Reichsgraf

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Reichsgraf war eine nichtoffizielle Standesbezeichnung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, für einen Grafen einer anfangs königs-, dann reichsunmittelbaren Grafschaft, standesherrlich mit Sitz und Stimme im Reichstag. Seit dem 17. Jahrhundert zunehmend als Bezeichnung für den reinen Adelstitel Graf, sofern er als Briefadel durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen war.

Geschichte

Einerseits wurden damit gelegentlich die Inhaber einer reichsunmittelbaren Grafschaft (Sitz und Stimme im Reichstag machten sie zu reichsunmittelbaren und standesherrlichen Grafen) bezeichnet (die man auch gefürstete Grafen nannte) und die zumeist Anfang des 19. Jahrhunderts als „Standesherren“ durch die Mediatisierung ihre Souveränität und Reichsstandschaft verloren, jedoch weiterhin dem Hochadel angehörten; andererseits wurden manchmal auch die gewöhnlichen Grafen so bezeichnet, sofern dieser Titel als Standeserhöhung durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen und daher im ganzen Ersten Reich gültig war.

1521 gab es im Heiligen Römischen Reich 144 Reichsgrafschaften (→ Grafschaft), 1792 nur noch 99. Gründe für diese Abnahme sind Standeserhebungen, Aussterben von Geschlechtern und Mediatisierung durch mächtigere Reichsfürsten. Reichsunmittelbare, standesherrliche Grafschaften bestanden besonders in den sogenannten königsnahen Gebieten wie Schwaben oder Franken, waren aber auch im Nordwesten des Reiches zu finden.

Siehe auch