Sowjetische Militäradministration in Deutschland

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Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (Abk. SMAD) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als oberste sowjetische Besatzungsbehörde für den sowjetisch besetzten Teil Gesamtdeutschlands eingerichtet. Mit dem Befehl Nr. 1 des Obersten Befehlshabers der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland vom 9. Juni 1945 wurde die Grundlage für die SMAD gelegt. Ähnlich wie die SHAEF-Paragraphen der Westmächte hatte die SMAD eigene Vorschriften für ihr Vorgehen.

Nach deren Gründung entstand in der SMAD eine zentral gelenkte Struktur der sowjetischen Militärregierung mit Zentrale in Berlin-Karlshorst, nachgeordneten Landesbehörden und kleineren Verwaltungseinheiten auf kommunaler Ebene. Die jeweiligen Oberkommandierenden der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland waren gleichzeitig die Befehlsgewaltigen der SMAD.

Die SMAD verwaltete die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bis zum 11. November 1949, an dem das Regime der DDR die offizielle Hoheit übernahm. Jedoch blieb es auch weiterhin dabei, daß Gesetze und politische Richtlinien über die SED indirekt von der Sowjetunion bestimmt wurden.

Es ist fraglich, ob das SHAEF-Besatzungsrecht auch für den von der Sowjetunion besetzten bzw. vormals besetzten Teil Deutschlands gilt bzw. galt. Es gibt Behauptungen, wonach das SMAD-Besatzungsrecht bzw. die SMAD-Befehle dem westalliierten SHAEF-Rechtsregelwerk nachrangig war oder ist. Hier bedarf es weiterer Forschungen.

Leitende Personen der SMAD

Oberste Chefs:

Stellvertreter:

  • Mai 1947 bis 1949 Bogdan Kobulow

Kulturabteilung:

  • 1945 bis 1949 Alexander Dymschitz, Sergei Iwanowitsch Tjulpanow

Literatur

  • Gerhart Schirmer: Sachsenhausen - Workuta. Zehn Jahre in den Fängen der Sowjets. Grabert Verlag, Tübingen, 1992