Reichsstatthalter

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Die Reichsstatthalter waren in der Zeit des Dritten Reiches die ständigen Vertreter der Reichsregierung in den deutschen Ländern und unterstanden dem Reichsminister des Innern. Sie hatten die Aufgabe, für die Beachtung der Richtlinien der Reichsregierung in ihrem Amtsbezirk zu sorgen.

Geregelt war die Institution durch das Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935, welches auch bestimmte, daß die Reichsstatthalter vom Führer ernannt und entlassen werden. Die Reichsstatthalter hatten bei allen Behörden und öffentlich-rechtlichen Betrieben Auskunftsrecht.

Preußen
Sitz: Berlin
Bayern
Sitz: München, Prinzregentenstraße 7
Wüttemberg
Sitz: Stuttgart, Richard-Wagner-Straße 15
Sachsen
Sitz: Dresden, Schloßplatz 1
Baden
Sitz: Karlsruhe, Erbprinzstraße 15


Thüringen
Sitz: Weimar, Museumplatz 4
Hessen Darmstadt
Sitz: Darmstadt, Neckarstraße 7
Mecklenburg-Schwerin/Lübeck/Mecklenburg-Strelitz
Sitz: Schwerin, Schloßstraße 9–11
Oldenburg/Bremen Oldenburg
Sitz: Oldenburg, Ratsherr-Schulze-Straße 10
Braunschweig/Anhalt
Sitz: Dessau, Haus des Reichsstatthalters
Sudetenland
Sitz: Reichenberg, Gynasiumsplatz 6
Danzig-Westpreußen
Sitz: Danzig, Colbatzer Straße 95
Wartheland
Sitz: Posen, Königsring 5
Groß-Wien
Sitz: Wien
Oberdonau (Oberösterreich)
Sitz: Linz
Tirol-Vorarlberg
Sitz: Innsbruck
Niederdonau (Niederösterreich)
Sitz: Wien
Salzburg
Sitz: Salzburg
Steiermark
Sitz: Graz
Kärnten
Sitz: Klagenfurt
Westmark (Luxemburg u. Saarland)
Sitz: Saarbrücken

Siehe auch