Reichsfachschaft Film e. V.

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Reichsfachschaft Film e. V. war eine Abteilung innerhalb der Reichsfilmkammer, der im Dritten Reich alle Schauspieler, Regisseure und anderen Filmschaffenden beitreten mußten, um weiter ihre Berufstätigkeit ausüben zu können.

Geschichte

In der Reichsfachschaft Film e. V. waren sämtliche Filmschaffende Deutschlands durch ihre Fachverbände zusammengeschlossen, mit Ausnahme der Filmautoren und Filmmusikautoren, die aufgrund eines ihre Zugehörigkeit regelnden Beschlusses dieser Kammer vom 9. Dezember 1933 (BDB 1933 Nr. 292) der Reichsschrifttumskammer bzw. der Reichsmusikkammer angehören.

Durch die Reichsfachschaft waren die filmschaffenden Künstler zum ersten Mal seit Bestehen der Filmindustrie in einer straffen Organisation vereint. Allen früheren Versuchen, die Filmschaffenden zusammenzufassen, fehlte der wirkliche Einfluß, die Durchschlagskraft gegenüber den Behörden und Produzenten. Der deutsche Filmschaffende war auf sich allein gestellt. Kein Wunder, wenn die Allmacht Geld in der Filmherstellung das große Wort führte und die geistige Mitarbeit nicht zu ihrem Recht kommen konnte. Es ist bekannt, wie sich dies in der Konfektionierung der Filmherstellung auswirkte.

Der nationalen Regierung blieb es vorbehalten, dem deutschen Künstler eine Organisation zu schaffen, die nicht nur etwas zu wünschen und zu fordern, sondern auch durchzusetzen vermag. Sie hatte damit der geistigen Filmarbeit den Platz zugewiesen, der ihr zukommt. Somit war die Reichsfachschaft etwas grundsätzlich anderes als die früheren Verbände. Sie war eine Zwangsorganisation. Die Autorität des Staates stand hinter dieser Organisation, und sie besaß im Rahmen der Reichsfilmkammer und der Reichskulturkammer die Möglichkeit, ihre Forderungen durchzusetzen.

Mitglieder

Die Mitglieder der Reichsfachschaft waren in dem amtlichen Nachschlagewerk der Reichsfachschaft „Die deutschen Filmschaffenden" (Neue Film-Kurier-Verlags GmbH) erfaßt. Sie waren zusammengeschlossen in 13 Fachgruppen:

  1. Film- Fachdarsteller
  2. Film-Produktionsleiter
  3. Film-Spielleiter
  4. Filmbildner (Architekten)
  5. Film- Aufnahmeleiter
  6. Film-Kameramänner
  7. Film-Tonmeister
  8. Film-Schnittmeister
  9. Film-Darsteller (Film-Komparsen), I. Berlin, II. München
  10. Film-Maskenbildner
  11. Film-Requisiteure
  12. Film-Garderobiers,
  13. Sondergruppe:
Film-Schriftsteller RDS,
Film-Musiker RMK,
Film-Handwerker und Lieferanten im Schutzverband.

Veranstaltungen

Erste Sitzung

Die erste offizielle Sitzung der Reichsfachschaft Film fand am 5. Oktober 1933 statt. Aus dem ersten Jahresbericht der Reichsfachschaft in München im Jahre 1934 geht das überreiche Arbeitsfeld, das sie vorgefunden hat, hervor (FK 21./9. 1934). Bereits im ersten Jahre ihrer Tätigkeit erreichte sie:

Allgemeines
  1. Abstellung der Vogelfreiheit der Filmschaffenden
  2. Das Recht der Prüfung auf Eignung und Zuverlässigkeit
  3. Berufsbereinigung, Ausschaltung von ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen
  4. Nachwuchsprüfungen
  5. Gerechte Arbeitsverteilung
  6. Rechtsberatung und Vertretung
Filmkünster, die beim „Hamburger Filmball“ am 23. März 1935 anwesend waren:
Carl Auen (der Leiter der Reichsfachschaft Film), Michael Bohnen, Henny Porten, Harry Piel, Maria Paudler, Fritz Kampers, Eugen Rex, Gerda Maurus, Susi Lanner, Lida Baarova und Gustav Fröhlich
Abgeschlossenes
  1. Unterbringung der Komparsen in menschenwürdigen Räumen in Berlin und München
  2. Abschaffung der Gagenliste
  3. Tarif für Komparsen und Kleindarsteller. Die Bezüge der Komparsen und Kleindarsteller wurden wesentlich heraufgesetzt. Die Arbeitszeit wurde auf acht Stunden festgelegt.
  4. Wurde ein eigener Film-Fachdarsteller-Nachweis errichtet. Herabsetzung der Ver-mittlungsgebühren von 6 % auf 1,5 % für die Filmschaffenden
  5. Es konnte erreicht werden, daß Filmschaffende beim Arbeits-, Landes-, Reichs- und Ehrengericht als Beisitzende herangezogen werden.
  6. Filmschaffende als Beisitzer in der Prüf- und Oberprüfstelle
  7. Interessenvertretung den Firmen gegenüber. Über 400 Streitfälle wurden zugunsten der Filmschaffenden entschieden.
  8. Winterhilfe. Über 1.600 Unterstützungen konnten gewährt werden.
  9. Zusage des Präsidenten der Reichsfilmkammer, sämtliche Überschüsse aus den Einnahmen der Reichsfilmkammer (nicht nur Beiträge der Filmschaffenden) für Unterstützung und soziale Einrichtungen (Altersheim usw.) den Filmschaffenden zur Verfügung zu stellen
  10. Gründung des Fachverbandes für Film-Requisiteure, Film-Garderobiers und Film-Maskenbildner

Weitere Veranstaltungen

Neben ihren Jahressitzungen veranstaltete die „Reichsfachschaft Film e. V.“ jedes Jahr jeweils einen Filmball in Hamburg, München und Wien.

Aufgaben und Wirken

Die Bedeutung der getroffenen Maßnahmen ist aus der Zusammenstellung ersichtlich. Die besondere Aufmerksamkeit der Reichsfachschaft galt der Auswahl und Erziehung des Nachwuchses. Sie plante hier die Errichtung einer Fachschule, in der sich der Nachwuchs in allem praktisch erproben konnte. Hier sollten die jungen Kräfte die Arbeitsdisziplin erhalten. Es sollte damit aufhören, daß Leute ins Atelier kommen, denen jede Fähigkeit zur Filmarbeit fehlt und die nichts weiter besitzen als ein paar gute Beziehungen. Diese geplante Fachschule war besonders eine Lösung in bezug auf die Star-Gagenfrage; sie schaffte mehr geeignete Schauspieler für große Rollen. Im Zusammenhang hiermit stand die Anordnung der Reichsfilmkammer betreffs die Regelung der Erteilung von Filmunterricht (FK 8./2. 1935).

Zu den weiteren Einrichtungen, die der Förderung des Nachwuchses dienten, gehören u. a. die Eröffnung des Filmseminars an der Lessing-Hochschule „Film und Filmwesen" am 25. Oktober 1934, wie überhaupt die Wissenschaft in erhöhtem Maße sich des Films annahm, die Eröffnung der künstlerischen Diskussionsabende im Harnackhaus am 17. November 1934 durch die Reichsfilmkammer in Verbindung mit dem Reichsfilmarchiv.

Hierher gehörte auch die Eröffnung des KddK-Heims (Heim der Kameradschaft der deutschen Künstler). Am 16. März 1935 fand der erste Stegreif-Abend der Reichsfilmkammer mit der Reichsfachschaft Film und dem Filmnachweis im KddK-Heim statt. Diese Abende verfolgten den Zweck, den jungen und den im Jahrgang fortgeschrittenen Filmnachwuchs untereinander und mit der Industrie zusammenzubringen. Vor einem fachkundigen Hörerkreis wurde dem Nachwuchs hier Gelegenheit gegeben, sein Können zu beweisen. Und zwar sollte der Nachwuchs aus den Künstlerkreisen des ganzen Reiches herangeholt werden.

Filmnachwuchs repräsentierte sich in der Reichsfachschaft Film. Zielbewußt und planmäßig rückte eine neue Arbeitsordnung auch im Film vor. Immer deutlicher zeichnete sich der Umriß des Gebildes ab, das ein „Stand" werden wollte, keine lose zusammengewürfelte, vom Zufall abhängige Interessengemeinschaft, sondern eine auf Gedeih und Verderb zusammengeschweißte Masse, die in zäher Beharrlichkeit einem Ziel zustrebte, dem künstlerischen deutschen Film.

Anläßlich des Internationalen Film-Kongresses in Berlin im April 1935 wurde, ausgehend von der Tatsache, daß viele internationale Künstler versammelt waren, die Gründung einer Internationalen Vereinigung der Film-Künstler beschlossen. Die Entschließung lautet wie folgt:

„Die unterzeichneten Vertreter der Filmkunst Deutschlands, der Tschechoslowakei, Österreichs haben sich unter dem Eindruck der vorbildlichen Zusammenarbeit der internationalen Filmwirtschaft bei dem Internationalen Film-Kongreß 1935 zu einer Vereinigung zusammengeschlossen, die den Zweck haben soll, die Filmkünstler und sonstigen Filmschaffenden der Welt ebenso wie die Filmwirtschaft zu gemeinsamer Arbeit zusammenzuführen. Sie rufen die Filmkünstler und übrigen Filmschaffenden der Welt auf, ihrem Beispiel zu folgen und der Vereinigung beizutreten. Die Unterzeichneten werden in Venedig aus Anlaß der internationalen Filmkunstausstellung zusammentreten und bis dahin ein Statut der Vereinigung entwerfen. Sie bitten alle diejenigen Künstler des Films und die übrigen Filmschaffenden, die sich für die Absichten eines Zusammenschlusses interessieren, sich an das Büro der Internationalen Filmkammer, Berlin W 35, Bendlerstraße 33 zu wenden. gez.: Deutschland, Österreich, Tschechoslowakei, Frankreich grundsätzlich einverstanden, endgültige Bestätigung nach Genehmigung der Adresse der Internationalen Filmkammer.“

Literatur

  • Dr. Alexander Jason: Handbuch des Films 1935/36, Hoppenstedt & Co. Verlag