Reichskriegsgericht

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Das Reichskriegsgericht (kurz: RKG) war das höchste deutsche Militärgericht und Nachfolger des Reichsmilitärgerichts, das während der Zeit des Weimarer Regimes abgeschafft worden war. Es befand sich von 1936 bis 1943 in der Witzlebenstraße 4–10 in Berlin und war zuerst Revisionsinstanz der Militärgerichtsbarkeit. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges gegen Deutschland war es auch zuständig für Delikte wie Hochverrat, Landesverrat und Kriegsverrat. Die Verurteilungen fanden unter den Bedingungen des Kriegsrechts gegen Wehrmachtsangehörige und Wehrdienstverweigerer statt und waren entsprechend scharf. Für Zivilisten war der Volksgerichtshof zuständig. Erster Präsident des Reichskriegsgerichts war General Walter Heitz. Von September 1939 bis Ende Oktober 1944 amtierte Admiral Max Bastian. Sein Nachfolger war General Hans-Karl von Scheele.

Einer der ersten Prozesse war der Prozeß gegen die Waffentechniker der Torpedo-Versuchsanstalt Oxhöft, welche mangelhafte Magnetzünder dennoch für kriegstauglich erklärt und somit das Leben unzähliger U-Boot-Männer in Gefahr gebracht hatten:

„Verhängnisvoll hat sich hier ausgewirkt, daß die Wichtigkeit einer genauen Tiefenhaltung der Torpedos bei der Torpedo-Versuchsanstalt allgemein stark unterschätzt worden ist. Sie wurde sogar vom Leiter der Anstalt, Konteradmiral Wehr, selbst als militärisch gegenstandslos und von absolut sekundärer Bedeutung bezeichnet. Begründet wurde diese Auffassung mit dem Vorhandensein der Magnetzündung. Aber selbstverständlich bedingte auch die Anwendung der Magnetzündung genaue Tiefenhaltung. [...] Falsche Auffassung von der absoluten Zuverlässigkeit der Aufschlagzündung hat dazu geführt, daß die Aufschlagzündung völlig unzureichend erprobt worden ist.“[1]

Am 11. Dezember 1941 fällte das Reichskriegsgericht sein Urteil. Der Leiter der Torpedo-Versuchsanstalt Konteradmiral Oskar Wehr und zwei seiner Beamten wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, die danach in Festungshaft umgewandelt wurden. Sie verbüßten sechs Monate der Strafe und wurden dann mit Bewährungsauflagen auf freien Fuß gesetzt. Im Jahre 1944 wurden die Reststrafen formal aufgehoben.

Auch die Verhandlung gegen die Verräter des kommunistischen Spionagerings „Rote Kapelle“ wurde vor dem Reichskriegsgericht geführt. Untersuchungsführer und Ankläger war Generalrichter Manfred Roeder. Roeder schlug diese Gerichtsbarkeit vor, da auch für das Delikt „Militärische Spionage“ nicht der Volksgerichtshof zuständig sei, sondern allein das Reichskriegsgericht.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Zitiert in: Karl Dönitz: Zehn Jahre und zwanzig Tage, 1967, S. 478