Reichsluftfahrtverwaltung

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Deutsches Luftschiff aus den 1930er Jahren (Teilansicht)

Die Reichsluftfahrtverwaltung stellte im Deutschen Reich in der Zeit von 1933 bis 1945 die organisatorische Zusammenfassung der staatlichen Tätigkeit dar, die sich auf die gesamte Verwaltung der Luftfahrt, ferner des Wetterdienstes sowie die Wahrnehmung besonderer Befugnisse auf dem Gebiet des Luftschutzes erstreckte.

Erläuterung

Verhältnismäßig spät, im Mai 1933, wurde ein Reichsluftfahrtministerium geschaffen, an dessen Spitze Reichsminister Hermann Göring, der spätere Reichsmarschall, stand. Durch das Gesetz über die Reichsluftfahrtverwaltung vom 15. Dezember 1933 zog das Reich mit Wirkung vom 1. Januar 1934 alle Befugnisse auf dem Gebiet der Luftfahrt an sich.

Neben der Luftpolizei (Luftaufsicht), die in der Überwachung der Luftfahrt und ihrer Einrichtung im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht, gehörte hierzu insbesondere auch die Sicherung der Luftfahrt durch Wetter-, Fernmelde- und Peildienst sowie durch Errichtung und Betrieb von Luftfahrtkennzeichen (Flugsicherung).

Durch Verordnung vom 6. April 1934 ging schließlich der gesamte Wetterdienst (Flug-, Wirtschafts-, See-, Höhen- und Klimawetterdienst) in den Geschäftsbereich des Reichsluftfahrtministeriums über. Es wurden in der Folge 16 Luftämter eingerichtet, die direkt dem Reichsminister unterstanden, und zwar in Königsberg, Stettin, Kiel, Berlin, Magdeburg, Hannover, Breslau, Dresden, Weimar, Frankfurt am Main, Münster, Köln, Nürnberg, Darmstadt, München und Stuttgart.

Siehe auch