Gneist, Rudolf von

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Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. von Gneist

Heinrich Rudolf Hermann Friedrich Gneist, ab 1888 von Gneist (Lebensrune.png 13. August 1816 in Berlin; Todesrune.png 22. Juli 1895 ebenda) war ein deutscher Burschenschafter, Jurist, Politiker und Mitglied des Reichstages. Er gilt als Meister des Verfassungsrechts und „Vater der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit“.[1]

Leben

Rudolfs Vater war Ernst Andreas Gneust (1777–1845, seit 1805 Gneist), Justizkommissar in Berlin, 1821 Landgerichts-Rat in Eisleben, 1834 in Aschersleben, Sohn des Feuerwerkers der Preußischen Armee, später Hauptmann der Artillerie Andreas Gneist und dessen Gemahlin Christiane Katharina, geb. Hauckin. Seine Mutter war Eleonore Amalie Sophie Bernhardi (1789–1881), verwandt mit dem Diplomaten und Schriftsteller Theodor von Bernhardi.

1854 heiratete Dr. Gneist seine Verlobte Marie Boeckh (1831–1913), Tochter des Altphilologen August Boeckh (Todesrune.png 1867). Aus der Ehe sind drei Söhne entsprossen.

Wirken

Nach dem Jurastudium in Berlin übernahm er nach erfolgreicher Promotion und Habilitation zunächst eine Stelle als Privatdozent, bevor er an der Friedrich-Wilhelms-Universität ab 1844 eine Professur annahm, wobei das Hauptgebiet seiner wissenschaftlichen Forschung das Staats- und Verwaltungsrecht wurde. Ab 1845 begann er seine politische Laufbahn als Abgeordneter in der Berliner Stadtverordnetenversammlung. In den Jahren 1858 bis 1883 war er Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses als Vertreter der Nationalliberalen Partei ebenso wie des Deutschen Reichstages und des Norddeutschen Bundes.

1872/73 war er Rektor und Präsident der Humboldt Universität in Berlin. Daneben wirkte er als Richter, war Vorsitzender des deutschen Juristentages, sowie Mitbegründer und der erste Präsident des Vereins für Sozialpolitik. 1888 wurde der Geheimrat und Prinzenerzieher von Friedrich III. in den Adelsstand erhoben.

Auszeichnungen und Ehrungen (Auszug)

Zahlreiche Ehrungen, darunter die Ernennung zum Wirklichen Geheimen Oberjustizrat (1886) und zum Wirklichen Geheimen Rat (1895), die Berufung in die Friedensklasse des Ordens „Pour le Mérite“, die Nobilitierung und die Betrauung mit staatswissenschaftlichen Vorträgen für Prinz Wilhelm von Preußen (alles 1888) sowie eine lange Reihe von Ehrendoktoraten, Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Akademien und Gesellschaften und Ordensverleihungen waren die derzeit beinahe selbstverständliche Beigabe eines an Arbeit und Kämpfen, aber auch an Erfolgen und persönlichem Ansehen ungewöhnlich reichen Lebens.[2]

Werke (Auswahl)

  • Die Eigenart des Preussischen Staats (1873) (PDF-Datei)
  • Die Gemeindeverfassung des Urchristentums: Eine Kirchen-rechtliche Untersuchung (1889) (PDF-Datei)
  • Vier Fragen zur deutschen Strafprozessordnung, mit einem Schlusswort über die Schöffengerichte (1874) (PDF-Datei)

Fußnoten