Reichsgründung von 1871
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Die Reichsgründung am 18. Januar 1871 durch die Proklamation Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser, war der vorläufig abgeschlossene Prozess zur Entstehung des Deutschen Reiches.
Die Revolution von 1848, der Deutsche Krieg gegen Österreich von 1866, die Gründung des Norddeutschen Bundes und der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 schufen die wesentlichen historischen Voraussetzungen für die Reichsgründung. Nachdem die vier süddeutschen Staaten sich 1870 zum Eintritt in den Norddeutschen Bund bereit erklärt hatten und der preußische König den Kaisertitel in Versailles nach anfänglichem Zögern akzeptiert hatte, konnte die Reichsverfassung am 16. April 1871 in Kraft treten.
Sie definierte das Reich als konstitutionell-monarchischen Bund aus 22 Einzelstaaten und drei freien Städten. Der Reichstag - aus zunächst 397 direkt gewählten Abgeordneten - bildete das Parlament, in welchem nach den ersten Wahlen vom 3. März 1871, die Nationalliberalen klar dominierten. Die Einzelstaaten konnten ihre Stimme im Bundesrat geltend machen, dem Otto von Bismarck als erster Reichskanzler vorstand. Darüber hinaus hatte Bismarck die Leitung über die Exekutive inne, während dem Kaiser als Staatsoberhaupt, der Oberbefehl über das Militär zukam.
Überproduktion, Spekulation und eine allgemeine hektische Aktivität, prägten die Gründerjahre - die Anfangsjahre des neuen Deutschen Reiches - im wirtschaftlichen Bereich.
Die Proklamation erfolgte in Versailles, da Frankreich zuvor Deutschland überfallen hatte und der deutsche Sieg in diesem Kriege zugleich den Beginn des Deutschen Kaiserreiches markierte.
