsgesetzen von 1913 und 1935 sind im Artikel Reichsbürger behandelt. •

Eine der phantasievollen Kreationen eines Reichsbürgerausweises

Mit dem Wort Reichsbürgerbewegung werden in der Bundesrepublik Deutschland Personen zusammengefaßt und benannt, die aus unterschiedlichen Gründen und nicht einheitlich auftretend eine systemgegnerische Haltung einnehmen. Sie beziehen sich positiv auf das Deutsche Reich und lassen die Souveränität und Legitimität der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nicht vollständig gelten. Der Begriff des Reichsbürgers selbst ist staatsrechtlich bzw. reichsrechtlich belegt und in § 2 des Reichsbürgergesetzes von 1935 näher bestimmt. Von daher sind „Reichsbürger“ nach heutigem Sprachgebrauch und für die Zwecke dieses Artikels richtigerweise als BRD-„Reichsbürger“ anzusprechen.

Daß es eine Bewegung von BRD-„Reichsbürgern“ gäbe, ist eine propagandistische Konstruktion des polit-medialen Komplexes und wurde nie belegt. Allenfalls Szene oder Milieu wäre der angemessene Ausdruck.

In-Erscheinung-Treten

Phantasieentwurf eines Reichsausweises

„Reichsbürger“ tauchten etwa in den 1980er Jahren in der Propaganda der Massenmedien auf. Es handelt sich bei ersteren nicht um eine homogene Gruppe, auch nicht in ihrem Verhalten gegenüber den BRD-Behörden, und BRD-„Reichsbürger“ sind offenbar nur zu einem geringen Teil in sich selbst genügenden Kleinstgruppierungen organisiert.

Darüber hinaus nennen sich nicht alle, die sich in der BRD als „Reichsbürger“ verstehen, auch so. Die Haltung zur BRD, in der sie leben, geht von Desinteresse und tatsächlicher Hinnahme von BRD-Vorschriften und Verwaltungsakten bis zur Nichtbefolgung heutiger Vorschriften und vehementer Ablehnung der Behörden und Gerichte, im Extremfall bis zu feindseliger Agitation (beispielsweise Pamphlete von Horst Mahler) und zu radikalem Aktivismus (auch mit Herausgabe selbstentworfener „Reichs“-„Ausweise“).

Begriffliche Unterscheidung

Als BRD-„Reichsbürger“ im engeren Sinn könnte man Personen bezeichnen, die allein oder hauptsächlich einen Rechtsstatus nach den Gesetzen des 1945 zusammengebrochenen Deutschen Reiches beanspruchen. Im weiteren Sinn wären Personen hinzuzuzählen, die unabhängig von der Frage des persönlichen Status als Staatsbürger die BRD und ihr Rechtssystem ablehnen bzw. bekämpfen, weil sie dem Deutschen Reich wieder zu Leben und Handlungsfähigkeit verhelfen wollen.

Was BRD-„Reichsbürger“ denken

Einzelne Deutsche berufen sich auf das → Reichsbürgergesetz von 1935 und beanspruchen für sich die dort geregelte Reichsbürgerschaft. Diese geht über die Staatsangehörigkeit nach damals geltendem Recht hinaus.

Fortbestand der Rechtsordnung des Deutschen Reiches

Manche Vertreter der BRD-„Reichsbürger“ sind der Meinung, die 1945 siegreichen Feindmächte hätten die deutsche staatliche Souveränität nicht auslöschen können, das Deutsche Reich existiere noch als Völkerrechtssubjekt. In ihren Augen hat das Deutsche Reich nie aufgehört zu bestehen. Die Weimarer Reichsverfassung habe im Dritten Reich und auch nach dem Zusammenbruch fortbestanden, die westallierten Hauptkriegsfeinde – dann Besatzungsmächte – hätten keine Rechtsmacht gehabt, sie aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen. Die von letzteren am 20. September 1945 getroffene summarische Anordnung, die sich Kontrollratsgesetz Nr. 1 nannte, habe die Souveränität, die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches nicht aufheben können. Dementsprechend gelte auch das Reichsbürgergesetz von 1935, woraus sich die Eigenschaft als Reichsbürger ableiten lasse.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973

Manche BRD-„Reichsbürger“ verweisen auch darauf, daß das Bundesverfassungsgericht der BRD am 31. Juli 1973 für diese verbindlich ausgesprochen hat:

„Das Grundgesetz [...] geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“[1]

Provisorium Grundgesetz

Phantasieentwurf eines Reichsausweises

Auch sei das Grundgesetz der Westzonen zunächst ausdrücklich nicht als Verfassung konzipiert worden, denn in dessen Präambel von 1949 hieß es, daß sich das Deutsche Volk entschlossen habe, sich nur „für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“ und daher „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen“ habe.

Die 1949 nach der Verabschiedung des Grundgesetzes von den Westalliierten anbefohlene und erfolgte Gründung der Bundesrepublik Deutschland wird als illegaler Zwangsakt betrachtet bzw. rechtlich bezweifelt, ebenso die im selben Jahr in Mitteldeutschland vorgenommene Gründung der DDR auf Diktat der Sowjetunion.

Insofern das Grundgesetz im Ganzen abgelehnt wird, argumentieren manche BRD-„Reichsbürger“ auch damit, daß man es weder vor noch je nach seiner Verabschiedung 1949 dem Volk zur Billigung vorgelegt habe, auch nicht nach der Teilvereinigung 1990, was den Tatsachen entspricht. Es fehle somit die demokratische Legitimation für das BRD-Staatswesen. Jedoch wurde auch die Reichsverfassung von 1871 nicht per Volksabstimmung legitimiert, ebensowenig die Weimarer Verfassung von 1919.

Keine endgültigen Grenzen

Ein weiterer Argumentationspunkt mancher BRD-„Reichsbürger“ ergibt sich aus der Aufhebung des Artikels 23 des BRD-Grundgesetzes im Zusammenhang mit der Deutschen Teilvereinigung 1990. Dieser Artikel hatte den Geltungsbereich des Grundgesetzes geregelt. Der Artikel wurde von der Regierung nach Beschluß vom 12. September 1990 (erklärt im Zwei-plus-Vier-Vertrag) für hinfällig befunden, da mit dem Beitritt Mitteldeutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD die Einigung Deutschlands in seinen „endgültigen Grenzen“ vollzogen worden sein soll.

Nach Ansicht mancher BRD-„Reichsbürger“ sind die Grenzen Deutschlands nach Völkerrecht ganz andere, nämlich die des Großdeutschen Reiches[2] vor dem Zusammenbruch oder die vom 31. August 1939 (vor Beginn des europäischen Krieges, der zum Zweiten Weltkrieg führte) oder die von 1937 (vor der Heimkehr Österreichs und der Heimkehr des Sudetenlandes in das Deutsche Reich) – auf letztere beriefen sich willkürlich BRD-Blockparteipolitiker der ersten Jahrzehnte der „Bonner Republik“.

Neuere Entwicklungen

„Kommissarische Reichsregierungen“

Einzelne Selbstdarsteller aus dem Milieu haben – mitunter als Geschäftsidee – „kommissarische Reichsregierungen“ entwickelt und geben vor, man könne Gebiete bestimmen, auf denen die alte Reichsverfassung gelten soll. Auftritte und Bestrebungen in der Art „kommissarischer Reichsregierungen“ erfüllen objektiv die Funktion, positive Bezüge zum Deutschen Reich, sei es als Kaiserreich, sei es in seiner letzten historischen Daseinsform, sei es als Zukunftsvorhaben, irreal, lächerlich oder surreal erscheinen zu lassen. In diesem Sinn liegt die Gedankenverbindung zu Kontrollierte Opposition nicht fern, d. h. Dienst, welcher für die heute herrschenden Kräfte wirkt.

Teilweise gibt man in der Szene eigene Dokumente wie Ausweise, Führerscheine, Geburtsurkunden, Pässe und andere Ausweisdokumente aus, oft nach früheren Mustern. Gesinnungsgenossen wird in diesen Kreisen zum Teil geraten, amtliche BRD-Bescheide nicht mehr zu akzeptieren und BRD-Ausweise und Führerscheine an deren Behörden zurückzugeben.

Auch BRD-Steuern und staatliche Abgaben wie beispielsweise der Rundfunkzwangsbeitrag sind aus ihrer Sicht illegal. Teilweise überzieht man bundesdeutsche Behörden mit Papierkrieg, verweigert den Zugang zum eigenen Grundstück oder versendet Rechtsausführungen nach eigenem Verständnis, die nichts als Querelen und Verfolgung auslösen.

Verschärfte Systemhetze

Polizeiaufnahme von einer Durchsuchung bei einem angeblichen Berliner „Reichsbürger“ am 14. September 2017

Seit am 19. Oktober 2016 ein Mann, der der Szene zugerechnet wurde, einen BRD-Polizisten erschoß,[3] nimmt die Hetze gegen BRD-„Reichsbürger“ zu und die Behörden überwachen und infiltrieren vermehrt die Szene, auch mit Provokateuren. Als BRD-„Reichsbürger“ verdächtigt, wird man schnell zur Zielscheibe im Denunziations- und Rufmordgewerbe der BRD.

Der polit-mediale Komplex verkündete nach einem großen Polizeispektakel Anfang Dezember 2022, es habe einen Putschversuch von BRD-„Reichsbürgern“ gegeben.[4]

Zahlen

Der „Verfassungs“schutz behauptete im Jahr 2017, es gäbe 15.000 „Reichsbürger“ im Bundesgebiet.[5] Als Schwerpunkt galt 2017 das Bundesland Bayern mit etwa 3.500 Personen.[6] Im Jahr 2021 kam man mit der schwammigen und durch nichts belegten Angabe, die Szene habe sich – trotz Verfolgungsdrucks – auf nun 21.000 „Mitglieder und Anhänger“ vergrößert.[7]

Siehe auch

Verweise

Filmbeiträge

Fußnoten

  1. BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertrag
  2. Großdeutsches Reich (kurz: Großdeutschland) war seit dem 26. Juni 1943 die amtliche Bezeichnung des Deutschen Reiches. Maßgebend für den Amtsgebrauch war der Erlaß RK 7669 E des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vom 26. Juni 1943.
  3. Reichsbürgerbewegung: Lebenslange Haft für Reichsbürger nach Mord an Polizisten,Die Zeit-Online, 23. Oktober 2017
  4. Siehe BKA erfindet Putsch von Reichsbürgern, Compact Online, 7. Dezember 2022, bis Min. 14:09
  5. Deutlich mehr Reichsbürger als gedacht, Tagesspiegel, 12. Oktober 2017
  6. Immer mehr „Reichsbürger“ in Bayern - „Szene weiter dynamisch“, Merkur, 23. Dezember 2017
  7. Angabe im Bundesverfassungsschutzbericht 2021 (erschienen 2022)
  8. Jürgen Elsässer beginnt die Kommentierung mit einem für ihn immer unverzichtbaren, hier die BRD dämonisierenden Nazi-Vergleich und stellt die Opfer des Polizeiüberfalls, vermutliche BRD-„Reichsbürger“, – ohne sie zu kennen – pauschal als bloße senile Spinner hin. Die schließlich Verhafteten hatten sich eine Zeitlang vor der Polizeiaktion über Telegram und am Telefon um Kopf und Kragen geredet und eine breite Spur zu sich gelegt.