Reichspanier

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Die „Germania“ mit Reichspanier von Philipp Veit

Reichspanier beschreibt eine Fahne oder Flagge, vorwiegend des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (schon im 15. Jahrhundert hat man „des Reichs panier auffgeworffen und den Adler mit einem Haupt in einem kostlich gulden Vanen … fliegen lassen“), aber auch die Sturmfahnen der Königreiche und Reichskreise, so erklärte am 15. März 1695 der kaiserliche Reichshofrat, daß die württembergische Sturmfahne das allgemeine Reichspanier sei. Mit Reichspanier ist auch Reichsbanner gemeint, somit die Hauptfahne des Heeres des Deutschen Reiches.

Erläuterung

Reichsbanner

Bei Belehnungen hatte der Kaiser neben dem Reichspanier mit Reichsadler, dessen Farben also schwarz und golden waren, zur Verleihung des Blutbannes noch eine rote Fahne zur Seite. Die besondere Obhut des Reichsbanners wurde gewöhnlich einem Vasallen anvertraut, der vom römisch-deutschen Kaiser ernannt wurde. Zu Ende des 17. Jahrhundert entstand ein heftiger Streit, als Hannover mit der Kurwürde das Reichsbanneramt als Erzamt erhalten sollte. Sachsen und Württemberg protestierten, bis Kaiser Leopold nachgab.

Verschieden von dem Reichsbanner war die Reichssturmfahne; dieselbe war kleiner, mehr pikenähnlich und wurde dem Kaiser oder seinem Stellvertreter in der Schlacht vorgetragen, das Recht ihrer Führung mit dem Rechte des Vorstreits in einem Kreis wohl auch einzelnen Reichsständen erblich verliehen. Eine solche Reichssturmfahne war das St. Georgenbanner der schwäbischen und fränkischen Ritterschaft. Lehnsherren, welche zum Kriegsgefolge bis zu 100 streitbare eigne Männer hatten, führten ein viereckiges Banner, welches um ein Drittel länger als breit war, und hießen danach Bannerherren.

1848

Auf der Frankfurter Nationalversammlung wurde die Reichsidee und die Rückbesinnung auf das alte Wappen (in Gold ein schwarzer, rotbewehrter, ein- oder zweiköpfiger schwarzer Adler) gefeiert und mit dem „Bundesbeschluß über Wappen und Farben des Deutschen Bundes vom 9. März 1848“ Schwarz-Rot-Gold als die Farben des Reichspaniers festgelegt:

„Der politische Ausschuß und in dessen Namen der Königlich Preußische Herr Bundestagsgesandte trägt vor: Der Ausschuß, von der Überzeugung ausgehend, daß die Kraft Deutschlands wesentlich auf dem Bewußtseyn seiner Einheit beruht, dieses Bewußtseyn aber, damit es der Nation lebendig und klar vorschwebe, äußerer Symbole bedarf, glaubt die wiederholt schon in Anregung gebrachte Frage wegen eines Bundes-Wappens und wegen Bundesfarben dermalen zur Lösung bringen zu sollen. Der Ausschuß ist der entschiedenen Ansicht, daß zum Bundeswappen sich am besten dasjenige Emblem eignet, welches schon im Jahr 1846 zur Bezeichnung der Geschützrohre und übrigen Gegenstände der Artilleriedotation der beiden Festungen Ulm und Rastatt verwendet worden ist–- der alte deutsche Reichsadler mit der Umschrift: ‚Deutscher Bund‘; da es kein anderes geschichtliches Symbol der tausendjährigen Einheit der verschiedenen deutschen Stämme gibt. Eben so werden die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu entnehmen seyn, wo das deutsche Reichspanier schwarz, roth und golden war. Der Ausschuß trägt daher darauf an – unbeschadet der einzelnen Landesfarben und Wappen – jenes Emblem zum Bundeswappen und diese Farben zu den Bundesfarben zu erklären [...] Es erfolgte demnach der Beschluß: Die Bundesversammlung erklärt den alten deutschen Reichsadler mit der Umschrift ‚Deutscher Bund‘ und die Farben des ehemaligen deutschen Reichspaniers – schwarz, roth, gold – zu Wappen und Farben des Deutschen Bundes, und behält sich vor, wegen der Anwendung derselben nach Erstattung des Ausschußvortrags das Weitere zu beschließen.“[1]

Ferdinand Freiligrath

1848 fand Freiligraths Gedicht „Schwarz, Roth, Gold.“ vor allem durch Flugschriften Verbreitung, aber auch in mehreren Drucken und Liederbüchern der Revolutionszeit. Freiligrath veröffentlichte das Gedicht außerdem in seiner Sammlung Neuere politische und soziale Gedichte.[2] Gedicht-Ausschnitt (2. Strophe) von Ferdinand Freiligrath (London, 17. März 1848):[3]

Das ist das alte Reichspanier,
Das sind die alten Farben!
Darunter hau’n und holen wir
Uns bald wohl junge Narben!
Denn erst der Anfang ist gemacht,
Noch steht bevor die letzte Schlacht!
Pulver ist schwarz,
Blut ist roth,
Golden flackert die Flamme!

Deutsches Kaiserreich ab 1871

Das deutsche Reichsbanner oder die kaiserliche Standarte enthält auf Purpurgrund das Eiserne Kreuz, belegt mit dem kaiserlichen, von der Kette des Schwarzen Adlerordens umgebenen Wappen in weißem Feld, und in den vier Eckfeldern des Fahnentuches abwechselnd den preußischen Adler und die kaiserliche Krone.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Quelle: Ernst Rudolf Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 1, Verlag Kohlhammer
  2. 1. Heft. Köln: Selbstverlag des Verfassers 1849, S. 45–51
  3. Gedicht Schwarz-Rot-Gold aus: Neuere politische und soziale Gedichte, 1849–51