Henke, Rudolf von

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Rudolf von Henke (1906–1924)

Rudolf von Henke (Lebensrune.png 1906; Todesrune.png 1. Juli[1] 1924 in Hindenburg) war ein deutscher Widerstandskämpfer gegen die Weimarer Republik und nach Rudolf Eck und Willi Dreyer der dritte Blutzeuge der nationalsozialistischen Bewegung im Jahre 1924.

Leben

Rudolf von Henke war das vierte Kind des Prof. Clemens von Henke. Nach dessen Tode kam der dreizehnjährige Rudolf als Pflegesohn in das Haus des Bergassessors von Damm in Hindenburg. Hier besuchte er das Gymnasium und trat später in ein Baugeschäft ein. Von Henke war in dem Dienst der Jugendabteilung des Frontbanners, der unter Hans Adam Otto von Heydebreck, genannt Peter von Heydebreck, stehenden Wehrorganisation der deutsch-völkischen Freiheitspartei tätig.

Als achtzehnjähriger trug er als einer der ersten in seiner Heimat stolz die Hitlermütze. Im Reichstagswahlkampf des Jahres 1924 warb er für Adolf Hitler. Wenn deutschbewußte Menschen zusammenkamen, war der junge Rudolf von Henke dabei.

Am 29. Juni 1924 fand in Hindenburg ein großer Aufmarsch der vaterländischen Verbände anläßlich der Einweihung eines Gedenksteines für die gefallenen Helden des Weltkrieges statt. Rudolf von Henke marschierte mit, und vor dem Heldenmal flammte in seinem jungen Herzen der Schwur auf, Kämpfer zu sein für das Vaterland, wie jene zwei Millionen Soldaten, die in Feindesland für die Verteidigung Deutschlands starben.

Tod

Auf dem Heimweg wurde der 18jährige Rudolf von drei Kommunisten überfallen. Seine Hitlermütze wollten sie ihm herunterreißen; als er sich wehrte, schossen sie ihn nieder. Und noch als er wehrlos, getroffen am Boden lag, schossen die Mörder weiter auf ihn. Zwei Tage lag er tödlich verwundet im Krankenhaus der Stadt. Am 1. Juli 1924 gab Rudolf von Henke sein junges Leben als Vorkämpfer für das Dritte Reich.

Ehrung

1932 wurde der SA-Sturm 11/22 nach ihm benannt.[2]

Literatur

Fußnoten

  1. Nach anderen Angaben gest. am 1. Juni 1924 (Vgl.: Alfons Perlick: Landeskunde des Oberschlesischen Industriegebiets)
  2. Verordnungsblatt der Obersten SA. Führung, Bd. 8, S. 85.