Reichsstelle für den Unterrichtsfilm

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (RWU)

Die Reichsstelle für den Unterrichtsfilm (RfdU), die 1940 in Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (RWU) umbenannt wurde, war im Dritten Reich eine Zentralstelle für die Produktion von Unterrichtsfilmen.

Junges Institut

Logo
Empfangshof
Empfangshalle
Vorraum zum großen Vorführsaal
Sitzungssaal
Zwischen-Generatorenstation
Gefolgschaftskasino
Vorführraum

Die Geschichte eines Institutes läßt sich häufig aus seiner Baugeschichte ablesen. Es gibt Institute, denen schon zu ihrer Geburtsstunde das Geschenk eines weiträumigen Baues zuteil wurde. Nicht immer war das so hoffnungsvoll beschenkte Kind imstande, das Haus mit Leben zu füllen. Manche wurden greisenhaft vor der Zeit. Andere junge Institute entwickelten sich in oder aus einem alten Institut heraus, blieben aber durch ein böses Geschick dazu verdammt, das beständig enger werdende Haus mit dem alten Institut zu teilen.

Andere Institute, vollends Stiefkinder des Glückes, mußten in Mieträumen ein ewig unsicheres und unzulängliches Dasein fristen. Nur wenigen Instituten war es beschieden, in selbstverständlicher Unbekümmertheit gesunden stetigen Wachstums ihrer Arbeit auch räumlich gesund und stetig zu wachsen. Gesundes räumliches Wachstum heißt dabei, daß der verfügbare Raum immer etwas enger sein soll als die Kräfte, die ihn tatsächlich erfüllen.

„Sattsein macht stumpf und träge.“

Die Reichsanstalt für Film und Bild hatte damals das unschätzbare Glück von solchem Wachstum. Sie begann ihren Lebenslauf in der friedlichen Abseitigkeit eines kleinen Gartenhauses in der Bissingzeile (vorher Potsdamer Privatstraße), genauer gesagt: in drei Zimmern und einem Sälchen dieses Gartenhauses, in dem sich anfänglich auch noch andere Institutionen befanden.

Aufgaben

Die Reichsanstalt hieß damals noch „Reichsstelle für den Unterrichtsfilm. Gemeinnützige GmbH (R f d U)“. Diesen Namen hat sie vom 26. Juni 1934 an, die Jahre ihrer Kindheit hindurch, bis zum 6. Februar 1940 getragen.

Ein wohlwollender Zeitgenosse z. B. schrieb noch der Reichsanstalt für Film und Bild, daß sie gefälligst ihre Übergriffe in die Arbeitsbereiche der verdienstvollen Reichsstelle für den Unterrichtsfilm unterlassen möge.

Am Anfang nahm aber niemand sonderlich Notiz von der jungen Reichsstelle (RfdU). Ihr Personalbestand war so klein wie ihre Räume. Es war ein Sachbearbeiter für die wirtschaftlichen Probleme und Aufgaben vorhanden, die der GmbH RfdU zweifellos bevorstanden; daneben gab es noch einen Sachbearbeiter für Filmproduktion, einen Sachbearbeiter für pädagogische Fragen und einen Sachbearbeiter für Organisation und Sonstiges, also alles übrige, was noch in Frage kommen sollte; die beiden letzten arbeiteten anfänglich sogar ehrenamtlich, danach wenigstens nebenamtlich. Soweit von Büroarbeit die Rede war, wurde sie von einer Sekretärin treu und ausreichend erledigt.

Diese Anfangszeit entbehrte nicht einer gewissen erwartungsvollen Weihestimmung, die vielleicht der Spannung entsprang, ob in der erhofften Weise das Pulsieren des Blutkreislaufs einsetzen würde, das über die Zukunft des jungen Institutes entscheiden mußte. Das bedeutete hier: ob die aus der Idee der Gemeinschaftsleistung entstandene, verwaltungsmäßig völlig neuartige und juristisch kühne Finanzierung des geplanten nationalsozialistischen Unterrichtsfilmwerkes durch Lernmittelbeiträge sich durchsetzen würde.

Finanzierung

Es erwies sich jedoch, daß dieser Plan lebensfähig war: Die Schulen begannen zu zahlen. Hierfür gab es einst eine Finanzabteilung für den Eingang der Lernmittelbeiträge. Die Buchung von über 240.000 Zahlungen, nämlich von vier Einzahlungen im Jahr (von damals rund 60.000 allgemeinbildenden Schulen), mußte bearbeitet werden. Eine sonst zentral nirgends vorhandene Kontrollkartei sämtlicher allgemeinbildender Schulen und ihrer Schülerzahlen mußte erstellt werden.

Die eingehenden Gelder sollten erlaßgemäß an die deutschen Schulen in Form von Schmalfilmvorführgeräten und Unterrichtsfilm-Kopien zurückfließen. Es war eine Prüfabteilung zu errichten, um die für die Schulen zweckmäßigsten Vorführgeräte auszuwählen, gegebenenfalls Richtlinien für Neukonstruktionen oder Verbesserungen vorhandener Geräte für Schulzwecke auszuarbeiten. Entsprechende Lieferungsverträge waren vorzubereiten und deren Erfüllung zu überwachen.

Unterrichtsfilme im Sinne der RfdU gab es bis 1940 nicht. Wohl hatten sich einzelne Lehrer auf dem Gebiet des pädagogischen Films versucht, es existierten hier und da theoretische Definitionen. Aber reine thematisch geeignete und richtig gestaltete Unterrichtsfilme und schon gar Unterrichtsfilme für Zehntausende von Schulen zum lehrplangerechten Einsatz im Klassenunterricht gab es nicht.

Es war also ein neues Lernmittel und die neue Filmgattung Unterrichtsfilm praktisch zu entwickeln. Geeignete Filmhersteller mußten ausgewählt und systematisch auf die ihnen sämtlich völlig neue und oft sehr unbequeme Unterrichtsfilmarbeit eingearbeitet werden. Kopierprobleme waren zu bewältigen. Die Schulen brauchten von einem Film insgesamt nicht hunderte, sondern oft viele tausend Kopien, eine nicht einmal in amerikanischen Verhältnissen gewohnte oder mögliche Aufgabe für die noch sehr junge Schmalfilmtechnik.

Die Aufgabe der Prüfung und Versendung der vielen tausend Schmalfilmkopien war zu lösen, während die erste Kopie des ersten RfdU-Films von dem neu berufenen Kopiensachbearbeiter der RfdU noch selbst geprüft und feierlich im Beisein der ganzen damaligen RfdU eigenhändig in Seidenpapier gewickelt, verpackt und zur Post gebracht werden konnte.

Arbeit

Die Arbeit und die Aufgaben, die sämtlich ohne Vorbilder, ohne jegliche Erfahrung bewältigt werden mußten, stiegen sprunghaft. Fast von Stunde zu Stunde, nicht nur von Tag zu Tag, ergaben sich neue Probleme, die unverzüglich eine Lösung forderten, und zwar ohne Fehler, da jeder Fehler verhängnisvoll und vielleicht irreparabel nicht nur für den Betrieb der jungen Reichsstelle, sondern für sämtliche deutschen Schulen sein konnte.

Die Beziehung der Reichsstelle zu den Schulen mußte ihre heißeste Sorge sein. Was wußten die Schulen von der Schwierigkeit, Filme – und nun gar neuartige Unterrichtsfilme – herzustellen, von der Schwierigkeit, erstmalig Schmalfilmmassenkopien zu erzeugen, Vorführgeräte nicht in Serien zu einigen Dutzend, sondern zu Hunderten, Tausenden und Zehntausenden zu fertigen und auszuliefern?

Die Schulen sandten eine Rate ein, ein Vierteljahr später die zweite Rate. Einige Tage bis Wochen später, je nach Temperament des Schulleiters, lief dann ein höfliches (oder auch gröberes) Schreiben ein, daß man doch bereits zweimal, z. B. je 70 RM. eingesandt habe, wo nun das Vorführgerät bliebe, wo die Filme blieben usf. Daher wurde eine große Presseaufklärungsaktion eingeleitet: daß die Lernmittelbeiträge erlaßmäßig in Form von Geräten und Filmen den Schulen bzw. Schülern wieder zugehen würden, daß aber die Unterrichtsfilm-Produktion Wochen, Monate, bisweilen Jahre angestrengter Arbeit erforderte, und daß auch Vorführgeräte und Filme für rund 60.000 Schulen als Forscher für den Krieg erwarten.

„Es ist“, wie der einstige Oberbefehlshaber des Heeres bis 1941, Generalfeldmarschall Walther von Brauchitsch, sich einmal ausgedrückt hat, „...die Pflicht der Führer aller im Kriege zusammenwirkenden Berufe, durch den Einsatz ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten dafür zu sorgen, daß die Verluste des Krieges, zumal die blutigen Verluste, sich möglichst niederhalten lassen und daß alle Vorbedingungen für den Erfolg der Waffen geschaffen sind.“

Erzieherische Maßnahme

Aus dem großen Aufnahmesaal
Bernhard Rust: Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Reichskulturminister und Dienstherr der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm, 1934

In einem Beiheft des Instituts RWU von ca. 1940 stand zu ihrer erzieherischen Maßnahme folgendes geschrieben:

„Für die wehrgeistige Erziehung können und müssen alle die Mittel eingesetzt werden, die auch sonst im Unterricht Verwendung finden. Unter ihnen kommt gerade dem Film eine hohe Bedeutung zu. Seine Anwendungsmöglichkeiten sind zudem außerordentlich vielfältig, da ja die wehrgeistige Erziehung sich in allen Unterrichtsfächern auswirken soll. Zu jener Zeit war der Mensch dem Bild, gerade weil es noch nicht so selbstverständlich war, zugewandt.
Es wäre verfehlt, diesem inneren Bedürfnis bei der Erziehung nicht entsprechend Rechnung zu tragen und es in seiner Befriedigung nicht erzieherisch zu fluten. Daß dies nicht in einseitiger Weise geschehen darf, ist selbstverständlich. Geschriebenes und gesprochenes Wort und das Bild müssen im Unterricht in ein harmonisches Verhältnis zueinander gebracht werden und sich gegenseitig ergänzen. Bei der Anwendung von Film und Bild ist ferner zu bedenken, daß die Aufnahmefähigkeit der Schüler entsprechend ihrem Alter begrenzt ist und die im außerschulischen Leben an den jungen Menschen herantretenden Bildeindrücke außerordentlich vielfältig und eindringlich sind. Diese Tatsache ist zudem für die Auswahl und Gestaltung der für Unterrichtszwecke gedachten Filme und Bilder von nicht geringer Bedeutung, da der junge Mensch aus den angeführten Gründen nur noch in den seltensten Fällen ein naives Verhältnis zum Bild haben wird. Gerade dem Bild gegenüber erwacht frühzeitig seine kritische Einstellung, die sich sowohl auf den Inhalt wie auf die bildtechnische Leistung erstreckt und die nicht immer leicht zufrieden zu stellen ist.
Wenn man im Unterricht von dem Grundsatz ausgeht, daß Leben und Lehre sich stets durchdringen müssen und daß der gesamte Unterricht weithin auf natürliches Erleben und Schauen zu gründen ist, dann sind im Dienste der wehrgeistigen Erziehung Veranschaulichungsmittel nicht zu entbehren. Unsere Schuljugend hat naturgemäß keine wirkliche Anschauung vom Kriegsgeschehen und auch nur eine sehr beschränkte vom soldatischen Leben und seinen Aufgaben. Die Erziehung zur Bewährung im Kriege und zuz Wehrbegeisterung, aber wird um so wirksamer und nachhaltiger sein, wenn Appell und Belehrung durch Anschauung unterstützt werden. Film und Lichtbild können hier eine wertvolle Hilfe leisten. Sie können der Jugend von den kriegerischen Handlungen, vom soldatischen Leben überhaupt, von Waffen und Kampfmitteln eine Anschauung vermitteln, die ihre Vorstellungswelt, erweitert und klärt. Sie können aber auch Vorgänge, die unseren Sinnen in der Wirklichkeit nicht zugänglich sind – etwa Vorgänge schießtechnischer Art –, verdeutlichen und dem Betrachter im Anschauen ihr inneres Gesetz erschließen. Nicht zuletzt können sie wehrgeographische Lagen, denkwürdige geschichtliche Stätten, kriegsgeschichtliche und politische Ereignisse, Entwicklungen der Waffentechnik, Kriegsmittel, Wehrbauten und dergleichen mehr, sei es durch Naturaufnahmen oder Trickzeichnungen oder in der Mengung beider Darstellungsmittel, besonders anschaulich machen. Neben dem Unterrichtsfilm und dem Lichtbild können selbstverständlich auch Spielfilme (so insbesondere Filme der Partei, Olympiafilme, Filme aus dem Soldatenleben, Spionagefilme) Verwendung finden, vorausgesetzt, daß sie eine erzieherische Wirkung im wehrgeistigen Sinne ausüben und daß sie für die nationalpolitischen Schulfilmveranstaltungen zugelassen sind.
Die film- und lichtbildtechnischen Leistungen haben in rascher Entwicklung bis zur Gegenwart eine Höhe erreicht, die kaum noch überbietbar scheint. Dasselbe gilt für die Aufnahmeverfahren und das regiemäßige Können. Bei der Beliebtheit des Films nimmt das ganze deutsche Volk an diesen Leistungen lebhaften Anteil. Dadurch ist das Auge, selbst des durchschnittlichen Kinobesuchers, allmählich verwöhnt; es wird Filme ablehnen, die dem heute erreichten Leistungsstand nicht entsprechen.
Aus dieser Tatsache folgt nun für die Verwendung von Filmen im Unterricht, daß sie bild- und aufnahmetechnisch dem für das breite Publikum gedachten Spielfilm nicht nur nicht nachstehen dürfen, sondern ihn sogar übertreffen müssen. Es bedarf für ihre Herstellung besonderer Sorgfalt und eines besonderen gestalterischen Könnens, da ihnen die Handlungsmäßigen Spannungsmomente des Spielfilms naturgemäß gewöhnlich fehlen. Ein Film aber, der nicht fesselt, hat seinen Zweck verfehlt; insbesondere wäre er als ein Mittel zur wehrgeistigen Erziehung fehl am Platz. Jeder Unterrichtsfilm muß eine Art ihm innewohnenden „dramatischen Gesetzes“ erkennen lassen; er muß Überraschungen bringen durch das Herausheben der Schönheit oder Eigenart des Dargestellten und muß zu Höhepunkten führen, indem er natürliche Vorgänge als miterlebbare Handlungen gestaltet. Durch die technischen Möglichkeiten, u. a. der Zeitlupe, des Zeitraffers, der Mikroskopie und der Röntgenstrahlen, lassen sich in vielen Fällen höchste Spannungsmomente erzielen, in denen der Zauber der lebendigen Bewegung oder der Reiz des nie geschauten zum Erlebnis werden.
Von diesen mehr ästhetischen Voraussetzungen abgesehen, verlangt der Lehrfilm in ihrem Zusammenhang klar erkennbare Bildvorgänge. Er soll ein in sich geschlossenes Ganzes darstellen, das durch sich selbst wirkt. Hier kommt alles darauf an, daß Naturaufnahmen, Schrift und Trickzeichnung sich gegenseitig so ergänzen, daß die Verschiedenartigkeit der Veranschaulichungsmittel kaum empfunden, sondern der Eindruck eines ungestörten, natürlichen und gleichzeitig ästhetisch befriedigenden Vorgangs erreicht wird. Will man beispielsweise den Verlauf eines Gefechts filmisch darstellen, so wird man mit Naturaufnahmen bei weitem nicht auskommen; Kartenskizzen mit beweglichen Einzeichnungen und andere Trickbilder können hier sogar das Dynamische der Vorgänge und die Dramatik des Gefechtsverlaufs mit mehr Klarheit darstellen und intensiver verdeutlichen, als es dem Naturbild möglich ist. Bei der Verwendung beider Veranschaulichungsmittel aber ist wichtig, daß sie ganz aufeinander abgestimmt sind oder auseinander hervorgehen. Es muß – um beim Beispiel der Gefechtsdarstellung zu bleiben – unbedingt vermieden werden, daß sich der Zuschauer aus Kartenbild und Trickzeichnung phantasiemäßig eine ganz andere Landschaft vorstellt, als die durch Naturaufnahmen gezeigte. Bei den unerschöpflichen Möglichkeiten, die gerade der Film bietet, müssen sich die nötige bildmäßige Übereinstimmung und die sichere Lenkung der Vorstellungskraft des Zuschauers erreichen lassen. Gelingt dies nicht, so schafft ein solcher Film lediglich Verwirrung und ist damit selbstverständlich ohne jeden wehrerzieherischen Wert, mögen die einzelnen Aufnahmen auch noch so gut sein.
Eine weitere Forderung an den Lehrfilm betrifft seine Spieldauer. Da der Film ein zentrales Unterrichtsmittel ist und damit in eine Unterrichtsstunde eingeschaltet werden soll, muß seine Spieldauer kurz sein; sie sollte 15 Minuten nicht überschreiten. Verlangt das filmische Thema eine längere Darstellung, sollte der gesamte Film in kleinere, aber in sich geschlossene Teile zerlegt werden.
Für die Kürze des Unterrichtsfilmes spricht ferner sein eigentlicher Zweck als Lehrmittel, sowie die starke Inanspruchnahme der Auffassungsfähigkeit, die ein solcher Film mit sich bringt. Hier muß ja gewöhnlich nicht nur ein optischer Eindruck verarbeitet werden, was beim Film durch die Hell-Dunkel-Nachbildung der Natur bereits ein komplizierter psychischer Vorgang ist, sondern es müssen auch Bewegungsvorgänge nacherlebt, Zwischentitel gelesen und gedankliche Folgerungen gezogen und gedächtnismäßig festgehalten werden. Diese teils aufeinander folgenden, teils parallel laufenden geistig-seelischen Akte erbringen eine erhebliche Beanspruchung der psychischen Kräfte. Man darf die Auffassungsfähigkeit daher nicht überlasten, soll der Belehrungs- und Erziehungszweck voll erreicht werden.
Wird all diesen Anforderungen Rechnung getragen, so wird sich der Film als ein ausgezeichnetes Mittel im Dienst der wehrgeistigen Erziehung bewähren. Desgleichen kann man schon heute feststellen, daß durch die Neuausrichtung unserer Erziehung im wehrgeistigen Sinn gerade auch dem Film eine Fülle neuer Aufgaben zuwächst. Allerorts sind Erzieher und Erziehungsbehörden an der Arbeit, den Unterrichtsstoff unter wehrgeistigen Leitgedanken umzuformen und neu zu gestalten. Dies wird zur Folge haben, daß sehr bald eine große Nachfrage nach Filmen bestehen wird, die diesem Erziehungsgrundsatz vollauf genügen. Es ist daher ein Erfordernis der Stunde, für diese neue große Aufgabe des Unterrichtsfilms gerüstet zu sein.“

Ende einer Einrichtung

Bis 1944 produzierte die Einrichtung schätzungsweise 900 Filme; über 270 davon waren für die Schulen, der Rest für Forschungs- und Lehrzwecke an Hochschulen bestimmt. Insgesamt wurden mehr als eine halbe Million Filmkopien ausgeliefert. In welchem Umfang diese Filme tatsächlich eingesetzt wurden, ist ungeklärt. Die Reichsstelle für den Unterrichtsfilm diente auch als Leihstelle für Unterrichtsmedien wie Filme und Lichtbilder sowie für Vorführgeräte. 1943 kontrollierte die Einrichtung 36 Landesbildstellen und 1.243 Kreisbildstellen.

Sie war Herausgeberin einer medienpädagogischen Schriftenreihe und von 1935 bis 1943 auch der Zeitschrift „Film und Bild in Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung“. Am 6. Februar 1935 entstand innerhalb der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm eine „Abteilung Hochschule“, die 1936 die Bestände der „Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Filme“ (DEGEWI) übernahm.

Am 1. Januar 1940 wurde die „Abteilung für den technisch-wissenschaftlichen Forschungsfilm“ herausgelöst und im August 1943 nach Groß-Cammin (Mark Brandenburg) verlegt.

Im April 1945 wurde die Abteilung weiter nach Höckelheim bei Göttingen verlegt. Aus ihr ging dann später (1956) auch das Institut für den Wissenschaftlichen Film (IWF) hervor.

Im Dezember 1945 wurde unmittelbar nach der Beschlagnahme des Inventars durch VS-Besatzer als Nachfolgeorganisation das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) gegründet

Siehe auch