Richter

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Pfeil 1 start metapedia.png Dieser Artikel befaßt sich mit dem Beruf Richter. Für weitere Bedeutungen dieses Begriffs siehe Richter (Auswahlseite).

Ein Richter (Lehnübersetzung aus lat. rector „Leiter, Führer“) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Der reguläre Abschluß eines Jurastudiums ist der Erwerb einer „Befähigung zum Richteramte“. Deshalb ist es Vorbestraften nicht möglich, ein Jurastudium an einer deutschen Universität aufzunehmen (→ Exklusion).

Rechtslage in einzelnen Staaten